Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Vor dem Landgericht Hannover findet ein Prozess gegen einen 42-jährigen Frührentner statt, der zwei Italiener am 05.07.2010 aufgrund eines Streites ermordet haben soll, weil Italien bereits vier Mal Fußballweltmeister wurde und Deutschland lediglich drei Mal.
    Der Verteidiger des Angeklagten verlas eine Erklärung, in dem der Angeklagte angibt, dass er sich nur noch schemenhaft an den Morgen erinnern könne; lediglich an die Geräusche von drei Schüssen.
    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er mit den beiden Italienern in einem Lokal in Streit geraten sei und dieses verlassen habe, um mit dem Taxi nach Hause zu fahren und eine Pistole zu holen. Danach sei er zurückgekehrt und habe einen der Italiener direkt mit einem Kopfschuss getötet. Dem anderen Italiener habe er in den Hinterkopf und den Rücken geschossen.

    Einem psychiatrischen Gutachten nach sei der Angeklagte zu dem Tatzeitpunkt wahrscheinlich vermindert schuldfähig gewesen, es seien Alkohol und Psychopharmaka in seinem Blut gefunden worden. Jedoch habe er sich aus Frust über die eigene desolate soziale Lage zum Herr über Leben und Tod aufgeschwungen, um kurzzeitig das eigenen Ohnmachtsgefühl auszuschalten.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 21.01.2011, S. 14 )


  • Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen einen Mönch des Benediktinerklosters Ettal erhoben. Ihm wird vorgeworfen, Kinder sexuell missbraucht zu haben.
    Der Mönch war im Jahr 2005 aufgrund von Vorwürfen wegen Kindesmissbrauchs bereits von Bayern nach Sachsen versetzt worden. Die Vorwürfe seien jedoch nicht bewiesen worden und ein Psychiater habe den Mönch entlastet.
    Im Januar 2010 appellierte der Rektor des Berliner Cansisus-Kollegs an seine Mitbrüder und etwaige Opfer von Kindesmissbrauch nicht zu schweigen. Daraufhin gingen Hinweise auf Missbrauchsfälle am Jesuitenkolleg in Berlin ein. Später folgten Hinweise auf ähnliche Taten im Benediktinerkloster Ettal in Bayern. Diese waren ausschlaggebend für die Ermittlungen.
    (Quelle: FAZ vom 21.01.2011 Nr. 17, S. 3)


  • Die Verteidigung des Oberbürgermeisters von Duisburg Sauerland sowie des Veranstalters Loveparade Schaller waren erfolgreich: Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat die Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Sauerland und den Veranstalter Schaller wegen der Tragödie bei der Loveparade 2010, bei der 21 Menschen starben und ca. 500 verletzt wurden, mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

    Gegen 16 weitere Personen werde jedoch nach wie vor wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung weiterermittelt. Hierbei handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um Personen aus dem Verantwortungsbereich der Stadt Duisburg, des Veranstalters und der Polizei.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 19.01.2011, S. 30)


  • Das Landgericht Darmstadt hat einen Mann zu achteinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. Es soll sich um mehr als 20 Taten gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung gefordert.

    Bei dem Verfahren handelt es sich um eines der größten in der Geschichte der Bundesrepublik. Insgesamt neun Angeklagte gab es. Hiervon sind sieben bereits verurteilt. Es wurden 100.000 Pornodateien sichergestellt.
    Die Bande hatte nach Ansicht des Gerichts im Internet massenweise Kinderpornos getauscht. Der Angeklagte hatte zwar auch zugegeben, kinderpornografische Schriften besessen zu haben, dieser Vorwurf wurde jedoch im Hinblick auf den schwerwiegenderen Vorwurf des Kindesmissbrauchs eingestellt.
    (Quelle: spiegel-online vom 19.01.2011)


