Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Im Prozess gegen Jörg Kachelmann wurde erneut ein Befangenheitsantrag der Verteidiger des Wetter-Moderators gegen die drei Richter gestellt. Begründet wurde der Befangenheitsantrag damit, dass die Richter dem mutmaßlichen Opfer gegenüber nicht mehr mit der „gebotenen Distanz und Unparteilichkeit“ gegenüber stünden. Unter anderem wurde damit auch die Aussage des mutmaßlichen Opfers, die Ex-Freundin von Kachelmann, weiter hinausgezögert und der Prozess verlängert. Der Wetter-Moderator ist wegen Vergewaltigung angeklagt und steht seit einigen Wochen vor Gericht.

    Sollte der Befangenheitsantrag Erfolg haben, müsste der Prozess abgebrochen werden, denn die Kammer verfügt nur über einen Ersatzrichter. Ob es jedoch so weit kommen wird, wird sich in Kürze herausstellen.
    (Quelle: FAZ vom 14.10.2010 Nr. 239, S. 9)

  • In einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen einen wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagten mutmaßlichen Unterstützer der „Sauerland-Gruppe“, will dieser scheinbar ein Geständnis ablegen. Der Vorsitzende Richter hatte zu Beginn des Prozesses signalisiert, dass eine Einigung zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung nicht ausgeschlossen sei.

    Dem 28jährigen Angeklagtem Salih S., welcher im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, dass er zwischen dem 26.11.2006 und dem 08.03.2007 im Auftrag eines Mitgliedes der „Sauerland-Gruppe“ in 23 Fällen militärische Ausrüstungsgegenstände beschafft habe.
    (Quelle: FAZ vom 02.10.2010 Nr. 229, S. 4)

  • Gegen den ehemaligen Frontmann der Rockband „Böhse Onkelz“ Kevin Russel ist ein Urteil vor dem Landgericht Frankfurt ergangen. Das Gericht verurteilte R. zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und drei Monaten wegen Unfallverursachens und Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Überdies darf R. in den nächsten vier Jahren kein Kraftfahrzeug mehr führen.
    Zwar machte R. zu den Vorwürfen keine Aussage, jedoch steht nach Überzeugung des Gerichts fest, dass er den Unfall am 31.12.2009 auf der A 66 verursacht und dabei zwei Menschen schwer verletzt habe. Es sei nicht auszuschließen gewesen, so das Gericht weiter, dass R. zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen ist. Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe gefordert hatte.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 05.10.2010, S. 28)

  • Es vergeht keine Woche ohne Neuigkeiten zum Kachelmann-Prozess. Das Gericht gab nun dem Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den von den Verteidigern des ehemaligen TV-Moderatoren angeführten Sachverständigen statt. Begründet wurde dies mit Zweifeln an der Unparteilichkeit des rechtsmedizinischen Gutachters Brinkmann. Aus diesem Grund ist das Gutachten von Brinkmann ausgeschlossen im laufenden Prozess.

    Die Verteidigung von Kachelmann reagierte mit weiteren Anträgen gegen das Gericht. Unter anderem hatten die Verteidiger des wegen Vergewaltigung angeklagten Wettermoderators ihrerseits einen Antrag auf Befangenheit gegen den zuständigen Vorsitzenden Richter gestellt, der jedoch abgelehnt wurde.
    (Hamburger Abendblatt vom 07.10.2010, S. 32)

  • Am Düsseldorfer Landgericht begann nun ein Prozess gegen einen Serienvergewaltiger. Der Mann legte zu Beginn des Prozesses bereits ein Geständnis ab, dass er in den letzten 20 Jahren mehr als 1000 Sexualdelikte in Deutschland, Belgien und den Niederlanden begangen habe. Unter den 1000 Sexualdelikten hätten sich auch 20 versuchte und vollendete Vergewaltigungen befunden.
    Der Mann räumte auch ein, dass er mit Hilfe von Täuschungen Frauen dazu gebracht habe ihn sexuell zu befriedigen. So habe er sich in mehr als 100 Fällen als Behinderter ohne Arme darstellte und so die Hilfe der Frauen beim Urinieren erschlichen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft handele es sich hierbei jedoch nicht um eine Straftat.
    Lediglich neun der Taten kamen im Prozess zur Anklage. Es droht dem Mann dafür bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.
    (FAZ vom 28.09.2010 Nr. 225, S 7)

  • Vor wenigen Tagen hat der für Aufsehen erregende Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart begonnen. Die wegen der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback angeklagte Becker soll zusammen mit zwei Begleitern vor 33 Jahren Siegfried Buback auf offener Straße kaltblütig erschossen haben. Sie selber wolle keine Aussage machen, wie Verena Becker durch Ihren Anwalt erklären ließ.

