Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Der Verteidiger von Jörg Kachelmann, Johann Schwenn, beantragte die Durchsuchung der Redaktionsräume von „Focus“ und „Bunte“. Schwenn kritisierte die Berichterstattung besagter Blätter aufgrund „nachteiliger Tendenz“ und „selektivem Präsentieren vermeintlich belastender Umstände“.
    „Die dargestellten Umstände begründen die Gewissheit“, so Schwenn, „dass sich in den Redaktions- und Verlagsräumen der genannten Blätter schriftliche Vereinbarungen von Inhalt und Art der mit der Zeugin geschlossenen und aus Anlass vertraulicher Gespräche auch mit Amtsträgern angefallene Verzehrbelege befinden“. Dieser Verdacht werde – so die Verteidigung – durch die Beobachtung gestützt, dass ‚Focus‘ offenbar über einen „zeitnah aktualisierten Aktenauszug verfügt und mitunter sogar über noch nicht einmal aktenkundig gewordene Vorgänge berichtet hat.“
    Zudem geht Schwenn davon aus, dass verschiedene Zeuginnen von einzelnen Medien zu Angaben verleitet worden sein könnten, die nicht der Wahrheit entsprächen.
    Die Sprecher von „Focus“ und „Bunte“ wiesen jedwede Behauptung in dieser Hinsicht zurück. Die Focus-Redaktion sieht diesen Antrag lediglich als Ablenkungsmanöver.
    Bisher hat das Gericht dazu noch keine Stellung genommen und den Antrag zurückgestellt, da Schwenn bisher nur ein Exemplar einreichte. Es soll zunächst die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft abgewartet werden.
    (Quelle: spiegel-online.de vom 08.12.2010; Hambuger Abendblatt-online vom 08.12.2010 und 09.12.2010)


  • Im Kachelmann-Prozess sollte an diesem Verhandlungstag die Sachverständigenanhörung stattfinden, jedoch kam es nicht dazu.
    Der neue Verteidiger von Kachelmann Johann Schwenn widmete sich zunächst dem Thema des Ausschlusses der Öffentlichkeit. Dabei ging es insbesondere darum, dass der Therapeut des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers, der Heidelberger Traumatologe Günter Seidler, als sachverständiger Zeuge vernommen werden sollte. Auch hier sollte ein Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Schwenn forderte die Kammer des Landgerichts Mannheim zu einer Änderung dieses Beschlusses auf.
    Seidler habe nach Aussage von Schwenn „scharlataneskes Verhalten“ an den Tag gelegt. Er habe beispielsweise seiner Patientin zur Bewältigung des möglicherweise Geschehenen unter anderem empfohlen, „sich nackt vor den Spiegel zu stellen, um den eigenen Körper zu erkunden“. Zudem habe er behauptet er könne „Todesangst riechen“. „Das ist dann doch eine Fertigkeit, die überrascht.“ so Schwenn dazu.
    Trotz dieses seltsamen Gebarens habe die Staatsanwaltschaft dennoch Anklage erhoben. Auch das Gericht wird von Schwenn angegriffen, da die Kammer das Hauptverfahren trotz dieser Umstände eröffnet habe.
    Aus diesem Grunde müsse sich auch die Öffentlichkeit ein Bild von dem Prozess und dem Geschehen im Gerichtssaal machen können, so Schwenn.

    Das Gericht ging auf den Antrag jedoch nicht ein. Man wolle sich ausschließlich mit Fragen geschäftigen, die das Arzt-Patienten-Verhältnis beträfen.
    (Quelle: www.spiegel-online.de vom 03.12.2010; www.welt.de vom 03.12.2010)

  • Eine Anwaltskanzlei, die im Auftrag der Erzdiözese München und Freising die Geschehnisse der Jahre 1945 bis 2009 hinsichtlich etwaigen Kindesmissbrauchs untersuchte, hat festgestellt, dass der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Priester und andere Mitarbeiter im großen Ausmaß vertuscht worden sein soll. Es seien Akten in erheblichem Umfang vernichtet worden. Zudem seien Aktenbestände in Privatwohnungen verbracht und dort einem manipulativen Angriff ausgesetzt worden.Es sei daher von einer beachtlichen Dunkelziffer auszugehen, die über die 159 Fälle von Übergriffen etwaiger Priester hinausgehe.

