Gesetzesänderungsbeschluss vom 16. Mai 2024 „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“

Am 16. Mai 2024 wurde eine neue Gesetzesänderung im Bereich der Kinderpornographie gemäß § 184b StGB beschlossen. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass das Mindeststrafmaß in Fällen des Besitzes und Erwerbes von kinderpornographischen Materialien von einem auf drei Monate und in Fällen der Verbreitung von kinderpornographischen Materialien von einem Jahr auf sechs Monate Freiheitsstrafe gesenkt wird. Mithin ist der § 184b StGB wieder als Vergehen einzustufen. Somit bestehen bessere Chancen, eine Einstellung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung gemäß der § 153 StPO oder § 153a StPO aufgrund Geringfügigkeit bzw. unter Auflagen zu erwirken.

Am 14. Juni 2024 entscheidet der Bundesrat über den Gesetzesentwurf. Anschließend wird Gesetz nach Gegenzeichnung der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ausgefertigt.

Erst am 01. Juli 2021 wurden die Mindeststrafen des § 184b StGB im Rahmen einer Gesetzesänderung erhöht und der § 184b StGB als Verbrechen eingestuft, worauf mit erheblicher Kritik reagiert wurde. Die Begründung zur aktuellen Änderung stammt aus der Praxis, denn durch die Hochstufung zum Vergehen 2021 entfiel für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte die Möglichkeit, in Einzelfällen flexibel handeln zu können. Durch den neuen Beschluss soll somit wieder eine Einzelfallangemessenheit geschaffen werden. Auch ist es jetzt wieder möglich, dass schwere Fälle vorrangig behandelt werden können. Im Vordergrund der Einzelfallbetrachtung soll unter anderem insbesondere das eigene sexuelle Interesse der Angeschuldigten stehen.

Als Ihr spezialisierter Anwalt für das Sexualstrafrecht beraten wir Sie gern hinsichtlich der dadurch neu entstandenen Chancen für Ihr Strafverfahren

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