Staatsanwaltschaft

  • 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, Az.: 3 StR 290/10

    Das LG verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten.
    Dagegen wandte sich der Angeklagte mit der Revision.

    Der 3. Strafsenat erachtet die Revision des Angeklagten als nicht erfolgreich, da die Beanstandung, dass ein Beweisantrag auf Beiziehung der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zu Unrecht abgelehnt worden sei, nicht durchgreife. Zwar fehle dem Beschluss die für diese Fälle notwendige, auf einer antizipierende Beweiswürdigung aufbauende Begründung, jedoch beruhe das Urteil nicht darauf.

    Aus dem Wortlaut des Beschluss:

    „Die Beanstandung des Beschlusses bleibt ohne Erfolg. Teilweise hat das LG dem Beweisantrag stattgegeben und das freisprechende Urteil verlesen. Im Übrigen hat es den Beweisantrag mit folgender Erwägung abgelehnt: „Dem weiteren Akteninhalt kommt aus tatsächlichen Gründen keine verfahrensrelevante Behauptung zu, da die Kammer sich nicht in der Lage sieht, in einem anderen Verfahren getätigte Angaben inzident zu überprüfen und zu verifizieren.“ Damit ist die Ablehnung des Antrags zwar rechtsfehlerhaft begründet; kann der Senat indes das Beruhen des Urteils auf diesem Rechtsfehler ausschließen.“

    Die Revision des Angeklagten wurde vom Strafsenat verworfen.


  • Im Piraten-Prozess vor dem Hamburger Landgericht wegen der Entführung der MS „Taipan“ am Ostermontag 2010 kam es nun zum lautstarken Streit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
    Der Kapitän des der MS „Taipan“ zu Hilfe eilenden niederländischen Schiffs „Tromp“ war erneut als Zeuge geladen worden. Bei seiner Befragung hatte sich die Staatsanwaltschaft „für die Fragen und das Verhalten der Verteidigung entschuldigt“. Diese hätte den Eindruck erweckt, dass der Kapitän der „Tromp“ der Angeklagte sei.

  • In dem Prozess vor dem Landgericht Aachen gegen Peter Paul Michalski und Michael Heckhoff wegen ihres Ausbruchs aus der JVA Aachen 2009 und den damit in Verbindung stehenden Straftaten, hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten.

    Im November 2009 waren Michalsky und Heckhoff mit Hilfe eines ebenfalls angeklagten Vollzugsbediensteten aus der JVA Aachen ausgebrochen. Es folgte eine mehrtägige Flucht durch Nordrhein-Westfalen. Während dieser Flucht nahmen Michalsky und Heckhoff Geiseln, die sie laut der Anklageschrift mit Hinweisen auf ihr Vorstrafenregister eingeschüchtert und so gefügig gemacht haben sollen. Zunächst sollen die beiden einen Taxifahrer bedroht haben. Dann eine 18-jährige Schülerin, deren Wagen sie zur weiteren Flucht benutzten. Die 18-jährige soll auf der Rückband des Wagens Todesängste ausgestanden haben, heißt es. Sodann sollen Michalsky und Heckhoff ein Ehepaar stundenlang in ihrer Gewalt gehalten haben.

    Ein Gutachter stellte im Prozess fest, dass die beiden Angeklagten nicht zur Empathie fähig wären und dissoziale Persönlichkeitsstrukturen aufweisen würden. Beide sind bereits zu lebenslangen Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
    Für den Vollzugsbediensteten forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, für die beiden Ausbrecher Freiheitsstrafen von zwölf beziehungsweise dreizehn Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung.
    (FAZ vom 14.01.2011 Nr. 11, S. 7)


  • Im Kachelmann-Prozess sollte an diesem Verhandlungstag die Sachverständigenanhörung stattfinden, jedoch kam es nicht dazu.
    Der neue Verteidiger von Kachelmann Johann Schwenn widmete sich zunächst dem Thema des Ausschlusses der Öffentlichkeit. Dabei ging es insbesondere darum, dass der Therapeut des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers, der Heidelberger Traumatologe Günter Seidler, als sachverständiger Zeuge vernommen werden sollte. Auch hier sollte ein Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Schwenn forderte die Kammer des Landgerichts Mannheim zu einer Änderung dieses Beschlusses auf.
    Seidler habe nach Aussage von Schwenn „scharlataneskes Verhalten“ an den Tag gelegt. Er habe beispielsweise seiner Patientin zur Bewältigung des möglicherweise Geschehenen unter anderem empfohlen, „sich nackt vor den Spiegel zu stellen, um den eigenen Körper zu erkunden“. Zudem habe er behauptet er könne „Todesangst riechen“. „Das ist dann doch eine Fertigkeit, die überrascht.“ so Schwenn dazu.
    Trotz dieses seltsamen Gebarens habe die Staatsanwaltschaft dennoch Anklage erhoben. Auch das Gericht wird von Schwenn angegriffen, da die Kammer das Hauptverfahren trotz dieser Umstände eröffnet habe.
    Aus diesem Grunde müsse sich auch die Öffentlichkeit ein Bild von dem Prozess und dem Geschehen im Gerichtssaal machen können, so Schwenn.

