Strafrecht Blog

  • Bereits gestern hatte sich Facebook zu den aktuellen Streitthemen der Datenschützer aus Deutschland im SPIEGEL geäußert und von einer wirklich großen Nervosität im Umgang mit persönlichen Daten im Hinblick auf Deutschland gesprochen. Das Land sei ein „spezieller Fall“ heißt es.

    Neben dem fragwürdigen „Like“-Button, der von angemeldeten und nicht-angemeldeten Seitenbesuchern eventuell die IP-Adresse speichert und zu den Servern von Facebook in den USA sendet, was ein Verstoß gegen die deutschen Datenschutzbestimmungen darstellen würde, ist vor allem auch die automatische Gesichtserkennung des größten sozialen Netzwerks der Welt heiß diskutiert. Diese würde biometrische Daten gegen den Willen des Betroffenen erfassen, was ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der jeweiligen Person bedeutet könne.

    Wie Ilse Aigner (CSU), derzeitige Bundesverbraucherschutzministerin der Regierung, nun erklärte, unterstützt sie das Bestreben des Hamburger und Schleswig-Holsteiner Datenschutzbeauftragten, gegen diese automatische Gesichtserkennung vorzugehen. Insbesondere dürfe diese nur mit Einwilligung des Benutzers erfolgen und nicht automatisch voreingestellt.

    Zudem hofft sie auf eine europaweite Lösung dieses Problems. „Es wäre absurd, wenn ein globaler Internetkonzern regionale Sonderregelungen für einzelne Bundesländer machen würde“ bekräftigte die Ministerin gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

    Doch damit dürfte die Kuh noch nicht vom Eis sein, denn derzeit sieht es nicht danach aus als würde Facebook den Forderungen entgegen kommen.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt, 24.10.2011 )


  • Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 165/2011 vom 19.10.2011

    Kaum eine urheberrechtliche Frage im Hinblick auf die Haftung von Suchmaschinen beschäftigte derart viele Verfahren wie das Urheberrecht an den Bildern der Google Bildersuche, die automatisch generiert und verkleinert werden von dem Suchmaschinenbetreiber. Nach Ansicht des BGH ist Google hierfür nicht in Haftung zu nehmen.

    Pressemitteilung:

    Bundesgerichtshof entscheidet erneut über die urheberrechtliche Zulässigkeit der Bildersuche bei Google

    Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.

    Die von Google betriebene Internetsuchmaschine verfügt über eine textgesteuerte Bildsuchfunktion, mit der man durch Eingabe von Suchbegriffen nach Abbildungen suchen kann, die Dritte im Zusammenhang mit dem Suchwort ins Internet eingestellt haben. Die von der Suchmaschine aufgefundenen Bilder werden in einer Ergebnisliste in verkleinerter Form als Vorschaubilder („thumbnails“) gezeigt. Die Vorschaubilder enthalten einen elektronischen Verweis (Link), über den man zu der Internetseite mit der wiedergegebenen Abbildung gelangen kann.

    Der Kläger ist Fotograf. Im Dezember 2006 und März 2007 wurden auf Suchanfragen die Abbildungen eines vom Kläger angefertigten Lichtbildes der Fernsehmoderatorin Collien Fernandes als Vorschaubilder angezeigt. Als Fundort der Abbildungen wurden zwei näher bezeichnete Internetseiten angegeben.

    Der Kläger hat vorgetragen, er habe den Betreibern dieser Internetseiten keine Nutzungsrechte an der Fotografie eingeräumt. Er hat die Beklagte wegen Urheberrechtsverletzung unter anderem auf Unterlassung in Anspruch genommen.

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen.

    Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr entschieden, dass ein Urheber, der eine Abbildung eines urheberechtlich geschützten Werkes ins Internet einstellt, ohne technisch mögliche Vorkehrungen gegen ein Auffinden und Anzeigen dieser Abbildung durch Suchmaschinen zu treffen, durch schlüssiges Verhalten seine Einwilligung in eine Wiedergabe von Vorschaubildern der Abbildung erklärt und der darin liegende Eingriff in das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung des Werkes (§ 19a UrhG) daher nicht rechtswidrig ist (BGH, Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08, BGHZ 185, 291
    – Vorschaubilder I).

    In der heute verkündeten Entscheidung stellt der Bundesgerichtshof klar, dass eine solche, die Rechtswidrigkeit des Eingriffs ins Urheberrecht ausschließende Einwilligung auch dann vorliegt, wenn eine Abbildung eines Werkes von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet eingestellt worden ist. Der Kläger hatte im Streitfall zwar geltend gemacht, er habe den Betreibern der Internetseiten, auf denen die Vorschaubilder der Fotografie eingestellt waren, keine Nutzungsrechte eingeräumt. Darauf kommt es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs jedoch nicht an. Der Kläger hatte nämlich Dritten das Recht eingeräumt, das Lichtbild im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers durch Einstellen von Abbildungen des Werkes ins Internet wirksam erklärte Einwilligung in die Anzeige in Vorschaubildern ist
    – so der Bundesgerichtshof – nicht auf die Anzeige von Abbildungen des Werkes beschränkt, die mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt worden sind. Es ist allgemein bekannt, dass Suchmaschinen, die das Internet in einem automatisierten Verfahren nach Bildern durchsuchen, nicht danach unterscheiden können, ob ein aufgefundenes Bild von einem Berechtigten oder einem Nichtberechtigten ins Internet eingestellt worden ist. Deshalb kann und darf der Betreiber einer Suchmaschine eine solche Einwilligung dahin verstehen, dass sie sich auch auf die Anzeige von solchen Abbildungen in Vorschaubildern erstreckt, die ohne Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt worden sind. Dem Urheber ist es allerdings unbenommen, diejenigen wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch zu nehmen, die diese Abbildungen unberechtigt ins Internet gestellt haben.

