Hamburg

  • Im Piraten-Prozess von dem Hamburger Landgericht erhebt einer der Angeklagten Vorwürfe gegen Soldaten des niederländischen Kriegsschiffes „Tromp“.
    Die MS „Taipan“ war am  Ostermontag 2010 von den Piraten überfallen worden, das Kriegsschiff „Tromp“ kam der MS „Taipan“ zu Hilfe und konnte die Piraten überwältigen.
    Nach seiner Festnahme durch Soldaten der „Tromp“ – so berichtet einer der Angeklagten Piraten – sei er nackt auf einen Stuhl gefesselt und vernommen worden. Sein Verteidiger warf das Wort „Folter“ in den Raum.

    Der Kapitän der „Tromp“ sagte ebenfalls vor Gericht aus. Er erklärte, dass sie durch ein deutsches Aufklärungsflugzeug über den Vorfall informiert worden seien und sie der MS „Taipan“ daraufhin zu Hilfe gekommen seien. Die „Tromp“ sei in 1300 Meter Entfernung bereits von den Piraten beschossen worden. Aus diesem Grund hätten sie zurückgeschossen. Ein Helikopter sei zur MS „Taipan“ geschickt worden und es hätten sich Soldaten abgeseilt. Der Einsatz sei zwar nicht von dem sog. Atlanta-Mandat gedeckt gewesen, da sich die MS „Taipan“ außerhalb des Gebiets der internationalen Anti-Piraterie-Mission befunden habe, jedoch habe das niederländische Verteidigungsministerium nach Absprache mit den deutschen Stellen die Militäroperation gestattet.

    Die Vorwürfe des Angeklagten wies der Kapitän zurück. Die Piraten seien auf der „Tromp“ untergebracht und entsprechend einer EU-Richtlinie behandelt worden. Aus Sicht der Verteidigerin des Angeklagten sei die Rechtgrundlage für das Festhalten der Piraten auf der „Tromp“ völlig unklar.
    ( Hamburger Abendblatt vom 26.01.2011, S. 12 )


  • Nach dem Tod von „Sexy Cora“ nach einer Brust-OP in der Alsterklinik in Hamburg steht nun nach der Obduktion die Todesursache fest. Sie starb an einer Lähmung des Gehirns.
    Vermutlich sei das Gehirn aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung angeschwollen und dies habe zum Tode geführt, so die Rechtsmediziner.
    Hinsichtlich der Schuldfrage erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sie ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gegeben habe. Die Anwälte der behandelnden Anästhesistin und des Chirurgen erklären jedoch, dass bislang noch keine Anhaltspunkte bestehen würden, ob überhaupt ein schuldhaftes Verhalten vorliege.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 25.01.2011, S. 7 )


  • Ein 23-jähriger Mann muss sich vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek verantworten, da er den Zivildienst nicht antreten wollte und einen Beamten des Bundesamts für Zivildienst beschimpft haben soll. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg wirft ihm nun das Delikt der Dienstflucht vor. Hierbei gibt § 53 Zivildienstgesetz zwingend eine Freiheitsstrafe als Sanktion vor.
    Der Angeklagte räumte bei der Verhandlung zwar die Dienstflucht ein, leugnete jedoch die Beleidigung. Als Grund für seine Dienstflucht gibt er an, dass er nichts mit dem Militär zu tun haben wolle. Auch auf die Erklärung der Richterin, dass Wehr- und Zivildienst grundverschieden seien, entgegnete der Angeklagte, dass „das doch fast das Gleiche“ sei.
    Die Richterin verurteilte den Mann schließlich zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 19.01.2011, S. 10)

     

