Gericht verurteilt angeblichen Rädelsführer einer Anti-Nazi-Demo

Im Dresden kam es im Februar 2011 zu Gewalt auf einer Anti-Nazi-Demonstration. Das Gericht verurteilte nun einen nichtvorbestraften 36-jährigen Mann zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Mann soll mit einem Megafon die rund 12.000 Gegendemonstranten zum Durchbrechen der Barrikaden aufgerufen haben. Die Anklage lautete auf Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruch und Beleidigung.

Ein Anwohner, der vom Balkon das Geschehen beobachtete, sagte vor Gericht aus, dass der Angeklagte nicht der Mann am Megafon gewesen sei. Auch mehrere Polizisten konnten den Angeklagten nicht als Täter identifizierten. Auf dem Videomaterial der Polizei sind zwar zwei Personen mit Megafone zu erkennen, dabei handelte es sich aber nicht um den Angeklagten.

Das Gericht war trotzdem von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt. Dabei rechnete das Gericht die Handlungen der Masse dem Angeklagten zu, der als Mittäter angesehen wurde. Der Angeklagte selbst schwieg vor Gericht. In seiner Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass eine Bewährungsstrafe möglich gewesen wäre, wenn der Angeklagte nicht geschwiegen hätte. Die Strafverteidigung sieht alleine in dieser letzten Äußerung einen Verstoß gegen das Recht zu schweigen und gegen die Unschuldsvermutung. Die Verteidigung kündigte das Einlegen von Rechtsmitteln an.

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