Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Die Staatsanwaltschaft hat im Kachelmann-Prozess einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter der Verteidigung gestellt. Der Gutachter hatte bezweifelt, dass die Blutergüssen an der Oberschenkeln und die Verletzungen am Hals des mutmaßlichen Opfers durch Zutun von Kachelmann entstanden seien. Vielmehr stellte der Gutachter die Vermutung auf, dass sich das mutmaßliche Opfer die Verletzungen selbst zugefügt habe, da bereits im letzten Jahr selbstverletzende Tendenzen bestanden hätten. Dies sei soweit gegangen, dass das mutmaßliche Opfer so herausgefunden hätte wie Hämatome entstünden.

    Die Staatsanwaltschaft vertritt die Ansicht, dass dieses Gutachten den Eindruck erwecke, dass „hier gezielt auf ein Szenario hingearbeitet wurde, das dem Wunsch des Auftraggebers entspricht“.
    Der Antrag auf Befangenheit wurde zwar vom Gericht angenommen, jedoch zurückgewiesen.

    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 23.09.2010, S. 36)

  • Die 18. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat den Prozess wegen des Amoklaufs in Winnenden gegen den Vater des Täters begonnen. Ihm wird vorgeworfen die Tatwaffe und die Munition fahrlässig verwahrt zu haben und so mitverantwortlichen für den Amoklauf zu sein. Bei dem Amoklauf vor ca. 18 Monaten hatte der 17jährige Täter Tim K. 15 Menschen getötet und sich selbst mit einem Kopfschuss gerichtet.
    Bei dem Vater des Täters handelt es sich um einen Sportschützen. Dieser hatte eine erlaubnispflichtige Sportpistole legal in seinem Besitz. Jedoch verwahrte er sie nicht wie vorgeschrieben in einem gesicherten Waffenschrank, sondern in seinem Kleiderschrank hinter einem Stapel Kleidung.
    Dadurch, dass der Vater von den sozialen Phobien seines Sohnes gewusst habe, hätte er die Waffe besonders sorgfältig verwahren müssen, so die Staatsanwaltschaft. Hiergegen entgegnete der Strafverteidiger, dass selbst die Psychotherapeutin keine Fremdgefährdung oder Tatneigung festgestellt habe. Der Amoklauf sei daher unvorhersehbar gewesen. Es habe für den Angeklagten daher kein Grund bestanden den Zahlencode für seinen Waffenschrank zu ändern.
    Das Gericht erachtet eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung für möglich.
    (Quelle: FAZ vom 17.09.2010 Nr. 216, S. 1)

  • Nachdem die Kläger vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren gegen das Lehrerbewertungsportal unter www.spickmich.de gescheitert sind, denn der Senat sah in dieser Form der Bewertungen der Lehrer kein Verstoß gegen Bestimmungen des Datenschutzes sowie keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen, schloss sich das Bundesverfassungsgericht (BverfG) dieser Wertung an und lehnte die Annahme der Klage einer Lehrerin ab.  Das Portal selber sei von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 I GG geschützt, die auch derartige Bewertungen und Benotungen des Personals der Schule umfasst.

    Die Lehrer müssen sich in Zukunft weiterhin dieser Form der Bewertung nach Kompetenz und die Wiedergabe von Zitaten im jeweiligen Bereich auf der Seite sprichmich.de gefallen lassen. So würde die Seite mehr Transparenz in das Schulsystem und die Lehrerschaft bringen, so eines der Argumente für die Kommunikationsplattform. Derweil plant der Anbieter den Ausbau der Seite.

    ( Quelle: FAZ vom 23.09.2010 Nr. 221, S. 4 )

  • Gegen eine Klinik für übergewichtige Kinder in Westerland auf Sylt wurde nun der Vorwurf wegen sexuellen Missbrauchs laut. Die Beteiligten sind Jungen im Alter von neun und dreizehn Jahren. Die Jungen waren im Juli dieses Jahres für jeweils sechs Wochen nach Sylt gekommen, um in dem von der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) betriebenen Haus abzunehmen. Dabei sind die Kinder in Wohngruppe von bis zu 16 Kindern untergebracht. In einer dieser Wohngruppen, soll es zu Übergriffen gekommen sein. Zwei der Jungen vertrauten sich einem Betreuer an. Daraufhin wurden die mutmaßlichen Täter nach Hause geschickt.

