Das Amtsgericht Darmstadt hat die „No Angels“-Sängerin Nadja Benaissa zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Als Auflage wurden ihr 300 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt. Nach Ansicht des Gerichts ist während des Prozesses nachgewiesen worden, dass Benaissa einen ehemaligen Sexualpartner durch ungeschützten Geschlechtsverkehr mit HIV infiziert habe.
Das Gericht wertete es als erheblich strafmildernd, dass Benaissa zu Beginn des Prozesses ein umfangreiches Geständnis abgelegt habe. Dadurch habe sie zu verstehen gegeben, dass sie um ihr Fehlverhalten wisse und die Verantwortung übernehmen wolle.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 27.08.2010, S. 30 )