LKW-Schütze nach über 762 Schüssen auf Autobahnen geschnappt

Seit Jahren schoss ein Unbekannter mit einem Gewehr auf Fahrzeuge, vor allem Sattelschleppern, auf Autobahnen. Insgesamt gab er so mindestens 762 Schüsse ab. Dabei wurde auch mindestens eine Person verletzt. Die Polizei tappte lange im Dunkeln, konnte nun jedoch die Festnahme eines 54-Jährigen verkünden, der die Tat bereits gestanden haben soll.

Durch die Einschusswinkel der Projektile konnte die Polizei schnell feststellen, dass es sich bei dem Täter um einen LKW-Fahrer handeln muss. Letztendlich führte eine automatische Kennzeichenerfassung zum Fahndungserfolg. Die Polizei positionierte sechs Kennzeichenlesegeräte auf Autobahnen. Diese zeichneten automatisch alle Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge auf. Wurde ein Schuss gemeldet, verglichen sie die Kennzeichen mit anderen Orten, an denen ebenfalls Schüsse gemeldet wurden. Die Maut-Daten von Toll Collect durften die Fahnder aus Datenschutzgründen dagegen nicht verwenden.

Als sich ein verdächtiger LKW herauskristallisierte, wurden zusätzlich Mobilfunkdaten des Fahrers angefordert. Damit konnte festgestellt werden, dass der Mann sich auch an den anderen Tatorten zu den jeweiligen Tatzeiten befand. Der Mann wurde schließlich festgenommen. Er gab als Motiv „Frust im Straßenverkehr“ an.

Nun droht dem Mann ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB), gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), Verstoß gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und versuchten Totschlags (§ 212 StGB). Ob er auch wegen versuchten Mordes (§ 211 StGB) angeklagt wird, hat die Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden. Erneut zeigt dieser Fall aber, mit was für großem technischen Aufwand die Ermittlungsbehörden mittlerweile auf Verbrecherjagd gehen. Umso wichtiger ist das frühzeitige Einschalten eines Rechtsanwalts bzw. Strafverteidigers im Ermittlungsverfahren, um per Akteneinsicht feststellen zu können, welche Informationen die Behörden bereits besitzen oder welche eventuell nicht verwertet werden dürfen. Denn nur mit diesem Wissen ist eine effektive Strafverteidigung möglich.

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