  • Der Kachelmann-Prozess geht nach der Weihnachtspause weiter. Es wurden Videoaufnahmen der Vernehmung der Ex-Freundin von Kachelmann gesehen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
    Es steht zudem noch eine Entscheidung des Landgerichts hinsichtlich eines Antrags des Verteidigers Kachelmanns Rechtsanwalt Johann Schwenn aus. Er hatte einen Befangenheitsantrag gegen die psychologische Sachverständige Luise Greuel gestellt, welche die Glaubhaftigkeit des mutmaßlichen Opfers beurteilen sollte. In ihrem Gutachten kam sie dem Ergebnis, dass sich ein „etwaiger Erlebnisgehalt“ nicht bestätigen lasse. (spiegel-online vom 19.01.2011 u.A.)

    Den Befangenheitsantrag hat der Strafverteidiger darauf gestützt, dass die Sachverständige Prof. Dr. Greuel ihre Kompetenz dadurch überschritten habe, dass Sie sich zu der Psyche Kachelmanns geäußert habe. Kachelmann wird vorgeworfen, seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben.


  • Vor dem Landgericht Dresden müssen sich drei Männer wegenAnlagebetrugs verantworten. Dabei geht es um das sog. „Global Scaling“, eine Technik, mit man angeblich Telefongespräche und Datenmengen mittels natürlich vorkommender Gravitationswellen übertragen kann. Diese Technik ist jedoch bis heute nicht nachgewiesen.
    Dennoch investierten im Jahre 2003 ca. 3000 Anleger in diese Technik. Ihnen wurden bis zu 18 Prozent Rendite in Aussicht gestellt.
    Die so zustande gekommenen 9 Millionen Euro wurden von einer Leipziger Anlageberatung in eine Gesellschaft nach Nordzypern umgeleitet. Diese Gesellschaft soll von den drei Angeklagten gegründet worden sein. Zunächst gab es auch einen vierten Angeklagten, dieser war der Inhaber der Leipziger Anlageberatung. Er nahm sich jedoch März 2010 das Leben.

    Zunächst soll noch eine Rendite an die Anleger ausgeschüttet worden sein, so dass die Anleger weitere Gelder anlegten. Diese Rendite sei jedoch laut der Anklageschrift Produkt eines Schneeballsystems und von weiteren Anlegern bezahlt worden.
    Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft den Angeklagten vor einen Schaden von mehr als 5 Millionen Euro verursacht zu haben.
    (Quelle: FAZ vom 12.11.2010 Nr. 9, S. 7)


  • In dem Prozess vor dem Landgericht Aachen gegen Peter Paul Michalski und Michael Heckhoff wegen ihres Ausbruchs aus der JVA Aachen 2009 und den damit in Verbindung stehenden Straftaten, hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten.

    Im November 2009 waren Michalsky und Heckhoff mit Hilfe eines ebenfalls angeklagten Vollzugsbediensteten aus der JVA Aachen ausgebrochen. Es folgte eine mehrtägige Flucht durch Nordrhein-Westfalen. Während dieser Flucht nahmen Michalsky und Heckhoff Geiseln, die sie laut der Anklageschrift mit Hinweisen auf ihr Vorstrafenregister eingeschüchtert und so gefügig gemacht haben sollen. Zunächst sollen die beiden einen Taxifahrer bedroht haben. Dann eine 18-jährige Schülerin, deren Wagen sie zur weiteren Flucht benutzten. Die 18-jährige soll auf der Rückband des Wagens Todesängste ausgestanden haben, heißt es. Sodann sollen Michalsky und Heckhoff ein Ehepaar stundenlang in ihrer Gewalt gehalten haben.

    Ein Gutachter stellte im Prozess fest, dass die beiden Angeklagten nicht zur Empathie fähig wären und dissoziale Persönlichkeitsstrukturen aufweisen würden. Beide sind bereits zu lebenslangen Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
    Für den Vollzugsbediensteten forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, für die beiden Ausbrecher Freiheitsstrafen von zwölf beziehungsweise dreizehn Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung.
    (FAZ vom 14.01.2011 Nr. 11, S. 7)


  • 2. Strafsenat des BGH, Az.: 2 StR 178/09

    Das Landgericht hat den Angeklagten. wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mir sexuellem Missbrauch einer Jugendlichen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Hiergegen wandte sich der Angeklagte mit dem Rechtsmittel der Revision, welche in vollem Umfang Erfolg hatte.

