Vollumfänglicher Freispruch für Postzusteller

Die Anklage gegen einen Postzusteller umfasste eine Menge Straftatbestände. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Verletzung von Postgeheimnissen (§ 206 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) in insgesamt acht Fällen vor. Unter anderem soll der Vertretungspostzusteller Pakete geöffnet, ihre Inhalte ausgetauscht und die Ware dann unterschlagen haben.

Auch soll er in zwei Fällen die Rechnung aus den Paketen entwendet und bei den Kunden das Geld per Nachnahme bar kassiert haben. Ebenfalls wurde dem Mann der Diebstahl einer Aktentasche inklusive EC-Karte vorgeworfen. Später wurden von der Karte rund 1500 Euro abgehoben. Die Ersatz-EC-Karte der Bank soll der Postzusteller ebenfalls abgefangen haben.

Der Angeklagte bestritt die Taten im Strafprozess. Auch die Zeugenvernehmung konnte den Verdacht nicht erhärten. Andere Postbeamte bestätigten, dass die Pakete und Briefe im Verteilzentrum durch viele Hände gehen würden und somit ein Zugriff von Dritten durchaus möglich sei.

Während die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe forderte, zeigte der Strafverteidiger Lücken in der Beweisführung auf. Zwar könnte es tatsächlich so gewesen sein, wie die Staatsanwaltschaft es vermutet, jedoch wären auch Alternativen denkbar. Der Richter teilte die überzeugenden Argumente der Strafverteidigung und sprach den 34-Jährigen von allen Anklagepunkten frei.

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