Uli Hoeneß ist bekannt für heftige Worte. So hatte er bereits einmal die Haftstrafe für den ehemaligen Abwehrspieler Breno vom FC Bayern kritisiert. Dieser soll nach Feststellungen des Gerichts in München seine Mietsvilla angezündet haben. Der 21-Jährige Brasilianer wurde wegen der schweren Brandstiftung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Nun haut Uli Hoeneß erneut auf den Tisch. Er sei schockiert von der langen Haftstrafe, die gleichzeitig das Karriereende des einst als großes Talent für 10 Millionen Euro eingekauften Spielers bedeutet. Seiner Meinung nach müsste das Gericht auch die Fußballkarriere berücksichtigen. Diese Haftstrafe mache das Leben von Breno kaputt.
Vor knapp drei Wochen war der frühere BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky vom landgericht München wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Kurz zuvor hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt, im Zuge des Verkaufs an Anteilen an der Formel 1 von Bernie Ecclestone rund 44 Millionen Dollar Schmiergeld erhalten zu haben. Dieses hatte Gribkowsky vorbei am Fiskus über verschiedene Umwege in einer Stiftung namens „Sonnenschein“ in Salzburg geparkt.
Nun erklären die Anwälte von Gribkowsky, dass er um eine Wiedergutmachung bemüht sei, um im Gegenzug eine Verkürzung der Haftstrafe zu erhalten. Dies soll das Gericht in Aussicht gestellt haben.
Unter anderem möchte der ehemalige Bankmanager das komplette Geld zurückführen und unter anderem dem Finanzamt sowie der BayernLB als Schadensersatz zufließen lassen. Er wolle am Ende mit „null“ dastehen heißt es weiter.
( Quelle: n-tv, 15.07.2012 )
Vor rund drei Monaten hatte Patrick S. aus Leipzig vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg mit seiner Klage vor der Kleinen Kammer des Gerichts verloren.
Der wegen Beischlafs mit Verwandten mehrfach Verurteilte zeugte in den Jahren 2001 und 2005 mit seiner Schwester vier Kinder und kam dafür für knapp drei Jahre in Haft. Daraufhin zog er bis vor Bundesverfassungsgericht. Auch dies lehnte seine Beschwerde ab. Anschließend versuchte er es vor dem EGMR und verwies auf die Menschenrechte sowie das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens.
Doch auch hier blieb seine Klage erfolglos. Die Richter hielten sich an das deutsche Strafrecht und dem „Inzestverbot“ und erklärten, dass die Liebe unter Geschwistern in der Mehrheit der Mitgliederstaaten untersagt sei.
Doch damit nicht genug. Nun versucht er es vor der Großen Kammer des EGMR, da er wesentliche Fragen wie z.B. ob sexuelle Beziehungen zwischen zwei Erwachsenen, die beide in diese einwilligen, gegen ein Gesetz verstoße, als ungeklärt ansieht. Sollte die Große Kammer diesen Fragen eine Bedeutung beimessen, könnten sie als letzte Instanz den Beschluss aufheben und Patrick S. eine Entschädigung zusprechen.
( Quelle: n-tv, 3.07.2012 )
Im Prozess gegen Anders Breivik wurden vor wenigen Tagen die abschließenden Plädoyers vor dem Gericht in Oslo gehalten. Nach 43 Verhandlungstagen in Prozess wegen des 77-fachen Mordes wurden fast durchweg die Nerven der Beteiligten und Angehörigen der Opfer strapaziert. Nun ist ein Ende in Sicht.
Die Strafkammer erließ gegen den Angeklagten einen Untersuchungshaftbefehl. In der Folgezeit fanden die Hauptverhandlungstermine statt.
