Einigung über Sicherungsverwahrung

Strafrecht / Aktuelle Nachrichten

Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Bundesinnenminister Thomas de Maizière haben sich auf die Neuregelung der Sicherungsverwahrung und die Regelung der Altfälle geeinigt.
So sollen für Straftäter, die weiterhin als psychisch gestört und gefährlich gelten, die Möglichkeit bestehen diese in eine neuartige Therapie und Verwahrung einzuweisen. Eins entsprechendes Gesetz soll am kommenden Donnerstag vorgestellt werden. Für die Einrichtungen, in die die Straftäter eingewiesen werden, sollen die Länder zuständig sein.
Die Bundesjustizministerin will zudem noch prüfen, ob auch bereits aus der Sicherungsverwahrung entlassene Straftäter unter diese Regelung fallen sollen.
Das neue Gesetz soll dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gerecht werden.
(Quelle: FAZ vom 27.08.2010 Nr. 198, S. 1)

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