    Nebenkläger ist Michael Buback, der Sohn des Ermordeten. Er sei zu 99 Prozent davon überzeugt, dass Becker die Täterin sei, weil rund 20 Augenzeugen eine weibliche Person auf dem Mottorad zur Tatzeit gesehen hätten. Auch gibt es diverse Gerüchte und Indizien zu diesem Thema, die in den letzten Monaten für Schlagzeilen gesorgt hatten. Bis heute ist die Ermordung von Buback nicht aufgeklärt.

    Das Urteil wird frühestens im Sommer nächsten Jahres erwartet.

  • Das Bundsland Baden-Württemberg startete vor wenigen Tagen ein Modellversuch zu den Fußfesseln. Diese sollen dank eines integrierten Senders die elektronische Überwachung des Strafgefangenen ermöglichen, der sich so im Hausarrest statt in der Justizvollzugsanstalt aufhalten könnte.

    Getestet wird der Einsatz der Fußfesseln an 75 Strafgefangenen der Justizvollzugsanstalten Stuttgart, Rottenburg, Heimsheim und Ulm, die deshalb entlassen wurden. Die Testpersonen selber sind nur wegen geringer Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

    Der Hausarrest hat gegenüber den Strafvollzugsanstalten den Vorteil, dass erhebliche Kosten eingespart werden können, der Bestraffungseffekt jedoch nicht verloren gehe, wie ein Sprecher des Stuttgarter Justizministeriums erklärte. Ob sich das Modell als erfolgreich herausstellen wird, bleibt noch abzuwarten.
    (FAZ vom 01.10.2010)

  • Der Prozess vor dem Frankfurter Landgericht gegen den früheren Frontmann der Rockband Böhse Onkelz Kevin R. hat begonnen. R. ist wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, unerlaubten Entfernen vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

    Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen am Abend des 31.12.2009 unter Einfluss von Methadon, Kokain und Valium mit ca. 230 km/h auf der A 66 bei Frankfurt einen Autounfall verursacht zu haben. Dabei habe er sich nicht um zwei Opfer in einem brennenden Auto gekümmert, sondern sei geflohen.

    R. streitet ab den Wagen gefahren zu sein, vielmehr habe ein Bekannter den Wagen gesteuert. Dieser Bekannte bestätigt diese Version. Insofern ist ein Indizienprozess sehr wahrscheinlich. An dem Airbag des den Unfall verursachenden Sportwagens konnte die DNA von R. sichergestellt werden. Im Fußraum befand sich sein Gebiss. Zudem wurde auf der Rückbank seine Jacke mit einer Zugangskarte für ein Frankfurter Hotelzimmer sichergestellt werden, in dem R. damals lebte. Auch Videobänder einer nahegelegenen Tankstelle zeigen R. kurz vor dem Unfall dort einkaufen und sich dann ans Steuer des Sportwagens setzen.
    Die beiden Opfer des Verkehrsunfalls treten bei dem Prozess als Nebenkläger auf, da sie erhebliche Verletzungen bei dem Unfall erlitten haben und noch heute unter den Folgen leiden.

    ( Quelle: FAZ vom 25.09.2010 Nr. 223, S. 9 )

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Deutsche Gerichte die Rechte auf Achtung seines Privat- und Familienlebens eines ehemaligen Chorleiters und Organisten verletzten haben.
    Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass dem Mann nach Bekanntwerden einer außerehelichen Verhältnisses von der katholischen Kirche 1998 gekündigt worden ist. Der Mann habe sich des Ehebruchs und der Bigamie schuldig gemacht. Die Klage des Mannes gegen diese Kündigung blieb ohne Erfolg. Durch die Nichtbeachtung des Privat- und Familienlebens des Mannes habe die deutsche Justiz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
    ( Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in den verbundenen Rechtssachen Beschwerde Nr. 425/03 und Beschwerde Nr. 1620/03 )

  • Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts, welches die Meinung vertrat, dass der „Soli“ wegen seines langen Erhebungszeitraums verfassungswidrig sei. Eine solche Ergänzungsabgabe muss nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht befristet werden. Dies habe das Bundesverfassungsgericht bereits 1972 in einem Grundsatzurteil deutlich gemacht und an dessen Gültigkeit habe sich nichts geändert. Durch die Wiedervereinigung 1990 sei ein großer, auf viele Jahre nicht absehbarer Finanzbedarf des Bundes entstanden.

    Durch diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist damit klargestellt, dass der Solidaritätszuschlag auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung weiterhin erhoben werden darf und sämtliche ergangene Steuerbescheide rechtskräftig sind.

    ( Az.: Bundesverfassungsgericht 2 BvL 3/10 )

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt