Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Das Amtsgericht  Bergisch Gladbach verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis zu einer Geldbuße und ordnete an, dass der Betroffene für die Dauer von einem Monat keine Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen darf. Gegen diese Entscheidung wendet sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde.

  • Vor dem Landgericht Berlin muss sich ein 25-jähriger Mann wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
    Laut Anklage hat der Mann im vergangenen Jahr auf ein Auto geschossen, in dem sich seine Ex-Frau, deren Eltern und zwei ihrer Geschwister befanden. Die Schwester und die Mutter kamen dabei ums Leben, ein Bruder der Frau wurde schwer verletzt. Laut Staatsanwaltschaft ging es dem Angeklagten darum, seine Ex-Frau zu töten, da diese sich von ihm getrennt hatte.

  • Im Oktober 2010 musste sich ein Journalist vor dem Amtsgericht München verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, einen Prominenten genötigt und dessen höchstpersönlichen Lebensbereich durch unbefugte Bildaufnahmen verletzt zu haben. Dabei sollte der Angeklagte den Geschädigten mit einem Sex-Video zu einem Interview gezwungen haben. Das Video zeigt das mutmaßliche Opfer beim Sex mit zwei Prostituierten.

    Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 14.400 Euro.

    Gegen diese Entscheidung legte der Strafverteidiger Berufung ein und der Angeklagte wurde vom Landgericht München freigesprochen. Da der Geschädigte sowie sie Staatsanwaltschaft Revision einlegten, muss nun das Oberlandesgericht München entscheiden.

    ( Quelle: Bayerischer Rundfunk online vom 02.04.2012 )


  • Die Schweizer Justiz hat Haftbefehle gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen erlassen.

    Den Beamten wird vorgeworfen, am illegalen Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuersünder beteiligt gewesen zu sein. Nach Ansicht der Schweizer Behörden besteht der konkrete Verdachte, dass es Aufträge zum Ausspionieren von Informationen und Daten gab. Wichtig: In der Schweiz ist die Verletzung des Bankgeheimnisses grundsätzlich strafbar, in Deutschland nicht.

    Auch in Deutschland hat der illegale Ankauf damals zu Auseinandersetzungen geführt. Allerdings ging es dabei lediglich darum, ob man die Daten bewusst illegal „beschaffen“ dürfe.

    Die Schweiz hingegen beschuldigt die drei Steuerfahnder der Beihilfe zur Wirtschaftsspionage und des Verstoßes gegen das Bankgeheimnis. Bei einer Einreise in die Schweiz müssen die Beamten mit einer Verhaftung rechnen.

    Durch das Geschehen soll das für 2013 geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz nicht beeinträchtigt werden. Danach sollen Anleger in der Schweiz mindestens genau so hoch besteuert werden. Zudem könnte das Abkommen solche Vorfälle künftig unmöglich machen, denn es werde die Strafverfolgung deutscher Beamter ausgeschlossen.

    ( Quelle: Financial Times Deutschland online vom 31.03.2012 )


  • Vor dem Landgericht Osnabrück mussten sich vier Männer und eine Frau verantworten. Die Männer sind nach Feststellungen des Gerichts im Juli 2011 in einen Barbetrieb eingedrungen, nachdem die Mitangeklagte, die dort als Prostituierte arbeitete, ihnen die Tür geöffnet hatte. Dort haben die Angeklagten eine andere Prostituierte überfallen und gefoltert, wobei sie 3000 Euro erbeuteten. Die Angeklagten verwendeten dabei einen Elektroschocker und einen Teleskopschlagstock. Nachdem sich das Opfer gewehrt hatte, fügten die Angeklagten ihr noch Verletzungen mit einem Messer zu.

    Bereits einige Tage nach der Tat konnten die Männer festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vor.

    Das Landgericht hat die vier Männer zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren, fünf Jahren und sechs Monaten bzw. sieben Jahren verurteilt. Die mitangeklagte 29-jährige Prostituierte erhielt eine Haftstrafe von 21 Monaten, die zu einer dreijährigen Bewährungszeit ausgesetzt wurde.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Angeklagten dagegen noch Revision einlegen können.

    ( Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung online vom 31.03.2012 )


  • Das Landgericht Osnabrück hat einen 44-jährigen Mann wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.
    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Autos von einer Brücke mit Ziegelsteinen beworfen hatte. Es wurde allerdings niemand verletzt. Da der Angeklagte den Stein zunächst auf ein Polizeiauto warf, wurde sofort eine Fahndung eingeleitet. Diese blieb allerdings erfolglos.

  • Nach den Feststellungen des Landgerichts Neuruppin hat der Angeklagte die 15-jährige Nebenklägerin auf die Lippen geküsst, wobei er gleichzeitig kurzzeitig seine Zunge in ihren Mund steckte. Nach einiger Gegenwehr ließ der Angeklagte von ihr ab. Anschließend streichelte der Angeklagte noch ihren Oberschenkel und fragte sie, ob sie mit ihm schlafen wolle. Der gesamte Vorfall dauerte nur wenige Sekunden.

    Auf die Berufung der Nebenklägerin hat das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts Neuruppin, wonach der Angeklagte freigesprochen wurde, aufgehoben und den Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision.

  • Das Amtsgericht Schwelm (NRW) hat einen 45-jährigen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze a 30 Euro verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann mit seinem LkW einen 87-jährigen Senioren angefahren. Dieser stürzte, geriet unter einen Reifen des LkW und verstarb. Der Unfall geschah, als der Fahrer mit seinem Lkw in Schrittgeschwindigkeit rückwärts fuhr.

    Im Prozess stellte sich heraus, dass sich das Opfer im toten Winkel befand, der Angeklagte ihn also im Spiegel nicht sehen konnte.

    Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten aber vor, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn sich der Fahrer eines sogenannten „Einweisers“ bedient hätte und dieser die Rückwärtsfahrt überwacht hätte. Die Einweisung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Damit sei eine Sorgfaltspflichtverletzung zu bejahen, so die Staatsanwaltschaft.

    Das Gericht bestätigte zwar, dass der Vorfall ein Horror für alle Beteiligten, auch für den Angeklagten selbst sei, schloss sich aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 2700 Euro.

    ( Quelle: Der Westen online vom 09.03.2012 )

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

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