    Das Gericht ging auf den Antrag jedoch nicht ein. Man wolle sich ausschließlich mit Fragen geschäftigen, die das Arzt-Patienten-Verhältnis beträfen.
    (Quelle: www.spiegel-online.de vom 03.12.2010; www.welt.de vom 03.12.2010)

  • In dem Prozess um den sog. Messerstecher vom Jungfernstieg, dem 16-jährigen Elias A, der an der U-Bahnstation Jungfernstieg in Hamburg einen 19-jährigen erstochen haben soll, haben nun sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage ihre Schlussanträge gestellt.
    Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre und sechs Monate Jugendstrafe. Die Nebenklage gab keine solch präzisen Werte an, sondern forderte eine Strafe im „oberen Drittel“. Dies dürfte in den Bereich einzuordnen sein, den auch die Staatsanwaltschaft angesetzt hatte, da das Höchstmaß für Jugendstrafe bei zehn Jahren liegt.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 02.12.2010, S. 12)


  • Es sind Ermittlungen gegen fünf Staatsanwälte in Österreich im Zusammenhang mit dem Fall Kampusch eingeleitet worden. Es geht dabei um mögliche Ermittlungspannen im Entführungsfall. Nach einem Bericht des Obersten Gerichtshofes sollen die für die Klärung zuständigen Staatsanwälte „konsequent und beharrlich entscheidende polizeiliche Ermittlungsergebnisse vernachlässigt“ haben.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 04.11.2010, S. 32)

  • Strafrecht / Aktuelle Nachrichten / erpresserischer Menschenraub

    Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen die somalischen Piraten, die den Tanker „York“ vor der Küste Kenias entführt haben, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei wird wegen erpresserischen Menschenraubs und wegen Angriffs auf den Seeverkehr ermittelt.
    Der Tanker „York“ war im Auftrag einer griechischen Reederei unterwegs, die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt jedoch, weil der Kapitän der „York“ aus Hamburg stamme.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 27.10.2010, S. 7)

  • Strafrecht / Aktuelle Nachrichten / sexueller Missbrauch

    Die Staatsanwaltschaft Darmstadt teilte mit, dass die Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen den früheren Schulleiter der Odenwaldschule sowie gegen fünf ehemalige Lehrer eingestellt worden seien. „Wir haben keine Sachverhalte gefunden, die bis in die Jetzt-Zeit oder in die nicht-rechtsverjährende Zeit geführt haben.“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Insgesamt wurden damit ungefähr ein Dutzend Verfahren im Zusammenhang mit der Odenwaldschule eingestellt. Lediglich ein Fall ist wahrscheinlich nicht verjährt.
    (FAZ vom 17.06.2010 Nr. 137, S. 4)

  • Mit dem Korruptionsfall Siemens fing alles an. Während früher in solchen Fällen die Polizei und die Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen machten, wurden im Fall Siemens private Ermittler eingesetzt. Hunderte Millionen soll der Konzern einer amerikanischen Anwaltskanzlei gezählt haben, dass diese die Börsenaufsicht milde stimmte und gleichzeitig den deutschen Ermittlungsbehörden bei der Arbeit half. Inzwischen ist dies Gang und Gebe, wenn sich in einem großen Unternehmen ein Skandal anbahnt.

    Es wird befürchtet, dass eine solche Vorgehensweise die Schutzregeln der Strafprozessordnung (StPO) außer Kraft setze. Beispielsweise, da keines der Unternehmen mehr Gebrauch von seinem Schweigerecht mache. Vielmehr geloben sie öffentlich mit der Staatsanwaltschaft zusammen zu arbeiten. Die Folge sei, dass die Ermittlungsbehörden zunächst mit etwaigen Zwangsmaßnahmen abwarteten, da die Unternehmen in der Regel kooperationsbereit wären.
    Ein weiteres Problem stelle sich bei dem Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter. Dieses ist zwar in der StPO verankert, so dass sich die Mitarbeiter im Falle einer Straftat nicht selbst belasten müssten, jedoch stellt sich die Frage wie dies in arbeitsrechtlicher Hinsicht zu werten sei, wenn die Mitarbeiter zur Mitwirkung an de Aufklärung verpflichtet sind.
    (FAZ vom 18.05.2010 Nr. 113, S. 18)

  • Der KfW-Vorstand wurde angezeigt, da die KfW auch nach dem Niedergang von Lehman Brothers am 15. September 2008 320 Millionen Euro an die insolvente Bank überwiesen hatte und nicht sämtliche Transfers gestoppt hatte.
    Die Staatsanwaltschaft Frankfurt will nun ihre Verfahren gegen aktive und ehemalige KfW-Vorstände mangels Schuld einstellen. Sofern die Generalstaatsanwaltschaft als vorgesetzte Behörde keinen Einspruch erhebt, werden die Verfahren eingestellt. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt, unter Mithilfe des Bundeskriminalamtes, stehe nun fest, dass der frühere Bankvorstand seine Amtspflichten nicht vorsätzlich vernachlässigt habe. Von Anklagen sei daher abzusehen.
    (Quelle süddeutsche.de am 02.05.2010)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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