Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Der ehemalige Risikovorstand der BayernLB Gerhard Gribkowsky wurde in München verhaftet. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen ihn wegen Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung.
    Hintergrund sind 50 Millionen US-Dollar, welche in die „Sonnenschein Privatstiftung“ von Gribkowsky geflossen sind, deren Herkunft ungeklärt ist.

    2006 war Gribkowsky für den Verkauf von Anteilen einer Dachgesellschaft der Formel 1 zuständig. Die Anteile seien ohne vorherige Bewertung weiterverkauft worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er dafür die besagten Gelder getarnt über Beraterverträge erhalten habe. An einer Versteuerung der Gelder in Deutschland fehle es zudem auch.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 06.11.2011, S. 1)


  • Die Staatsanwaltschaft München ermittelt erneut gegen einen ehemaligen Manager der BayernLB. Bei den Ermittlungen geht es um 50 Millionen US-Dollar, die in die „Privatstiftung Sonnenschein“ zugunsten des ehemaligen Risikovorstands Gerhard Gribkowsky geflossen sind.

    Im Mai 2007 hatte Gribkowsky ohne Wissen der BayernLB in Salzburg die „Sonnenschein Privatstiftung“ gegründet und in einer Tochterfirma der Stiftung Gelder angelegt. Die Süddeutsche Zeitung vermutet, dass die Gelder aus Mauritius im Indischen Ozean und den Jungfraueninseln in der Karibik zugeflossen waren.
    Bisher steht die Staatsanwaltschaft am Anfang der Ermittlungen. Daher äußert sie sich derzeit noch nicht dazu woher das Geld stammen könnte. Auch inwieweit Gribkowsky vernommen wurde, als Beschuldigter oder als Zeuge, wird noch nicht offenbart.

    Laut der Süddeutschen Zeitung prüft die Staatsanwaltschaft insbesondere, ob die Gelder im Zusammenhang mit der Formel 1 geflossen sind. Gribkowsky hatte bei dem Verkauf der Vermarktungsrechte im Jahr 2005 eine zentrale Rolle gespielt.
    (Quelle: Süddeutsche.de vom 03.01.2011; Hamburger Abendblatt vom 04.01.2011, S. 23)


  • Aufgrund verbotener Preisabsprachen verklagt die Deutsche Bahn AG mehrer Lieferanten von Zugmaterial auf Schadensersatz. Dabei geht es um einen Geldbetrag in dreistelliger Millionenhöhe.
    Die Klage bezieht sich auf verschiedene in Europa führende Hersteller von elektrotechnischen und mechanischen Kohlestoff- und Granitprodukten. Diese belieferten die Deutsche Bahn AG mit Karbonbürsten, welche als Stromabnehmer bei Elektrolokomotiven benötigt werden.
    Die verbotenen Preisabsprachen zwischen den Herstellern konnten für die Jahre 1988 bis 1989 nachgewiesen werden. Dies geschah 1999 durch einen Kronzeugen.

    Jedoch erhebt nicht nur die Deutsche Bahn AG als Geschädigter Klage, sondern auch die niederländische Staatsbahn NS, die italienische Staatsbahn Trenitalia, die portugiesische Staatsbahn und die norwegische Staatsbahn sowie das spanische Nahverkehrsunternehmen Metro de Madrid und das Göteborger Nahverkehrsunternehmen.
    Die Klage wurde in London beim Kartellgericht eingereicht. Dies wird dadurch möglich, dass auch die englische Güterbahn EWS einen großen Schaden davontrug. EWS ist heute als DB Schenker Rail UK Teil der Deutschen Bahn AG.
    (FAZ vom 20.12.2010 Nr. 296, S. 11)

  • Die Generalbundesanwältin Monika Harms fordert mehr Befugnisse im Kampf gegen den islamistischen Terror. Da die Terroristen zunehmend zur Kommunikation Verschlüsselungstechniken nutzen würden, sei es sinnvoll, den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit der Online-Durchsuchung einzuräumen. Insoweit schlägt Harms vor, dass auf Anordnung von Richtern alle technischen Mittel genutzt werden können, „um auf Augenhöhe mit denjenigen, die den Staat angreifen, umgehen zu können“.
    Neben der Polizei zur Gefahrenabwehr spiele die Strafverfolgung eine tragende Rolle im Kampf gegen den Terror.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 18.12.2010)


  • Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Autofahrer, der zu schnell gefahren ist, trotz eines zugewachsenen und nicht mehr erkennbaren Tempo-30-Schildes ein Bußgeld zahlen muss. Jedoch nicht, weil er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten hat, sondern weil er auch die innerörtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten hat.
    Der Mann war mit ca. 73 km/h geblitzt worden. Das Verkehrsschild war für den Fahrer aufgrund von Bewachsungen nicht wahrnehmbar. Der zugrundeliegende Bußgeldbescheid wurde von der zuständigen Behörde jedoch wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h innerorts ausgestellt. Der Mann hätte aufgrund nachfolgender Schilder erkennen müssen, dass er sich in einer Tempo-30-Zone befunden habe, so die Behörde.
    Das Oberlandesgericht Hamm sah dies dagegen anders. Dem Mann könne lediglich eine Überschreitung von 20 km/h zu Last gelegt werden und dies insbesondere deshalb, weil er ortskundig gewesen sei.
    (Quelle: Oberlandesgericht Hamm III-3 RBs 336/09)


  • Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker, wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Buback im Jahre 1977, belegen neue Indizien, dass Becker an der Verbreitung der Bekennerschreiben nach dem Attentat beteiligt war.
    Ein Gutachter des Bundeskriminalamtes erklärte vor Gericht, dass die DNA-Spuren an drei von zehn Bekennerschreiben von Becker stammen würden. Inwieweit Becker tatsächlich die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben hat, ist immer noch unklar.
    Auch bei anderen Spuren sei die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es sich dabei um genetisches Material von Becker handele.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 17.12.2010, S. 4)


  • Vor dem Landgericht Hamburg müssen sich derzeit zehn somalische Piraten verantworten, die am Ostermontag dieses Jahres versucht haben sollen das Containerschiff MS Taipan zu entführen.
    Die Verteidigung hat Befangenheitsanträge gegen vier der Gutachter gestellt. Dabei ging es um die Altersbestimmung eines Piraten. Dieser gab an 13 Jahre alt zu sein. Die Sachverständigen gingen jedoch davon aus, dass er mindestens 18 Jahre alt sei.
    Die Verteidigung begründete ihre Befangenheitsanträge mit einer fehlerhaften Diagnostik. Das Gericht lehnte die Befangenheitsanträge jedoch ab, da eine angeblich fehlerhafte Diagnostik keine Befangenheit begründen könne.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 16.12.2010, S. 10)


  • Das Landgericht Frankfurt/Main hat einen 27jährigen Mann wegen Mordes an einer 23jährigen Nachtschwester zu lebenslanger Haft verurteilt. Damit kam das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft vollumfänglich nach.
    Dem Prozess lag der Sachverhalt zugrunde, dass das Opfer im März dieses Jahres erst ihre Stelle antrat und am 17. März zwecks Einarbeitung ihre erste Nachtschicht vollziehen sollte. Dabei sollte sie psychisch kranke Erwachsene in Wohngruppen betreuen. Der Täter, der zu ihrer Wohngruppe gehörte überraschte die Frau nach Ansicht des Gerichts im Schlaf und schlug mehrfach mit einem Brecheisen auf sie ein, um dann anschließend mehrfach mit einem Messer in ihre Brust zu stechen.
    Der Täter flüchtete daraufhin, konnte jedoch von der Polizei gefasst werden.

    Der Täter leidet an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und war bereits wegen schweren Raubes und Diebstahls vorbestraft. Nach der Überzeugung des Gerichts habe er Gefühle für das Opfer gehabt, welche jedoch nicht erwidert wurden. Nach einer Ablehnung einer Verabredung durch das Opfer und nachdem er sich zwei Gewaltfilme angeschaut habe, habe er sich zur Tat entschlossen.

    Neben Heimtücke sahen die Richter zudem das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes. Eine verminderte Schuldfähigkeit nahm das Gericht jedoch nicht an, da die Persönlichkeitsstörung des Täters nicht schwer genug sei.
    Die von der Staatsanwaltschaft geforderte „Schwere der Schuld“ wurde vom Gericht jedoch nicht festgestellt.
    ( Quelle: FAZ vom 10.12.2010 Nr. 288, S. 8 )


  • Die HSH Nordbank wurde von ihrer ehemaligen Sicherheitsfirma Prevent verklagt. Die Klage bezieht sich auf ausstehende Zahlungen in Höhe von 800.000,00 Euro.
    Die HSH Nordbank verteidigte sich dagegen. Aufgrund verschiedener Ungereimtheiten hinsichtlich Zahlungen an Prevent seien weitere Zahlungen, darunter auch die besagten 800.000,00 Euro, gestoppt worden. Zudem sei Strafanzeige gegen unbekannt gestellt worden wegen des Verdachts der Untreue und der Bestechung.
    Dem liegt der Streit der HSH Nordbank mit einem türkischen Reeder zugrunde. Hier hatte die HSH Nordbank Prevent eingeschaltet, um politische und wirtschaftliche Lobbyarbeit zu leisten. Hierfür soll Prevent mehr als 3 Mio. Euro Prämie erhalten haben. Nachdem die HSH Nordbank den Prozess gegen den türkischen Reeder jedoch verloren hatte, wollte sie diese Prämie zurückerstattet haben.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 13.12.2010, S. 10)


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit

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