    Die Mutter eines Opfers erstattete nun Strafanzeige. Sie gab an, dass ihr Sohn zu Oralverkehr und Zungenküssen gezwungen worden sei. Man geht davon aus, dass bis zu zwölf Jungen betroffen sind und das es sich um vier Täter handelt. Ein DAK-Sprecher spricht von „erweiterten Doktorspielen“ und verneint jegliche sexuelle Gewalt. Die Vorfälle seien nicht zu bagatellisieren, aber dies sei häufiger vorgekommen bei Kindern dieses Alters. Die Bezeichnung von „erweiterten Doktorspielen“ wurde jedoch umgehend von der DAK zurückgenommen und als nicht angebracht bezeichnet. Die DAK bedauere die Vorkommnisse aufs Allertiefste.

    Ein Opfervertreter wirft der DAK vor die ganze Angelegenheit vertuschen zu wollen. Die Flensburger Staatsanwaltschaft hat den Eingang der Strafanzeige bestätigt. Problematisch in diesem Fällen ist jedoch, dass die Täter zur Tatzeit strafunmündig waren. Weitere Informationen zum Sexualstrafrecht und den einzelnen Delikten wie der sexuelle Missbrauch an Kindern finden Sie ausserdem auf der Seite zum Sexualstrafrecht.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.09.2010, S. 14, vom 16.09.2010, S. 18 )

  • Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern aus gesundheitlichen Problemen früher ihre Kinder vernachlässig haben und der Kontakt seit mehr als drei Jahrzehnten nicht mehr besteht.

    Mit dieser Entscheidung wurde eine Revision eines Mannes abgewiesen, der die Kosten für die Heimunterbringung seiner Mutter nicht zahlen wollte. Der Kläger argumentierte, dass es unbillig sei, wenn ihn das Sozialamt aus übergegangenem Recht in Anspruch nehme, da seine Mutter ihn als Kind nicht gut behandelt habe. Die Mutter des Klägers litt bereits seit seiner Kindheit an einer Psychose. Seit 1977 bestand kein Kontakt mehr zwischen beiden.

    Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass in der Psychose der Mutter kein schuldhaftes Verhalten zu sehen sei. In diesem Fall greife das Gebot der familiären Solidarität.
    Bei erkrankten Eltern gelte selten etwas anderes. Etwa in dem Fall, in dem die Psychose auf den Krieg zurückgehe.
    ( Az. Bundesgerichtshof XII ZR 148/09 )

  • Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat beim Oberverwaltungsgericht Schleswig Klage auf Stilllegung des Atomkraftwerks Krümmel eingelegt.
    Zur Begründung führt Greenpeace an, dass eine Lücke beim Terrorschutz bestehe. Das Atomkraftwerk sei nicht gegen einen Aufprall eines Passagierflugzeuges geschützt. Ein solcher Aufprall sei jedoch geeignet einen schweren Atomunfall auszulösen. Die Betriebsgenehmigung müsse daher widerrufen werden.
    Der Betreiber des Atomkraftwerkes Vattenfall war davon nicht beeindruckt, vielmehr strebt er an Ende des Jahres ein Wiederanfahren von Krümmel zu beantragen. Das Atomkraftwerk ist seit einem Störfall 2007 nicht mehr am Netz. Vattenfall ließ allerdings verlauten, dass Krümmel inzwischen nach dem Einbau neuer Trafos und der Reparatur von Rissen und Dübeln technisch auf dem neusten Stand sei.
    Das Oberverwaltungsgericht Schleswig wird wohl frühestens 2011 über diese Klage entscheiden können. Bis dahin wird ein Wiederanfahren von Krümmel jedoch nicht unterbunden, da die Klage von Greenpeace keine aufschiebende Wirkung hat.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.09.2010, S. 14)