  • Am Amtsgericht Hamburg-Harburg ging der Prozess gegen einen 22-jährigen Mann zu Ende, der den Wagen von Uwe Seeler-Manager Treimetten gerammt hatte, während in selbigen Seeler und Treimetten saßen. Der Angeklagte musste polizeilich vorgeführt werden, da er nicht pünktlich zum Termin erschienen ist. Seiner Einlassung zufolge habe er die Nacht vorher gefeiert und daher verschlafen.
    Ihm wird durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den Wagen von Treimetten mit 220 km/h auf der A7 gerammt zu haben. Zum Unfallzeitpunkt soll er 1,5 Promille Alkoholgehalt im Blut gehabt haben und nicht im Besitz eines Fahrerlaubnis gewesen sein. Der Aufprall auf den Wagen von Treimetten war so stark, dass das Beifahrerfenster heraussprang und nahezu rechtwinklig in der Verankerung hing. Es grenzt an ein Wunder, dass Seeler davon nicht verletzt wurde. Treimetten erlitt durch den Unfall einen Rippenbruch und Verbrennungen am Unterarm. Seeler erlitt eine Platzwunde am Kopf, die sich später entzündete und eine Rückenverletzung, wegen der er operiert werden musste. Zudem ist er auf dem rechten Ohr seit dem Unfall taub.

    Der Angeklagte erklärte im Prozess, dass er sich mit Treimetten auf der A7 ein Rennen geliefert habe. Ferner sei er von Treimetten mehrfach bedrängt worden.  Dies konnte jedoch während der Beweisaufnahme widerlegt werden. Es wurden die Computerchips der Autos ausgewertet, welche die Geschwindigkeit beim Unfall aufgezeichnet hatten. Danach ist Treimetten 79 km/h gefahren, während der Angeklagte mit 220 km/h unterwegs war. Der Wagen von Treimetten wurde durch den Unfall sogar noch auf 90 km/h beschleunigt.

    Der Richter verurteilte den Angeklagten schließlich zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Überdies darf er nicht vor Juli 2013 seinen Führerschein machen.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15./16.01.2011, S. 11)


  • Nachdem am 04.01.2011 in einem Gepäckstück am Liefereingang des CCH Tiergartenstraße in Hamburg ein Findelkind gefunden wurde, ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Hamburg in diesem Fall.
    Die Fotos der Überwachungskamera zeigen einen Mann, der einen solchen Koffer trägt, wie den, in dem das einen Tag alte Findelkind gefunden wurde. Der Mann verließ den Dammtor Bahnhof am 04.01.2011 um 15.01 Uhr. Nach Einschätzung der Polizei muss der Koffer zu dieser Zeit abgelegt worden sein.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Straftatbestands der Aussetzung. Zudem wird untersucht, ob ein versuchtes Tötungsdelikt vorliegt. Am 04.01.2011 herrschten Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, so dass ein Tod durch Erfrieren oder aufgrund des Koffers durch Ersticken eventuell möglich gewesen wäre.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 11.01.2011, S. 7)


  • Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Mann, der eigentlich unter die Regelung hinsichtlich der Sicherungsverwahrung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fällt, auf unbestimmte Zeit nicht aus dieser zu entlassen ist.
    Nach Ansicht des Gerichts „liegen konkrete Umstände vor, die eine hochgradige Gefahr schwerster Gewaltverbrechen begründen, wenn der Verurteilte zum jetzigen Zeitpunkt entlassen werden würde“.
    Der Mann hatte in den 1980er Jahren zwei Menschen getötet und seine Freilassung aus der Sicherungsverwahrung war für den 26.12.2010 angesetzt.

    Der Senat stellte zudem sein Konzept zur Unterbringung entlassener Sicherungsverwahrter vor, danach sollen rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter im Zentralkrankenhaus der U-Haft am Holstenglacis untergebracht werden. Das Landgericht Hamburg gab der Stadt Hamburg daher die Zeit die Bedingungen derart auszugestalten.
    Mit seiner Entscheidung folgte das Landgericht Hamburg einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der ebenfalls verneint hatte, dass Sicherungsverwahrte automatisch zu entlassen seien. Vielmehr sei jeweils zuvor ihre Gefährlichkeit zu prüfen.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 22. 12.2010, S. 7)


