Selbstanzeigen wegen Steuerbetrugs steigen nach dem Fall Uli H.

Nachdem die Selbstanzeige von Uli Hoeneß durch die Presse ging, stiegen die Zahlen der Selbstanzeigen im Rahmen des Steuerstrafrechts bundesweit. Bereits jetzt haben sich 6300 mutmaßliche Steuerbetrüger selbst bei den Behörden angezeigt. Das sind fast so viele, wie sich im gesamten Jahr 2012 anzeigten. Gemäß § 371 AO kann die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zur Straffreiheit führen. Das Strafmaß beträgt regelmäßig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe gemäß § 370 Abs. 1 AO. In besonders schweren Fällen ist die Strafe sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Neben dem Uli-Hoeneß Effekt sorgt auch immer wieder der Ankauf von Steuersünder-CDs für Wellen an Selbstanzeigen. Vor allem in Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl stark an, aber auch in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz stellten sich deutlich mehr Personen den Finanzämtern. Teilweise ist jedoch auch heute noch die gesamte Institution der strafbefreienden Selbstanzeige im Strafrecht umstritten.

Momentan berät auch die EU-Kommission über neue Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Steuerbetrug. Die Staatschefs der EU haben sich erst kürzlich darauf geeinigt, dass das Bankgeheimnis innerhalb der EU gelockert wird. Momentan wird auch mit Ländern wie der Schweiz oder Monaco diesbezüglich verhandelt.
Bei einer Selbstanzeige sollte man jedoch immer beachten, dass nur eine vollständige und korrekte Selbstanzeige den positiven Effekt der Straffreiheit herbeiführt. Aus diesem Grund sollte man sich vorab von einem Anwalt für Steuerstrafrecht, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Steuerberaters, beraten lassen. Dabei kann auch die Verjährungsfrist eine Rolle spielen. Denn ist eine mögliche Steuerhinterziehung bereits verjährt, ist eine Strafverfolgung schon grundsätzlich ausgeschlossen.

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