    Urteil vom 19. Oktober 2011 – I ZR 140/10 – Vorschaubilder II

    LG Hamburg – Urteil vom 26. September 2008 – 308 O 248/07

    OLG Hamburg – Urteil vom 23. Juni 2010 – 5 U 220/08

    Karlsruhe, den 19. Oktober 2011

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013
    Telefax (0721) 159-5501


  • Wirtschaftsstrafrecht: Am Montag zum Prozessauftakt erschien der ehemalige BayernLB Vorstand Gerhard Gribkowsky sichtlich locker mit seinen drei Anwälten bzw. Strafverteidigern und erklärte sodann, dass er keine Aussage zur Sache machen werde.

    Ihm wird vorgeworfen, insgesamt 66 Millionen Dollar veruntreut zu haben, die an Bernie Ecclestone, dem Chef der Formel 1, gezahlt worden seien. Anders rum soll der Kopf der Formel 1 knapp 44 Millionen Dollar an die „Stiftung Sonnenschein“ überwiesen haben, welches Gribkowsky gehörte. Seit knapp einem dreiviertel Jahr befindet sich dieser in Untersuchungshaft und die Konten sind seitdem eingefroren.

  • Der Verkehrsunfall in Eppendorf vor knapp 7 Monaten war einer der schlimmsten Unfälle in der jüngeren Vergangenheit von Hamburg. Denn am 12. März fuhr der Angeklagte mit knapp 100 km/h an der Kreuzung der Eppendorfer Landstraße in den Gegenverkehr und berührte anschließend ungebremst das Heck eines VW Golfs. Durch diesen Zusammenprall schleuderte er in eine Menschenmenge, die gerade auf dem Fußgängerweg stand und an der roten Ampel wartete. Bei diesem Unfall starben 4 Menschen und weitere wurden verletzt.

    Später stellte sich heraus, dass der Angeklagte sowohl Spuren eines Medikaments gegen Epilepsie als auch von dem Cannabis Wirkstoff THC in seinem Blut aufwies.

    Während der Hauptverhandlung kamen weitere Informationen zum Vorschein, so wie beispielsweise die Tatsache, dass der Angeklagte bereits früher drei Unfälle mit dem PKW verursache als er aufgrund eines Epilepsie-Anfalls die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor.

    Dessen Strafverteidiger plädiert nun auf Schuldunfähigkeit seines Mandanten. Außerdem erklärte er, sein Mandant sei rechtmäßig gefahren und hätte sich regelmäßig den Kontrollen unterzogen.  Einige Strafverteidiger sehen die Erfolgsaussichten hierfür gegeben. Dann wäre die Strafe zu mildern oder er gar nicht zu belangen.

    Ob es hierzu kommt oder die Richter nicht von der Schuldunfähigkeit zu überzeugen sein werden, wird sich demnächst zeigen.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt, 20.10.2011 )


  • Es ist gerade einmal 2 Wochen her, da kündigte die Elektronikkette „Media Markt“ an, auf den Preiskampf der letzten Jahre fortan zu verzichten und nun individuelle und günstigere Preise vor Ort anzubieten. Sowohl Media Markt als auch Saturn gehören beide dem Metro-Konzern an und leiden unter anderem unter solch einem Preiskampf.

    Nun wurde bekannt, dass ein „Top-Manager“ von Media Markt am vergangenen Mittwoch unter dem Verdacht der Korruption festgenommen worden. Dieser sowie dessen Ehefrau und drei Geschäftspartner sitzen laut der „SZ“ nun in Untersuchungshaft (U-Haft). Dem Spitzenmanager drohen bis zu drei Jahren Haft. Ihm werden besonders schwere Fällen der Bestechung und der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vorgeworfen.

    So soll ein Geschäftsmann aus Wetzler in den Jahren 2005 bis 2010 insgesamt 3.5 Millionen Euro „Schmiergeld“ bezahlt haben. Dafür durfte er in den Geschäften von Media Markt und Saturn exklusiv an einen Stand „DSL Verträge“ anbieten und verkaufen. So kassierte er knapp 50 Millionen Euro Provisionen.

    Schon im Juli gab es eine große Razzia in knapp 20 Büros und Privatwohnen.  Insgesamt seien 19 Personen involviert, wie die Staatsanwaltschaft vermeldet. Es dürften also noch einige weitere Ermittlungen abgeschlossen und Verfahren eröffnet werden.

