Würgen als gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)

Der Angeklagte soll die Geschädigte nach einem Streit zu Boden gestoßen und sie dort mit beiden Händen gewürgt haben. Das Landgericht nahm hier eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB an und verurteilte den Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB).

Ist Würgen eine gefährliche Körperverletzung?

Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es maßgeblich um die Frage, ob es sich beim Würgen tatsächlich um eine das Leben gefährdende Behandlung handelte. Grundsätzlich muss dazu keine konkrete Lebensgefahr eingetreten sein, die Handlung muss lediglich abstrakt dazu geeignet gewesen sein.

Zur Bemessung der Strafe sind beim Würgen Dauer und Stärke der Handlung entscheidend

Laut BGH kommt es auf Dauer und Intensität des Würgens an. Ein leichtes Würgen begründet keine gefährliche, das Leben gefährdende Körperverletzung. Im Urteil wurde nicht festgestellt, wie lange der Angeklagte die Frau gewürgt hatte. Vor allem wäre zu klären, ob der Beschuldigte auch nach Eintritt der Atemnot noch weiter gewürgt hat oder dann davon abließ.

Dies sei wichtig, um festzustellen, ob tatsächlich eine abstrakte Gefahr für das Leben der Geschädigten bestand. Daher hatte die Revision des Angeklagten, begründet durch seinen Rechtsanwalt, Erfolg.

Wann ist Würgen eine schwere Körperverletzung?

Neben der einfachen und gefährlichen Körperverletzung gibt es im deutschen Strafrecht auch noch eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB). Dieser Tatbestand ist erfüllt, sobald die dort aufgezählten schweren gesundheitlichen Folgen, zum Beispiel Erblindung, dauerhafte Entstellung oder geistige Behinderung, eintreten.

Die schwere Körperverletzung wird hoch bestraft. Hier droht eine Strafe zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe.

In einem Strafverfahren sind stets Details entscheidend

Das Beispiel zeigt, dass es im Strafverfahren auf kleinste Details ankommen kann. Im Falle des Würgens haben die Details erhebliche Auswirkungen auf den möglichen Strafrahmen. Denn während die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) lediglich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird, droht das Gesetz für die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren an.

Ein guter Strafverteidiger kann in einem Strafverfahren zur Aufklärung entscheidender Details beitragen und damit erheblichen Einfluss auf den Strafrahmen nehmen.

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