Untreue und Betrug mit Corona-Soforthilfe: Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat vor kurzem Ermittlungen gegen Verantwortliche der Investitionsbank Berlin (IBB) wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue aufgenommen. Konkret soll die Berliner Bank Corona-Soforthilfen ohne ausreichende vorherige Überprüfung vergeben haben. Es sollen auch Verfahren gegen den Vorstand eingeleitet worden sein.

Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Corona-Soforthilfen beantragt und genehmigt bekommen. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgte zumeist über die Landesbanken. In Berlin war die Investitionsbank Berlin für die Anträge und Überprüfung zuständig. In vielen Fällen sollen die Antragsteller aber versucht haben, mittels falscher Anträge zu Unrecht die Soforthilfe zu erhalten. Den Verantwortlichen der Bank wird nun vorgeworfen, die Anträge nicht ausreichend geprüft zu haben.

In vielen Bundesländern sind bereits eine Vielzahl an Verfahren gegen Empfänger der Corona-Hilfe eingeleitet worden. Darunter insbesondere in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. In Berlin sind bereits rund 2200 Ermittlungsverfahren gegen Empfänger der Corona-Soforthilfe wegen des Vorwurfs des Betrugs beziehungsweise des Subventionsbetrugs aufgenommen worden.

Dies ist wenig überraschend, da zu erwarten war, dass viele Soforthilfe-Empfänger in den Verdacht des Betrugs bzw. des Subventionsbetrugs geraten werden. Häufig handelt es sich bei den in Verdacht geratenen Antragstellern jedoch um Personen, welche erstmalig mit Subventionen zu tun hatten und versehentlich falsche Angaben gemacht haben, wodurch ein strafbares Handeln in den meisten Fällen gar nicht gegeben ist.

Überraschend ist jedoch, dass nunmehr auch gegen den Vorstand und weitere Verantwortliche der Banken ermittelt wird und die verantwortlichen Banker nun selbst einen Strafverteidiger benötigen. Den Mitarbeitern der Banken wird vorgeworfen, dass die Anträge nicht umfassend genug geprüft wurden und der Missbrauch durch die Antragsteller so nicht ausreichend verhindert wurde. Gerade eine schnelle und unkomplizierte Soforthilfe war von der Politik jedoch angekündigt und ausdrücklich gewünscht. Aus Sicht eines Rechtsanwalts stellt sich daher die Frage, ob die Verantwortung tatsächlich bei den Vorständen und Mitarbeitern der IBB liegt.

Unabhängig von der Frage, ob man als Empfänger der Soforthilfe oder als Verantwortlicher einer Bank Beschuldigter eines Strafverfahrens geworden ist, sollte man frühzeitig einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen. In vielen Fällen ist bereits durch das Ermittlungsverfahren die berufliche Existenz gefährdet und es sollte eine professionelle und bestmögliche Verteidigung von Anfang an sichergestellt werden.

Wir als Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und sind insbesondere auf Betrug und Subventionsbetrug spezialisiert. Sollten Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens im Rahmen der Corona-Soforthilfe sein, können Sie uns gerne jederzeit unverbindlich und diskret für eine Erstberatung kontaktieren.

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