    ( Quelle: SPON, 19.10.2011 )


  • Das Landgericht Berlin hat zwei Angeklagte vom Vorwurf der Körperverletzung des des versuchten Totschlags freigesprochen. Bei den Angeklagten handelte es sich um einen 43-jährigen Mann und dessen 23-jährigen Sohn. Laut Anklage hatten die beiden Männer im April 2009 einen Verwandten angegriffen.

    Dabei habe zunächst der Sohn das Opfer mit einem Messer gezielt am Kopf verletzt. Da bei einem Angriff mit dem Messer auf den Kopf die Tötungsabsicht zumindest billigend in Kauf genommen werde, ging die Anklage bei den Sohn von versuchtem Totschlag aus. Der Mann erlitt allerdings „nur“ eine Schnittwunde am Kopf und eine Verletzung am Oberarm. Dem Angreifer selbst wurde bei der Tat ein Teil eines Fingers abgetrennt.

    Der Vater habe danach auf den Verwandten eingestochen, als dieser fliehen wollte. Im Prozess konnte das Opfer nicht gehört werden, da er nicht auffindbar sei. Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen. Daher musste das Landgericht die beiden aus Mangel an Beweisen freisprechen.

    ( Quelle: Berliner Zeitung online vom 11.10.2011 )


  • Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten Vitalij J. des Mordes in Tateinheit mit einem Wohnungseinbruchsdiebstahl schuldig gesprochen. Das Gericht verurteile den Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

    Er sei in die Wohnung der 93-jährigen Frau eingebrochen und habe sie ermordet. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann das Opfer, welches ihn bei dem Einbruch überraschte, zunächst die Treppe herunter stieß und sie später noch weiter verletzte. Unter anderem habe er starken Druck auf den Hals der Frau ausgeübt.

    Die Verteidigung hatte zuvor auf verminderte Schuldfähigkeit auf Grund einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit plädiert und eine Strafe von unter zehn Jahren gefordert. Dies lehnte die Kammer mit der Begründung ab, dass der Angeklagte trotz seines Drogenkonsums noch in der Lage war, bei Glatteis Fahrrad zu fahren und die Tat planvoll durchzuführen. Außerdem konnte er sich an viele Einzelheiten zur Tat erinnern.

    ( Quelle: Nordwest-Zeitung online vom 12.10.2011 )


  • Das Landgericht Hannover hat den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu der Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte Revision ein.

    Nach Ansicht des BGH hat sich der Angeklagte nur der Beihilfe zum Handeltreiben schuldig gemacht. Dabei schließt sich der Senat den Ausführungen des Generalbundesanwalts an:

  • Steuerhinterziehung: Es ist und bleibt ein für viele fragwürdiges Geschäft. Zwar haben nach einem Bericht die Bundesländer vom Ankauf der Steuer-CDs (es waren ja mehrere Fälle) bislang profitiert und auch in Hamburg konnten dadurch 799 Selbstanzeigen in den letzten 2 Jahren statt der sonst üblichen 100 bis 150 Selbstanzeigen pro Jahr verzeichnet werden, doch die Kritik nimmt auch innerhalb der Bundesregierung nicht ab.

    So hatte sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) derweil kritisch geäußert und gesagt, dass er keine Dauerlösung in dem Ankauf von Steuer-CDs z.B. aus Österreich, der Schweiz oder Lichtenstein sehe. Eine solche – eventuell unter einem Rechtsverstoß zu Stande gekommene – Prozedur entspreche nicht auf Dauer angelegt seinem Verständnis von einem Rechtstaat.

    Vielmehr müsse eine europaweite Harmonisierung des Steuerrechts erschaffen werden und verwies auf das „Steuerabkommen“ mit der Schweiz.

    Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sieht dieses jedoch anders und erklärte, er wolle sich dieses Mittel der Beschaffung von den Daten und dadurch letztlich auch die Klärung von Straftaten „nicht aus der Hand nehmen lassen“.

    ( Hamburger Abendblatt, 17.10.2011 )


  • Der Prozess um den Reemtsma-Enführer Thomas D. vor dem Landgericht Hamburg ist derzeit in aller Munde. Neben der versuchten Erpressung aus dem Gefängnis heraus und der immer noch offenen Frage nach dem Großteil des Lösegelds soll Thomas D. nun ausgerastet sein, da er sich weigerte, eine „Schlafbrille“ aus Sicherheitsgründen auf dem Weg zum Gericht zu tragen.

    So bedrohte er die Vollzugsbeamten während des Transports, er werde nächstes Jahr einen Beamten bedrohen. Sodann habe er „Ich besorge mir eine Kalaschnikow, und dann wird Hamburg schon sehen“ gesagt, wie die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner zitierte. Sein Strafverteidiger beschwichtigt und erklärt, sein Mandat habe lediglich Dampf abgelassen. Nur die Bezeichnung „Schwuchtel“ räumte er ein.

    Im Jahre 1996 wurde Jan Philipp Reemtsma entführt und ein Lösegeld in zweistelliger Millionenhöhe bezahlt.

    ( Quelle: n-tv, 17.10.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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