    Die Anwaltskanzlei bestätigte auch, dass diese Praktiken auch zu Zeiten des heutigen Papstes Benedikt XVI, der als Kardinal Joseph Ratzinger die Erzdiözese leitete, bestanden hätten.
    Die Anwaltskanzlei warf dem Ordinariat daher vor, dass aus einem „rücksichtslosen Schatz des eigenen Standes“ und einem „fehlinterpretierten klerikalen Selbstverständnis“ die körperlichen und seelischen Verletzungen der Opfer nicht beachtet worden seien. Hierunter sei auch der Fall des Priesters zu fassen, der in der Erzdiözese nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wieder als Seelsorger eingesetzt wurde.
    (Quelle: FAZ vom 04.12.2010 Nr. 283, S. 5)


  • Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gegen die zwei sog. U-Bahn-Schläger gesprochen. Patrick W. und Nehad H. sollen am 29.05.2010 gegen 23.50 Uhr an der U-Bahn-Haltestelle Niendorf-Markt in Hamburg auf ihr Opfer Matthias R. und seine Freundin getroffen sein. Dabei sollen die beiden zunächst die Freundin von Matthias R. belästigt haben, so dass dieser dazwischen ging. Daraufhin sollen die beiden Angeklagten auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben. Matthias R. fiel auf den Hinterkopf und zog sich eine multiple Schädelverletzung zu. Danach sollen die beiden Angeklagten ihr Opfer im Stich gelassen haben und verschwunden sein. Matthias R. hat schwere Verletzungen davongetragen ist seit dem schwerbehindert.
    Das Urteil der Hamburger Richter lautete auf unterlassene Hilfeleistung. Die Täter müssen zwischen 1000 und 5250 Euro Geldstrafe zahlen.
    Nach dem Urteilsspruch verließen einige Zuschauer aufgebracht und schreiend den Gerichtssaal.
    Auch die Richter bezeichnen das Urteil als „unbefriedigend“. Die Beweisaufnahme sei insbesondere deshalb problematisch gewesen, weil sogar die Freundin von Matthias R. sich kaum noch an das Tatgeschehen erinnere. Auch die elf Sekunden lange Aufzeichnung der Überwachungskamera könne keine weiteren Beweise liefern. Zudem konnte den Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass sie die Freundin von Matthias R. tatsächlich belästigt haben. Vielmehr stellten diese den Sachverhalt derart dar, dass Matthias R. sie angegriffen habe und die sich daher verteidigen hätten müssen. Das Matthias R. so unglücklich fallen würde hätten die Angeklagten nicht abschätzen können, so ein medizinischer Sachverständiger. Es handele sich daher um einen Unglücksfall.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 07.12.2010, S. 10)


  • Im Prozess um Kachelmann ist es vor knapp 2 Wochen zu einem überraschenden Verteidigerwechsel gekommen. Der wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin angeklagte Wettermoderator hat seinen Verteidiger Reinhard Birkenstock sowie kurz darauf auch seinen zweiten Verteidiger Klaus Schroth von seinem Mandat entbunden. Kurz darauf wurde bekannt gegeben, dass nun der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn das Mandat übernimmt.

    Schwenn hatte in der Vergangenheit bereits viele Prominente erfolgreich vertreten können. Er sei bekannt für eine „härtere Gangart“, wie es in den Medien hieß.

    Reinhard Birkenstock selber wollte sich zu dieser Mandatsniederlegung nicht äußern. In einer Presseerklärung gab er an, aus berufsrechtlichen und prozessualen Gründen keine weitere Erklärung abgeben zu werden. Klaus Schroth zeigte sich kurz darauf gegenüber der Presse überrascht über diesen Verteidigerwechsel.
    (Quellen: Hamburger Abendblatt vom 30.11.2010, S. 30; FAZ vom 01.12.2010 Nr. 280, S. 9)


  • In dem Prozess um den sog. Messerstecher vom Jungfernstieg, dem 16-jährigen Elias A, der an der U-Bahnstation Jungfernstieg in Hamburg einen 19-jährigen erstochen haben soll, haben nun sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage ihre Schlussanträge gestellt.
    Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre und sechs Monate Jugendstrafe. Die Nebenklage gab keine solch präzisen Werte an, sondern forderte eine Strafe im „oberen Drittel“. Dies dürfte in den Bereich einzuordnen sein, den auch die Staatsanwaltschaft angesetzt hatte, da das Höchstmaß für Jugendstrafe bei zehn Jahren liegt.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 02.12.2010, S. 12)