  • In dem Fall des größten Kindermissbrauchs in Europa ist ein Urteil gesprochen worden.
    In Portugal sollen die sieben Angeklagten, unter ihnen mehrere Prominente aus Politik und Medien, über Jahrzehnte 32 Jungen aus dem staatlichen Kinderheim Casa Pia missbraucht haben. Zur jetzigen Zeit befinden sich alle Angeklagten in Freiheit, da die Mindestdauer für die Untersuchungshaft bereits überschritten wurde.
    Die ersten Taten kamen erst 2002 zur Anzeige. Daraufhin meldeten sich noch weitere Opfer. Erschreckend erscheint vor diesem Hintergrund, dass das staatliche Kinderheim seit ca. 200 Jahren besteht und angeblich vor 80 Jahren die ersten Fälle von sexuellem Missbrauch bekannt geworden sein sollen.
    Bei diesem Verfahren handelt es sich um eines der längsten der portugiesischen Justiz. Nach 462 Prozesstagen, nahm der Prozess, der im November 2004 begonnen hatte, heute ein Ende.
    Die Staatsanwaltschaft forderte für die Angeklagten mindestens fünf Jahre Haft ohne Bewährung.
    Kritiker werfen der portugiesischen Justiz andauernde Verschleppung der Ermittlungen vor, welche mit der Prominenz oder dem Einfluss mancher Angeklagten begründet wird. Durch diesen Prozess seien die Schwächen des portugiesischen Rechtssystems offen gelegt worden.
    Die Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und 18 Jahren verurteilt.
    (Quelle: spiegel-online vom 03.09.2010 und 07.09.2010)

  • Im Fall Brunner ist am Landgericht München I ein Urteil ergangen. Der 19jährige Angeklagte Markus S. wird wegen Mordes an Brunner und räuberischer Erpressung der vier Schüler zu neun Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht erkennt auf Jugendrecht. Das bedeutet aber auch, dass das Gericht gerade mal zwei Monate unter der für nach Jugendrecht Verurteilte mögliche Höchststrafe von zehn Jahren bleibt.
    Zur Begründung führt das Gericht an, dass insbesondere die Haltung von Markus S. zu seinen Ungunsten gewertet wurde. Markus S. habe keine Reue gezeigt, kein Schuldbekenntnis oder umfassendes Geständnis abgelegt. Vielmehr sei durch Briefe aus der Haft deutlich geworden, dass er Vermarktung der Tat plane, um von dem Geld seine Karriere als Rapper zu fördern. Zudem ist Markus S. vorbestraft. Lediglich eine leichte Alkoholisierung könne zu seinen Gunsten angeführt werden.
    Der zweite Angeklagte der 18jährige Sebastian L. wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge und räuberischer Erpressung verurteilt. Auch hier kommt Jugendrecht zur Anwendung. Anders als bei seinem Mitangeklagten können die Richter einiges zu Gunsten Sebastian L.s werten. Er legte ein Geständnis vor Gericht ab; zeige nach Ansicht der Richter ehrliche Reue und habe bisher keine Vorstrafen.
    Die Verteidiger kündigten an in Revision gehen zu wollen.
    (FAZ vom 07.09.2010 Nr. 207, S.9)

  • Das Urteil gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Verbreitung, Besitz und Erwerbs von kinderpornographischen Schriften des Landgerichts Karlsruhe wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt.
    Tauss war zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, da das Landgericht Karlsruhe ihn wegen Verbreitung, Besitz und Erwerbs von kinderpornographischen Schriften in mehr als hundert Fällen schuldig sprach.
    Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision ohne weitere Begründung als unbegründet.
    (Az.: Bundesgerichtshof 1 StR 414/10)

  • Es müssen sich 14 Angeklagte wegen des Handels mit so genannten Schrottimmobilien zu überhöhten Preisen vor dem Darmstädter Landgericht verantworten. Die Angeklagten sollen mehr als 100 Häuser verkauft haben. Dazu hätten sie eine Finanzierung angeboten und unter Vorlage falscher Dokumente Darlehen bei Banken ertrogen. Die Banken zahlten ca. 14,3 Millionen an Darlehen aus. Die Anklage lautet daher auf bandenmäßige Urkundenfälschung und Betrug.
    Aufgrund der vielen Angeklagten wird der Prozess jedoch nicht in Darmstadt, sondern im Frankfurter Justizzentrum abgehalten.
    (Quelle: FAZ vom 25.08.2010 Nr. 196, S. 14)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit

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