Dazu führte das OLG aus:
„Denn jedenfalls ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht hinnehmbar, dass die Strafkammer in der Zeit vom 17. Juli 2009 bis zum 19. Dezember 2011 – mithin in einem Zeitraum von mehr als 29 Monaten – nur an insgesamt 65 Tagen einen Hauptverhandlungstermin durchgeführt hat und damit durchschnittlich lediglich 2,2 Hauptverhandlungstermine pro Monat stattgefunden haben, wobei die durchschnittliche Länge der Termine jeweils nur wenige Stunden betrug und zahlreiche Termine sogar nur weniger als eine Stunde dauerten. Dabei übersieht der Senat nicht, dass sich das Verfahren ursprünglich gegen neun Angeklagte richtete. Auch verkennt er nicht, dass an verschiedenen Terminen offenbar einer oder mehrere der Verteidiger verhindert waren und einer der Angeklagten erkrankt war. Andererseits war zu berücksichtigen, dass die Strafkammer die Hinweise des Senats in seinen Beschlüssen vom 13. April 2010 und vom 6. Juni 2011 nicht zum Anlass genommen hat, das Verfahren zügiger voranzutreiben.“
Das OLG betont in dem Beschluss das Versäumnis der Strafkammer, das Verfahren in ausreichendem Maße zu fördern – dies gebiete das Beschleunigungsgebot.
Um diesem Gebot gerecht zu werden, seien durchschnittlich 2,2 Termine pro Monat zu wenig, insbesondere da die jeweiligen Termine kurz gewesen seinen. Damit hat das OLG einen gravierenden Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bejaht. Aus diesem Grund wurde der Haftbefehl aufgehoben.
OLG Hamm, Beschluss vom 27.12.2011, Az.: III 3 Ws 424/11
Aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Stade vom 22.08.2011 befindet sich der Angeklagte seit dem 23.08.2011 ohne Unterbrechung in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Stade erhob am 21.12.2011 (unter anderem) gegen ihn Anklage beim Landgericht Stade.
Am 12.01.2012 erließ das Landgericht Stade daraufhin einen neuen Haftbefehl gegen den Angeklagten, wobei die bisher in dem Haftbefehl des Amtsgerichts Stade nicht berücksichtigten, aber in der Anklageschrift enthaltenen Taten mit aufgenommen wurden.
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 029/2012 vom 29.02.2012
Die unter anderem wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung inhaftierte Beate Zschäpe wandte sich mit einer Haftbeschwerde gegen die Inhaftnahme vom 13. November 2011, die der BGH nun aus folgenden Gründen des dringenden Tatverdachts verwarf.
Gute Nachricht für „Hamburg bekanntesten Sprayer“. Der angeklagte Walter Josef F. sprüht seit über 10 Jahren sein Logo „OZ“ in Hamburg an allen möglichen Wänden und Gegenständen und musste sich schon mehrfach vor dem Gericht wegen Sachbeschädigung Verantworten.
Auch am gestrigen Freitag stand der 61-jährige Angeklagte vor dem Landgericht Hamburg und war wegen Sachbeschädigung in zehn Fällen angeklagt. Doch er kann jetzt aufatmen. Das Gericht berücksichtigte strafmildernd, dass einige der vorgeworfenen Taten bereits vier Jahre zurückliegen, und verurteile den Sprayer zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro. Zudem erklärten die Richter, dass eine Haft den notorischen Sprayer nicht vor weiteren Taten abhalten würde.
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Haftstrafe von bis zu 18 Monaten gefordert. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung gingen in Berufung.
( Quelle: Hamburger Abendblatt, 3.02.2012 )
Internetstrafrecht: Und plötzlich platzte eine Bombe – Einige Tage nach Bekanntwerden der Pläne des umstrittenen US-Gesetzes zu einer indirekten Zensur im Internet erfolgte der große Schlag gegen den Filehoster Megaupload sowie das sich laut Anklage der US-Staatsanwälte dahinter verbergende Netzwerk von Raubkopierern.