  • In der sog. Spitzelaffäre der Telekom wurde ein ehemaliger Angestellter der Telekom vom Landgericht Bonn zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
    Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass der 60 Jahre alte Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit der Initiator und Schuldige der illegalen Ausspähaktionen gewesen ist. Dabei ging es um das Ausspähen von Telefondaten von Journalisten von Wirtschaftsmagazinen und zwei Aufsichtsratsmitgliedern. In diesem Zusammenhang wurden von 2005 bis 2006 Telefonate überwacht.
    Der ehemalige Telekom-Mitarbeiter hatte für diese Verstöße gegen das Fernemeldegeheimnis die volle Verantwortung übernommen. In die Entscheidung wurden zudem Fälle von Untreue und Betrug zum Nachteil der Telekom einbezogen.
    Der ehemalige Bundesinnenminister Baum, der Betroffene in diesem Fall vertritt, ist enttäuscht, dass es in der größten Spitzelaffäre Deutschlands lediglich eine Verurteilung gebe. Dabei habe der Verurteilte nicht alleine gehandelt. Auch ein Richter wies darauf hin, dass ihm die Telekom die Tatbegehung mehr als einfach gemacht habe
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 01.12.2010, S 25)


  • Die Polizei hat einen Tatverdächtigen in den beiden Mordfällen von Bodenfelde festgenommen. Dabei ist ein 26-jähriger Mann dringend tatverdächtig die 14 Jahre alte Nina und den 13 Jahre alten Tobias ermordet zu haben. Der Tatverdächtigte stammt aus dem gleichen Landkreis.
    Ein Handy führte auf die Spur des Tatverdächtigen. Das Handy wurde bei den Opfern gefunden. Von ehemaligen Mitbewohnern des Tatverdächtigen aus einer christlichen Drogeneinrichtungseinrichtung sei bestätigt worden, dass es sich um sein Handy handele.
    (FAZ vom 24.11.2010 Nr. 274, S. 9)

  • Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass es Anwälten gestattet ist, in einem Rundschreiben, welches gezielt an Anleger einer Fondsgesellschaft gerichtet ist, zu Informationsveranstaltungen einzuladen.
    In dem zugrundeliegenden Fall schrieb eine Kanzlei gezielt Anleger an und machte diese auf die drohende Verjährung von Ansprüchen aufmerksam. Zudem schlug die Kanzlei eine gemeinschaftliche Klage gegen die vermittelnden Banken sowie die Fondinitiatoren vor. Dies bewege sich im Grenzbereich zulässiger Anwaltswerbung, so das Kammergericht Berlin. Hierin sei jedoch keine Werbung zu sehen, die auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet sei. Nur solche Werbung ist nach der Bundesanwaltsordnung verboten.
    Insbesondere sei beachtlich, dass die Fondsgesellschaft noch nicht notleidend gewesen sei. Die Kanzlei habe lediglich über drohende Steuernachteile und Regressansprüche informieren wollen.
    (Berliner Kammergericht 5 W 198/10)

  • Prozessauftakt vor dem Landgericht Hamburg gegen zehn somalische Piraten, die am Ostermontag dieses Jahres das Containerschiff MS Taipan zu entführen versuchten. Dies gelang den Piraten jedoch nicht, da eine niederländische Fregatte der MS Taipan zu Hilfe geeilt war und die Piraten festsetzen konnte.
    Unter den zehn Piraten befinden sich sieben Erwachsene, zwei Heranwachsende und ein Jugendlicher. Sie werden von 20 Rechtsanwälten verteidigt. Das Gericht hat insgesamt 13 Verhandlungstage anberaumt. Zunächst sind 22 Zeugen geladen.
    Die zehn Piraten müssen sich wegen Angriffs auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubes verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Piraten in der Absicht gehandelt haben, die Besatzung der MS Taipan gefangen zu nehmen und Lösegeld zu erpressen.
    (Hamburger Abendblatt vom 22.11.2010, S. 7)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

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