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs führt dazu aus, dass es das Landgericht rechtsfehlerhaft unterlassen habe die Abweichungen der einzelnen Aussagen der Nebenklägerin darzustellen und nachvollziehbar zu begründen, wieso diese dennoch glaubhaft seien.

    Aus dem Wortlaut des Beschlusses:

    „Die Beweiswürdigung des Landgerichts hält, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist, rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
    Im vorliegenden Fall, in dem das Landgericht selbst die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin für geboten erachtet hat und in dem die Aussagen der Geschädigten offensichtlich voneinander abweichen, war es erforderlich, die verschiedenen Angaben der Nebenklägerin näher darzulegen, um dem Revisionsgericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob die Abweichungen erheblich sind und insbesondere, ob sie das Kerngeschehen betreffen.
    Das Landgericht beschränkt sich jedoch darauf mitzuteilen, dass die Aussagen im Kerngeschehen weitgehend konstant waren und es nur bei Nebensächlichkeiten zu Inkonstanzen kam, ohne dies im Einzelnen nachvollziehbar darzulegen. Soweit das Landgericht bei der Auseinandersetzung mit der schriftlichen Aufstellung des Angeklagten, über diese Inkonstanten, Abweichungen der Angaben zu den sexuellen Handlungen selbst anspricht, lässt dies besorgen, dass die Aussagen der Nebenklägerin auch im Kernbereich nicht konstant waren.“

    Da es das Landgericht rechtsfehlerhaft unterlassen hat, die Abweichungen der einzelnen Aussagen darzustellen und nachvollziehbar zu begründen hatte die Revision des Angeklagten Erfolg. Der Senat hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.


  • Nachdem am 04.01.2011 in einem Gepäckstück am Liefereingang des CCH Tiergartenstraße in Hamburg ein Findelkind gefunden wurde, ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Hamburg in diesem Fall.
    Die Fotos der Überwachungskamera zeigen einen Mann, der einen solchen Koffer trägt, wie den, in dem das einen Tag alte Findelkind gefunden wurde. Der Mann verließ den Dammtor Bahnhof am 04.01.2011 um 15.01 Uhr. Nach Einschätzung der Polizei muss der Koffer zu dieser Zeit abgelegt worden sein.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Straftatbestands der Aussetzung. Zudem wird untersucht, ob ein versuchtes Tötungsdelikt vorliegt. Am 04.01.2011 herrschten Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, so dass ein Tod durch Erfrieren oder aufgrund des Koffers durch Ersticken eventuell möglich gewesen wäre.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 11.01.2011, S. 7)


  • Nach dem Attentat auf die US-Kongressabgeordnete Gabrielle Giffords am Samstag, hat die Staatsanwaltschaft Arizona Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Bei dem Attentat wurde Giffords schwer verletzt, sechs Menschen getötet und weitere 14, teilweise schwer, verletzt.
    Mutmaßlicher Täter soll ein 22-jähriger Amerikaner sein. In der Wohnung des Mannes fanden Ermittler offenbar Pläne für einen Anschlag auf Giffords.
    Der mutmaßliche Täter wurde von der Staatsanwaltschaft wegen zweifachen Mordes und dreifachen versuchten Mordes angeklagt. Die Klage bezieht sich derzeit auf die fünf Opfer, die Bundesbedienstete waren oder sind. Hierzu zählen Giffords, ein getöteter Spitzenmitarbeiter der Abgeordneten und der ermordete Richter.
    Weitere Anklagen werden wahrscheinlich folgen.
    (Quelle: spiegel-online vom 09.01.2011)


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit

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