Zuhälterei: Anklage gegen Strauss-Kahn erhoben

Die Staatsanwaltschaft im französischen Lille kündigte die Anklageerhebung gegen den Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn an. Die Anklage soll auf schwere gemeinschaftliche Zuhälterei lauten, da Strauss-Kahn Sex-Partys mit Prostituierten initiiert haben soll. Auch in Deutschland ist die Zuhälterei (§ 181a StGB) nicht legal, es droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

An den Partys mit zum Teil minderjährigen Prostituierten soll nicht nur Strauss-Kahn teilgenommen haben, sondern auch andere hochrangige Personen aus der französischen Wirtschaft und Polizei. Die Prostituierten sollen in Belgien angeworben und den Freiern dann in Luxushotels angeboten worden sein.
Strauss-Kahn räumt die Partys zwar ein, sagt jedoch, er habe nicht gewusst, dass die Frauen bezahlt worden waren. Die Strafverteidigung beantragte daher die Einstellung des Verfahrens, während das Untersuchungsgericht diesen Antrag nun jedoch ablehnte.
Zuvor hatte auch die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens beantragt, da nicht genügen Beweise vorgelegen hätten. Das Untersuchungsgericht sah aber auch dies anders und erhob selbst die Anklage. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren.
Im Jahr 2011 war Strauss-Kahn bereits wegen einer anderen Sexualstraftat verdächtigt. In New York sollte er ein Zimmermädchen vergewaltigt haben. Das Strafverfahren wurde eingestellt, da es erhebliche Zweifel an der Aussage des mutmaßlichen Opfers gab.

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