Die Zeit der Anonymität im Kryptohandel neigt sich dem Ende zu. Was bislang vielen Anlegern als sicherer Hafen vor dem Blick der Steuerbehörden galt, wird schon bald vollständig transparent sein. Mit der neuen DAC8-Richtlinie schafft die Europäische Union die Grundlage dafür, dass Kryptobörsen künftig umfassend personenbezogene Daten an die Finanzämter der Mitgliedsstaaten melden müssen – und das nicht nur innerhalb der EU. Auch große internationale Plattformen wie Binance, Coinbase oder Kraken werden verpflichtet, ihre europäischen Kunden offenzulegen. Für deutsche Anleger bedeutet das, dass das Finanzamt in naher Zukunft mit einem Mausklick sehen kann, wer über ein Krypto-Konto verfügt, welche Transaktionen durchgeführt wurden und ob daraus steuerpflichtige Gewinne entstanden sind. Wer in der Vergangenheit versäumt hat, Krypto-Erträge korrekt anzugeben, muss sich auf unangenehme Post vom Finanzamt einstellen – und im schlimmsten Fall auf ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Die Abkürzung ACAB ist in der öffentlichen Diskussion regelmäßig präsent und sorgt häufig für Kontroversen. Doch was genau steckt hinter diesem Kürzel, wie ist seine Entstehungsgeschichte, und welche juristischen Folgen kann die Verwendung von ACAB nach sich ziehen?
Im Strafrecht können Ihnen nach einer erstinstanzlichen Verurteilung gelegentlich zwei entscheidende Rechtsmittel zur Verfügung stehen: die Berufung und die Revision. Die Revision und die Berufung bieten Ihnen die Möglichkeit, bereits getroffene gerichtliche Entscheidungen erneut überprüfen zu lassen und diese gegebenenfalls zu ändern. Doch worin liegen genau die Unterschiede zwischen den beiden Rechtsmitteln und welches sollten Sie wählen?
Der Unterschied zwischen Mord nach § 211 StGB und Totschlag nach § 212 StGB liegt vor allem in den Beweggründen und der Art der Tatbegehung. Während Mord gemäß § 211 StGB neben der vorsätzlichen Tötung bestimmte besonders verwerfliche Merkmale (sogenannte Mordmerkmale) voraussetzt, handelt es sich bei Totschlag nach § 212 StGB um eine vorsätzliche Tötung ohne das Vorliegen solcher Merkmale. Diese Unterscheidung ist von zentraler Bedeutung, da sie sowohl das Strafmaß beeinflusst als auch die moralische Bewertung der Tat prägt. Ein Mord wird zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet, wohingegen Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren geahndet wird.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)
Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit