Das Doping bzw. Sport-Doping im Leistungssport kann nicht nur unfair, sondern unter bestimmten Umständen auch ein Fall für den Strafverteidiger sein. Allen voran entsteht schnell der Verdacht des Betrugs (§ 263 StGB) zu Lasten des Teams oder Sponsors. Wurde jedoch niemand getäuscht und fehlt es an den Voraussetzungen eines Betrugs im strafrechtlichen Sinne, sind häufig gar keine Straftatbestände erfüllt. Dies kann und soll sich möglicherweise nun bald in Deutschland ändern.
Einige Forscher stellten im Rahmen einer Sondersitzung des Sportausschusses im Deutschen Bundestag ihre Studie bezüglich des Dopings der letzten 70 Jahre in Deutschland vor. Auch Hans-Peter Friedrich (CSU) war bei der Vorstellung vor Ort. Sein Innenministerium ist nämlich auch für Sport zuständig. Überraschend war, dass der Minister ein Antidoping-Gesetz jetzt nicht mehr völlig ausschließt.
Zuvor war er gegen eine Verschärfung der Gesetzeslage. Nun sollen Experten jedoch über neue Vorschriften beraten. Der Minister erklärt sich selbst als offen für Argumente. Wie solch ein Antidoping-Gesetz aussehen könnte und wie weit dies dann strafrechtliche Konsequenzen hätte, wurde noch nicht gesagt. Das wird wohl auch ein weiter Schritt sein – falls es überhaupt möglich ist, den Sport trotz seiner Selbstregulierung auch in die deutsche Justiz einzuführen.
Bekannte Fälle zeigten, dass dies nur unter gewissen Umständen möglich ist. Es bleibt also abzuwarten, ob ein Antidoping-Gesetz besprochen und verabschiedet wird.