Mischkonsum (Alkohol, Drogen) und Führerscheinentzug

Wer unter Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln am Steuer erwischt wird, hat anschließend häufig ein Problem mit der Führerscheinstelle. Zumindest ab bestimmten Grenzwerten droht nämlich ein Führerscheinentzug.

Grenzwerte für den Führerscheinentzug nach Alkoholgenuss

Beim Alkohol gibt es relativ gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Fahrtüchtigkeit. Bei den Promillegrenzen sind vor allem die 0,3 und 1,1 Promille der Blutalkoholkonzentration (BAK) wichtig. Ab 1,1 Promille wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit gesprochen. Unwiderlegbar wird in diesen Fällen angenommen, dass das sichere Führen eines Fahrzeuges nicht mehr möglich ist.

Zwischen 0,3 und 1,1 Promille wird von der relativen Fahruntüchtigkeit gesprochen. Neben dem reinen BAK-Wert müssen für eine Fahruntüchtigkeit dann auch noch Fahrauffälligkeiten hinzutreten, wie beispielsweise eine unsichere Fahrweise, überhöhte Geschwindigkeit oder falsches Abbiegen.

Wann droht der Führerscheinentzug wegen Konsums von (anderen) Drogen?

Bei anderen Betäubungsmitteln, beispielsweise für den Konsum von Cannabis, Heroin, Kokain oder Amphetaminen, fehlen solche wissenschaftlichen Erkenntnisse. Aus diesem Grund gibt es auch keine Grenzwerte für eine absolute Fahruntüchtigkeit. Der Nachweis der Fahruntüchtigkeit muss bei Drogen also anders als bei Alkohol erfolgen, denn die positive Feststellung des Konsums durch einen Drogentest reicht hier nicht aus.

Fahruntüchtigkeit durch Drogenkonsum kann beispielsweise dadurch nachgewiesen werden, dass bestimmte Fahrfehler begangen wurden. Zum Beispiel ist das Fahren von Schlangenlinien mit dem Auto zu nennen. Aber auch Ausfallerscheinungen beim Koordinationstest, beispielsweise „Gehen auf einer Linie“ oder „Finger-Nase-Test“, können zur Überführung herangezogen werden.

Daher sollte man sich gut überlegen, ob man an freiwilligen Koordinationstests überhaupt teilnimmt. Niemand ist verpflichtet solche Tests über sich ergehen zu lassen. Einen Vorteil kann man sich durch diese Tests nicht verschaffen und die Pflicht, seine Fahrtauglichkeit nachzuweisen, gibt es nicht. Somit seien Sie vorsichtig bei der freiwilligen Durchführung von Koordinationstests bei der Polizeikontrolle!

Führerscheinverlust durch mangelnde Fahreignung?

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich ein Fahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Die Eignung ist in § 11 FeV näher geregelt. Unter Heranziehen der Anlage 4 der FeV kann vor allem der Drogenkonsum eine mangelnde Eignung darstellen.

Dabei muss jedoch in der Regel ein Missbrauch von Alkohol erfolgen, der reine regelmäßige Konsum reicht noch nicht. Das bedeutet vor allem, dass der Alkoholkonsum und das Führen von Fahrzeugen nicht mehr sicher voneinander getrennt werden können. Auch eine gelegentliche Einnahme von Cannabis steht nach Anlage 4 Nr. 9.2.2 der FeV grundsätzlich der Fahreignung nicht entgegen.

Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol

Besonders problematisch ist ein Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Der Gesetzgeber hält einen Fahrzeugführer für ungeeignet, wenn er neben der gelegentlichen Einnahme von Cannabis auch gleichzeitig Alkohol konsumiert. Auch ein Mischkonsum von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln, beispielsweise Speed, deutet für den Gesetzgeber auf eine Nichtgeeignetheit hin.

In einem konkreten Fall hatte ein Kläger vor dem Verwaltungsgerichtshof trotz Mischkonsums noch Erfolg gehabt: Der Verwaltungsgerichtshof hob die Entziehung der Fahrerlaubnis auf, da die Regelung der FeV eng auszulegen sei. Demnach sei es notwendig, dass in der Person des Betroffenen Besonderheiten bestehen, die bei einem Mischkonsum die fehlende Trennung von Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr begründen.

Das Bundesverwaltungsgericht folgt dieser Argumentation dagegen nicht (BVerwG, Urteil vom 14. November 2013, Az.: 3 C 32.12). Der Verordnungsgeber ist berechtigt, die besonderen Gefahren durch die kombinierte Rauschwirkung von Cannabis und Alkohol gesondert zu behandeln, wie das BVerwG feststellt. Es kommt daher nicht darauf an, ob die betroffene Person trotzdem zwischen Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen vermag.

Konsequenzen für die Zukunft

Während bei der Autofahrt unter Alkoholeinfluss weiterhin die festen Promille-Grenzen herangezogen werden können, bilden die Fahrten unter Drogeneinfluss immer noch eine erhebliche Gefahr – und zwar nicht nur für sich selbst und den anderen Verkehrsteilnehmern, sondern auch für den Führerschein.

Vor allem bei einem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol droht schnell die Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Entzug kann auch unabhängig von einem Strafprozess erfolgen. Droht der Verlust des Führerscheins, sollte der Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts eingeholt werden. Droht zusätzlich noch ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsdelikten, sollte ein guter Strafverteidiger hinzugezogen werden.

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