Im Strafprozess um einen Fußballfan von Hannover 96 war die zentrale Frage: Schlug der 19-Jährige mit der Fahnenstange zu oder war es lediglich eine unglückliche Bewegung? Der Heranwachsende soll mit der Fahnenstange während eines Fußballspiels einen Polizisten getroffen haben.
Vor dem Jugendgericht war er nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) angeklagt. Den Freispruch im Verfahren hatte der Angeklagte vor allem seinem engagierten Strafverteidiger zu verdanken.
Der Strafverteidiger führte im Gerichtssaal eine herangezoomte Videoaufnahme einer Polizeikamera in Zeitlupe vor. Auf dem Video erkannte man nicht nur, dass es an einer normalen Schlagbewegung fehlte, sondern auch wie die Polizisten den jungen Mann anschließend gegen einen Betonpfeiler pressten und mit der Faust ins Gesicht schlugen. Der nun freigesprochene Heranwachsende erlitt dadurch eine Schädelprellung, Schürfwunden und Prellungen im Gesicht.
Das Video zeigte ebenfalls, dass die Aussagen der Polizisten so nicht stimmen konnten, denn von Widerstandshandlungen war nichts zu erkennen.
Zum Schluss ermahnte der Richter den Angeklagten trotzdem noch dahingehend, dass es sich beim Kürzel „A.C.A.B.“ (engl. „all cops are bastards“, zu deutsch „alle Polizisten sind Bastarde“) um eine Beleidigung von Menschen handle, die für unsere Sicherheit sorgen. Dem Widersprach der Anwalt des Angeklagten und stellte klar, dass höhere Gerichte in der Abkürzung A.C.A.B. keine Individualbeleidigung sehen.
Als nächstes will der Rechtsanwalt und Strafverteidiger versuchen, auch noch das Stadionverbot für seinen 19-jährigen Mandanten aufheben zu lassen, damit der Fußballfan die Spiele von Hannover 96 wieder live erleben kann.