Das Urteil gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Verbreitung, Besitz und Erwerbs von kinderpornographischen Schriften des Landgerichts Karlsruhe wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt.
Tauss war zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, da das Landgericht Karlsruhe ihn wegen Verbreitung, Besitz und Erwerbs von kinderpornographischen Schriften in mehr als hundert Fällen schuldig sprach.
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision ohne weitere Begründung als unbegründet.
(Az.: Bundesgerichtshof 1 StR 414/10)