Staatsanwaltschaft legt Revision im Wulff-Prozess ein

Die Staatsanwaltschaft Hannover lässt nicht locker und hat Revision gegen den Freispruch im Korruptionsverfahren gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff eingelegt. Vor wenigen Tagen wurde Wulff vom Vorwurf der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft strebte ursprünglich sogar die Anklage wegen Bestechlichkeit (§ 332 StGB) an.

Nun muss das Landgericht über die Zulässigkeit der Revision entscheiden, bevor der BGH sich mit der Begründetheit beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft muss für eine erfolgreiche Revision dem Landgericht einen Verfahrensfehler oder die Verletzung materiellen Rechts vorwerfen. Die Staatsanwaltschaft hat für ihre Begründung einen Monat ab Zustellung des Urteils Zeit. Vorher hat jedoch noch das Landgericht mehrere Wochen, um das Urteil schriftlich zu begründen. Möglich ist auch, dass die Staatsanwaltschaft die Revision nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung wieder zurück nimmt.

Wie sind die Erfolgsaussichten der Revision?

Sollte die Revision vor dem BGH Erfolg haben, müsste das Verfahren erneut vor dem Landgericht verhandelt werden. Es geht weiterhin um Bewirtungskosten von rund 720 Euro, die der damalige Ministerpräsident von einem Freund bezahlt bekommen haben soll. Das Landgericht sah die Schuld jedoch nicht als erwiesen an.

Sollte dem Landgericht kein formaler Fehler bei der Urteilsabfassung und der Urteilsbegründung unterlaufen, dürfte die Revision wenig Aussicht auf Erfolg haben und es beim Freispruch verbleiben.

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