Neben der am Donnerstag erhobenen Klage wurden gleich vier mutmaßliche Verantwortlich in Neuseeland festgenommen. Unter ihnen befindet sich auch der deutsche und seit Jahren gesuchte Kim Schmitz, der zu Dotcom Zeit mit seiner Investmentfirma und diversen ominösen Projekten auf sich Aufmerksam machte und mit seinen Partys für viel Wirbel sorgte. Dessen Anwesen in der Nähe von Auckland wurde am morgen von knapp 70 Beamten der Polizei durchsucht. Dabei wurden Wertgegenstände und Geld im Wert von ca. 3,7 Millionen Euro sichergestellt. Die USA hat indes die Auslieferung der vier Verdächtigen beantragt.
Laut Anklageschrift sollen die Anbieter Megaupload und Megavideo über 150 Millionen Euro eingenommen haben aus Abonnementverträgen und darüber hinaus noch 25 Millionen Euro durch Werbung als Einnahmen geniert haben.
Auf den Webseiten können Benutzer kostenlos bzw. je nach Abonnement größere Dateien hochloaden und speichern. Insgesamt sollen mehr als 150 Millionen Nutzer registriert sein. Dieser „legale“ Service soll dabei im engen Zusammenhang mit dem Raubkopierer-Netzwerk stehen, das systematisch und von vielen ehrenamtlichen Mitwirkenden tausende von Filme und Serien aus direkter Hand erhalten und anschließend auf den Servern angeboten und weitergegeben haben soll. Allein dieses Piraterienetzwerk soll dabei einen Schaden von 500 Millionen Dollar angerichtet haben, weswegen die größte Urheberrechtsklage in der Geschichte der USA droht.
Problematisch ist allerdings, dass nun sämtliche Daten der Server beschlagnahmt worden sind und somit auch all jene, die legal und von gutgläubigen und zahlenden Benutzern gespeichert wurden. Derweil müssen die Benutzer, die sich die rechtswidrigen Inhalte angeschaut oder heruntergeladen haben, wohl mit keiner Strafverfolgung rechnen. Die IP-Adressen sollen einigen Medienberichten verschlüsselt worden sein und insgesamt sei es viel zu umfangreich und länderübergreifend zu aufwendig. Dafür müssen die Verantwortlichen Betreiber sowie die, die sich derzeit noch auf der Flucht befinden, mit harten Strafen wie der Haft von 20 Jahren und mehr rechnen.
( Quelle: SPON; n-tv, 20.10.2012 )
Das Schicksal um das Kreuzfahrtschiff „Costa Concordia“ ist seit Tagen in aller Munde. Immernoch ragt das Luxusschiff völlig verdreht aus dem Wasser kurz vor der Insel Isola del Giglio und die Rettungstaucher und Helfer sind auf der Suche nach Überlebenden und Opfern.
Ein Teil der Berichterstattung und Ermittlung konzentriert sich mittlerweile auf das Verhalten des 52-jährigen Kapitäns. Dieser soll einerseits einen gefährlichen und ungeplanten Kurs in der Meeresenge gefahren sein, andererseits auch laut einigen Beobachtungen vielerlei Fehler in der Bewältigung des Unglücks vorgenommen haben. So verließ der Kapitän das Schiff recht früh als noch nicht einmal alle Passagiere gerettet und von Board gelassen worden sind.
Des Weiteren erklärte sich dieser bereits nach der Katastrophe gegenüber den Medien und verwies auf das Navigationsgerät. Diese „Ausreden“ lassen die Ermittler nicht gelten und werteten das Navigationsgerät aus. Demnach sei er vom eigentlichen Kurs abgewichen und habe ein merkwürdiges, absurdes Manöver vorgenommen.
Nun befindet sich der Kapitän der „Costa Concordia“ aufgrund drohender Fluchtgefahr in Haft. Gegen ihn wird unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Herbeiführens eines Schiffbruchs von der Staatsanwaltschaft ermittelt.
Unabhängig der strafrechtlichen Ermittlungen drohen der Schiffsgesellschaft zahlreiche Ansprüche und Gerichtsprozesse von den Reisenden bzw. deren Angehörigen. Indes sinkt täglich die Hoffnung auf weitere Überlebende. Die Zahl der Todesopfer wird wahrscheinlich von derzeit 5 noch deutlich ansteigen.
( Quelle: n-tv, 15.01.2012 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner