Der Enkeltrick-Betrug: Wie kann man sich schützen?

Die Polizei warnt regelmäßig vor dem so genannten „Enkeltrick“, der vor allem bei älteren Personen versucht wird. Strafrechtlich handelt es sich beim Enkeltrick um eine besondere Form des Betrugs (§ 263 StGB). Dabei wird dem Opfer vorgespielt, dass ein naher Verwandter, zum Beispiel ein Enkel, Hilfe benötigen würde. Der vermeintliche Enkel ist natürlich kein echter Verwandter, er gibt sich lediglich als ein solcher (im Enkeltrickbeispiel als Enkel) aus.

Die Täter bauen bei den älteren Menschen u.a. auf ihre vermeintliche Vergesslichkeit und Mitleid. Meist geschieht die erste Kontaktaufnahme per Telefon. Die Opfer werden dann um Bargeld oder Wertsachen gebeten und im Erfolgsfall um ihr Erspartes betrogen.

Beim Enkeltrick gibt es verschiedene Betrugskonstellationen

Der sogenannte Enkeltrick wird in unterschiedliche Variationen angewandt. Primär geht es den Tätern darum, dass am Telefon angekündigt wird, man werde einen „Freund“ schicken, der das Geld entgegennehmen soll. Teilweise wird auch die Überweisung auf ein Konto angeordnet, wobei das Konto entweder einem (häufig unwissenden) Strohmann gehört oder ins Ausland führt.

Allen Enkeltrickvarianten gemein ist, dass sie einen massiven Druck auf das Opfer ausüben. Vor allem wird häufig ein zeitlicher Druck aufgebaut, damit das Opfer sich nicht mit anderen Personen aus der Familie darüber unterhalten kann. Häufig wird auch von einem Unfall im Ausland berichtet. Mann könne nur zurück nach Deutschland kommen, wenn man den Schaden begleichen würde, ist dann dann z.B. das Argument.

Häufig suchen sich die Täter ihre Opfer aus dem Telefonbuch und versuchen bei den älteren oder schwerhörigen Opfern mit Sätzen wie „Weißt du nicht wer hier ist?“ den Namen eines Verwandten zu erfahren. So bauen sie Vertrauen auf, indem sie sich als die erratene Person zu erkennen geben.

Wie verbreitet ist der Enkeltrick?

Die ersten Fälle des Enkeltrickbetrugs traten 2010 in Hamburg auf. Später folgte eine Welle in Niedersachsen. Es folgten Häufungen in Städten wie Bonn, München oder Bielefeld. Mittlerweile erstreckt sich der Enkel-Trickbetrug über das gesamte Bundesgebiet. Dabei erbeuten die Täter meist hohe vierstellige Summen von ihren Opfern.

Die Polizeistatistik führt den Enkeltrick nicht mehr gesondert auf, sondern führt die Taten unter dem Oberbegriff Trickbetrug. Die Zahlen einzelner Städte und Bundesländer lassen jedoch vermuten, dass der Enkeltrickbetrug weiterhin eine verbreitete Straftat darstellt. Die Polizei geht von über 5000 Taten aus, wovon etwa 10 Prozent erfolgreich waren. Die Dunkelziffer wird vermutlich deutlich höher liegen. Viele Opfer wollen aus Scham oder aufgrund des eigenen Alters keine Polizei informieren bzw. keinen Rechtsanwalt einschalten. Vereinzelt kam es zu Strafprozessen gegen die Täter, wegen Betrugs.

Was tun, bei Enkeltrick-Verdacht? Wie kann man sich gegen Enkeltrickbetrüger schützen?

Enkeltrickbetrüger suchen sich bevorzugt ältere Opfer. Von daher empfiehlt sich vor allem die Sensibilisierung potentieller Opfer durch die Angehörigen. Häufig konnten Betrüger schon dadurch festgenommen werden, dass die vermeintlichen Opfer die Polizei riefen und eine Geldübergabe fingierten. Auch sind z.B. Mitarbeiter von Kreditinstituten mittlerweile für das Thema sensibilisiert und sollen bei gewissen Warnzeichen nachfragen, wozu das Geld benötigt wird.

Für potentielle Opfer empfiehlt sich u.U. die Entfernung des Eintrags aus den (elektronischen) Telefonbüchern. Auch sollte man grundsätzlich skeptisch sein, wenn Angehörige oder angebliche Familienmitglieder um hohe Summen bitten. Hier sollte man zum Beispiel Kontrollfragen stellen, wie zum Beispiel nach der Rufnummer des Verwandten und diese dann mit den bekannten Daten abgleichen. Für eine Kontrollfrage noch besser geeignet wäre natürlich ein Merkmal oder ein Ereignis, das dem Trickbetrüger nicht bekannt sein kann, da es kaum recherchierbar ist.

Strafe und Strafverteidigung bei Enkeltrick-Verdacht

Bei Ermittlung wegen des Verdachts auf Enkeltrickbetrug ist dem Beschuldigten zu empfehlen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Der Enkeltrick wird strafrechtlich als Betrug (§ 263 StGB) gewertet. Hier steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren im Raum. Bereits der Versuch des Enkeltrickbetrugs ist strafbar. Häufig ist bei dieser Art von Trickbetrug schwer zu unterscheiden, ob die Tat noch versucht wurde oder aber bereits vollendet war. Bezüglich dieser Frage kann ein Strafverteidiger weiterhelfen.

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