Das Landgericht Osnabrück hat einen 44-jährigen Mann wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Autos von einer Brücke mit Ziegelsteinen beworfen hatte. Es wurde allerdings niemand verletzt. Da der Angeklagte den Stein zunächst auf ein Polizeiauto warf, wurde sofort eine Fahndung eingeleitet. Diese blieb allerdings erfolglos.
Der Angeklagte wiederholte die Tat kurze Zeit später und traf diesmal den Wagen einer Taxifahrerin. Sie verständigte die Polizei und der Mann konnte kurze Zeit später auf der Brücke festgenommen werden. Er hatte weitere Ziegelsteine dabei.
Nach Feststellung des Gerichts war der Angeklagte vermindert schuldfähig, da er zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von zwei Promille hatte. Dennoch wusste der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts, was er tat. In das Urteil flossen noch weitere Taten, vor allem eine Brandstiftung, ein.
Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht eine zweijährige Unterbringung in einer Suchtklinik an. Zunächst wird ein Teil der Freiheitsstrafe vollstreckt.
( Quelle: Nordwest-Zeitung online vom 17.03.2012 )