  • Vor dem Landgericht Hamburg müssen sich derzeit zehn somalische Piraten verantworten, die am Ostermontag dieses Jahres versucht haben sollen das Containerschiff MS Taipan zu entführen.
    Die Verteidigung hat Befangenheitsanträge gegen vier der Gutachter gestellt. Dabei ging es um die Altersbestimmung eines Piraten. Dieser gab an 13 Jahre alt zu sein. Die Sachverständigen gingen jedoch davon aus, dass er mindestens 18 Jahre alt sei.
    Die Verteidigung begründete ihre Befangenheitsanträge mit einer fehlerhaften Diagnostik. Das Gericht lehnte die Befangenheitsanträge jedoch ab, da eine angeblich fehlerhafte Diagnostik keine Befangenheit begründen könne.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 16.12.2010, S. 10)


  • Die HSH Nordbank wurde von ihrer ehemaligen Sicherheitsfirma Prevent verklagt. Die Klage bezieht sich auf ausstehende Zahlungen in Höhe von 800.000,00 Euro.
    Die HSH Nordbank verteidigte sich dagegen. Aufgrund verschiedener Ungereimtheiten hinsichtlich Zahlungen an Prevent seien weitere Zahlungen, darunter auch die besagten 800.000,00 Euro, gestoppt worden. Zudem sei Strafanzeige gegen unbekannt gestellt worden wegen des Verdachts der Untreue und der Bestechung.
    Dem liegt der Streit der HSH Nordbank mit einem türkischen Reeder zugrunde. Hier hatte die HSH Nordbank Prevent eingeschaltet, um politische und wirtschaftliche Lobbyarbeit zu leisten. Hierfür soll Prevent mehr als 3 Mio. Euro Prämie erhalten haben. Nachdem die HSH Nordbank den Prozess gegen den türkischen Reeder jedoch verloren hatte, wollte sie diese Prämie zurückerstattet haben.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 13.12.2010, S. 10)


  • Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gegen die zwei sog. U-Bahn-Schläger gesprochen. Patrick W. und Nehad H. sollen am 29.05.2010 gegen 23.50 Uhr an der U-Bahn-Haltestelle Niendorf-Markt in Hamburg auf ihr Opfer Matthias R. und seine Freundin getroffen sein. Dabei sollen die beiden zunächst die Freundin von Matthias R. belästigt haben, so dass dieser dazwischen ging. Daraufhin sollen die beiden Angeklagten auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben. Matthias R. fiel auf den Hinterkopf und zog sich eine multiple Schädelverletzung zu. Danach sollen die beiden Angeklagten ihr Opfer im Stich gelassen haben und verschwunden sein. Matthias R. hat schwere Verletzungen davongetragen ist seit dem schwerbehindert.
    Das Urteil der Hamburger Richter lautete auf unterlassene Hilfeleistung. Die Täter müssen zwischen 1000 und 5250 Euro Geldstrafe zahlen.
    Nach dem Urteilsspruch verließen einige Zuschauer aufgebracht und schreiend den Gerichtssaal.
    Auch die Richter bezeichnen das Urteil als „unbefriedigend“. Die Beweisaufnahme sei insbesondere deshalb problematisch gewesen, weil sogar die Freundin von Matthias R. sich kaum noch an das Tatgeschehen erinnere. Auch die elf Sekunden lange Aufzeichnung der Überwachungskamera könne keine weiteren Beweise liefern. Zudem konnte den Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass sie die Freundin von Matthias R. tatsächlich belästigt haben. Vielmehr stellten diese den Sachverhalt derart dar, dass Matthias R. sie angegriffen habe und die sich daher verteidigen hätten müssen. Das Matthias R. so unglücklich fallen würde hätten die Angeklagten nicht abschätzen können, so ein medizinischer Sachverständiger. Es handele sich daher um einen Unglücksfall.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 07.12.2010, S. 10)


  • In dem Prozess um den sog. Messerstecher vom Jungfernstieg, dem 16-jährigen Elias A, der an der U-Bahnstation Jungfernstieg in Hamburg einen 19-jährigen erstochen haben soll, haben nun sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage ihre Schlussanträge gestellt.
    Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre und sechs Monate Jugendstrafe. Die Nebenklage gab keine solch präzisen Werte an, sondern forderte eine Strafe im „oberen Drittel“. Dies dürfte in den Bereich einzuordnen sein, den auch die Staatsanwaltschaft angesetzt hatte, da das Höchstmaß für Jugendstrafe bei zehn Jahren liegt.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 02.12.2010, S. 12)


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