Wirtschaftsstrafrecht: Ex-NDR-Spielfilm-Chefin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Die ehemalige Ex-NDR-Spielfilm-Chefin stand wegen Bestechlichkeit, Betrug und Untreue vor dem Landgericht Hamburg. Die Frau hat, obwohl der Sender sich entschlossen hatte, keine Drehbücher von ihr und ihrem Mann zu kaufen, unter Pseudonymen einige Drehbücher an den NDR verkauft.

Die Richter verurteilten die ehemalige Spielfilm-Chefin wegen Bestechlichkeit in fünf Fällen sowie Betrug in Tateinheit mit Untreue zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte vorher in ihrem Plädoyer eine dreijährige Haftstrafe gefordert.

Strafmildernd wirkte, dass die Angeklagte im Wesentlichen geständig war. Auch war die Frau vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Ebenfalls wurde berücksichtigt, dass sie bereits berufliche und finanzielle Einbuße hinnehmen musste. Die Angeklagte wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom NDR fristlos entlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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