Nachdem bereits die Klage gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) zugelassen wurde, hat das Landgericht Hannover nun auch die Klage gegen seinen früheren Pressesprecher zugelassen. Dem Sprecher wird Bestechlichkeit (§ 332 StGB) vorgeworfen. Er soll rund 600.000 Euro von Sponsoren für Events eingeworben haben. Dafür soll der nun Angeklagte mehrere kostenfreie Flüge im Wert von 19.000 Euro gestellt bekommen haben.
Der Angeklagte und sein Strafverteidiger bestreiten die Vorwürfe. Er habe bei dem Auftreiben von Sponsoren geholfen, da er mit dem Veranstalter langjährig befreundet war. Das Motiv war somit eine reine Gefälligkeit. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Das Verfahren gegen Christian Wulff wird demnächst vor einer anderen Strafkammer verhandelt. Wulff wird auch lediglich Vorteilsannahme und nicht Bestechlichkeit vorgeworfen. Der Unterschied: Während bei der Bestechlichkeit die Handlung gegen Dienstvorschriften verstoßen muss, reicht für die Vorteilsannahme auch eine rechtmäßige Diensthandlung. Wulff droht daher selbst im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.