Eine 21-jährige Frau musste sich vor dem Amtsgericht Rheine wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Zuvor hatte sie einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro abgelehnt.
Die Fahranfängerin war in Eile und fuhr mit einer 22-jährigen Freundin zur Arbeit. Bei einer Abfahrt kam sie mit einem Reifen auf den Grünsteifen und der Wagen brach aus. Nach einem Überschlag landete der Wagen auf dem Dach, aus dem sich die Beifahrerin leicht verletzte befreien konnte. Die eintreffenden Beamten stellten einen Alkoholgeruch am Unfallort fest. Eine spätere Blutentnahme stellte 0,84 Promille Alkohol im Blut der Fahrerin fest.
Vor Gericht bestätigte die Fahrerin das Tatgeschehen äußerte sich jedoch nicht zum Alkoholkonsum. Sowohl die Beifahrerin als auch die Beamten sagten als Zeugen aus, dass die Fahrerin nicht alkoholisiert gewirkt habe. Die Beifahrerin selbst sah sich nicht als Verletzte an, da es sich lediglich um einen kleinen Kratzer handele. Das Gericht stellte daraufhin das Verfahren ohne Auflagen ein.