EU zwingt Kryptobörsen zur Offenlegung – droht jetzt die große Steuerfahndungswelle?
Die Zeit der Anonymität im Kryptohandel neigt sich dem Ende zu. Was bislang vielen Anlegern als sicherer Hafen vor dem Blick der Steuerbehörden galt, wird schon bald vollständig transparent sein. Mit der neuen DAC8-Richtlinie schafft die Europäische Union die Grundlage dafür, dass Kryptobörsen künftig umfassend personenbezogene Daten an die Finanzämter der Mitgliedsstaaten melden müssen – und das nicht nur innerhalb der EU. Auch große internationale Plattformen wie Binance, Coinbase oder Kraken werden verpflichtet, ihre europäischen Kunden offenzulegen. Für deutsche Anleger bedeutet das, dass das Finanzamt in naher Zukunft mit einem Mausklick sehen kann, wer über ein Krypto-Konto verfügt, welche Transaktionen durchgeführt wurden und ob daraus steuerpflichtige Gewinne entstanden sind. Wer in der Vergangenheit versäumt hat, Krypto-Erträge korrekt anzugeben, muss sich auf unangenehme Post vom Finanzamt einstellen – und im schlimmsten Fall auf ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Die neue DAC8-Richtlinie – Was steckt dahinter?
Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe ist die sogenannte DAC8-Richtlinie (Achte Änderungsrichtlinie zur Amtshilfe im Bereich der Besteuerung). Sie verpflichtet Kryptobörsen und Anbieter digitaler Wallets innerhalb der EU – aber auch außerhalb der EU, sofern sie Kunden in einem Mitgliedsstaat haben – zu einer umfassenden Meldung von Kundendaten. Die Maßnahme soll Steuerhinterziehung nach § 370 AO im Krypto-Bereich verhindern und für mehr Transparenz sorgen. Künftig werden persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Steueridentifikationsnummer, Kontostände und die gesamte Transaktionshistorie automatisch an die Steuerbehörden übermittelt. In Deutschland landen diese Informationen zunächst beim Bundeszentralamt für Steuern, bevor sie an das jeweils zuständige Finanzamt weitergeleitet werden.
Ab wann werden die Daten gemeldet?
Die DAC8-Richtlinie ist auf EU-Ebene bereits beschlossen und muss von allen Mitgliedsstaaten – darunter auch Deutschland – bis Ende 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Die ersten verpflichtenden Datenmeldungen werden voraussichtlich 2026 erfolgen. Allerdings kooperieren viele Kryptobörsen schon heute auf freiwilliger Basis oder aufgrund bestehender nationaler Vorschriften mit Steuerbehörden. In der Praxis bedeutet das: Auch wenn die EU-Vorgaben offiziell erst später greifen, können Finanzämter schon jetzt in einzelnen Fällen entsprechende Daten erhalten.
Internationale Reichweite
Besonders wichtig ist, dass die Richtlinie nicht nur für europäische Kryptobörsen gilt. Auch Anbieter außerhalb der EU, wie Binance, Coinbase oder Kraken, sind verpflichtet, Kundendaten zu melden, sobald sie Nutzer mit Wohnsitz in der EU bedienen. Damit entfällt für deutsche Anleger die Möglichkeit, auf ausländische Plattformen auszuweichen, um einer Meldung zu entgehen. Zusätzlich entwickeln auch andere Staaten weltweit ähnliche Vorschriften, sodass „Steueroasen“ im Kryptobereich zunehmend verschwinden.
Wie wertet das Finanzamt Krypto-Daten aus?
Sobald die Daten einer Kryptobörse beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sind, werden sie mit der Steueridentifikationsnummer des Anlegers verknüpft. Anschließend erfolgt ein automatisierter Abgleich mit den Angaben in der Steuererklärung. Stimmen diese nicht überein oder fehlen relevante Erträge, kann das Finanzamt direkt reagieren. Dieser Prozess läuft vollständig digital und ohne aufwendige Ermittlungsarbeit, wodurch Auffälligkeiten schnell erkannt werden.
Steuerpflicht bei Kryptowährungen – diese Regeln gelten in Deutschland
In Deutschland gelten Gewinne aus Kryptowährungen grundsätzlich als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Das bedeutet, wer Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkauft, muss die erzielten Gewinne mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere gilt als steuerpflichtiger Vorgang, wenn er innerhalb dieser Spekulationsfrist erfolgt. Eine Steuerpflicht kann sogar nach mehr als einem Jahr entstehen, wenn die Kryptowährungen durch Staking, Lending oder andere Ertragsmodelle genutzt wurden, da hierdurch die Haltefrist neu beginnt. Verluste aus Krypto-Geschäften können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden – allerdings nur, wenn sie vollständig und korrekt dokumentiert sind.
Was passiert, wenn Gewinne nicht angegeben wurden?
Erhält das Finanzamt von einer Kryptobörse die Information, dass ein Anleger steuerpflichtige Transaktionen durchgeführt hat, ohne diese zu erklären, liegt schnell der Verdacht einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO nahe. In solchen Fällen kann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Das Strafmaß reicht von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuer. Zusätzlich drohen Nachzahlungen und sechs Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr. Besonders riskant ist, dass bereits der Versuch der Steuerhinterziehung strafbar ist. Wer also bewusst unvollständige oder falsche Angaben macht, setzt sich einem erheblichen Risiko aus – auch dann, wenn es am Ende nicht zu einer tatsächlichen Steuerverkürzung kommt.
Selbstanzeige als letzter Ausweg
Die wirksamste Möglichkeit, ein Strafverfahren zu vermeiden, ist die Selbstanzeige nach § 371 AO. Diese führt zur Straffreiheit, wenn sie vollständig, fristgerecht und vor allem rechtzeitig erfolgt. Das bedeutet: Alle nicht erklärten Einkünfte müssen lückenlos für alle betroffenen Jahre offengelegt werden. Sobald das Finanzamt bereits über die Daten verfügt oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Gerade im Krypto-Bereich ist die Erstellung einer vollständigen und rechtssicheren Selbstanzeige besonders anspruchsvoll. Sämtliche Transaktionen müssen dokumentiert und mit Kauf-, Verkaufs- und ggf. Umtauschdaten belegt werden. Ohne professionelle Unterstützung ist das fehleranfällig – und schon kleine Lücken können dazu führen, dass die Selbstanzeige unwirksam wird.
Prävention und Dokumentation – so lassen sich Risiken vermeiden
Wer im Krypto-Bereich aktiv ist, sollte schon jetzt darauf achten, sämtliche Transaktionen sauber zu dokumentieren. Dazu gehören Kauf- und Verkaufsbelege, Wallet-Übertragungen, Erträge aus Staking oder Lending sowie sämtliche Umtauschvorgänge. Je besser die Unterlagen sind, desto einfacher lässt sich die steuerliche Situation später klären. Auch für Trader mit hohen Umsätzen oder Unternehmen, die Kryptowährungen im Geschäftsverkehr nutzen, ist eine klare Compliance-Strategie sinnvoll. Sie schützt nicht nur vor steuerlichen Risiken, sondern kann auch bei einer Betriebsprüfung entscheidend sein.
Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
Die neuen EU-Vorgaben läuten ein neues Zeitalter in der Besteuerung von Kryptowährungen ein. Die bisher oft gegebene Anonymität im Krypto-Handel wird es in dieser Form nicht mehr geben. Spätestens mit der Umsetzung der DAC8-Richtlinie wird das Finanzamt nahezu vollständige Transparenz über Krypto-Transaktionen erhalten. Wer Gewinne bisher nicht oder nur unvollständig angegeben hat, sollte jetzt handeln – und zwar, bevor die Behörden aktiv werden. Eine rechtzeitig und korrekt abgegebene Selbstanzeige kann in vielen Fällen vor einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO schützen. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, sind auf Steuerstrafrecht spezialisiert und beraten Sie bundesweit zu allen Fragen rund um Kryptowährungen, Steuerpflicht und Selbstanzeige. Wir unterstützen Mandanten diskret, kompetent und schnell dabei, ihre steuerliche Situation zu klären und Risiken eines Strafverfahrens zu vermeiden. Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen, mögliche Strafen abzuwenden.
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