Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte in 109 Fällen der besonders schweren Untreue (§ 266 StGB) gegen zwei Personen Anklage erhoben. Vater und Sohn sollen mit hohen Renditeversprechen Anleger für insgesamt 7 Immobilienfonds geworben haben. Den Anlegern wurde versprochen, dass das Geld, immerhin ein dreistelliger Millionenbetrag, in Hochhäusern in Dubai investiert wird.

    Im Zwischenverfahren konnten die Angeschuldigten schließlich den Erfolg verzeichnen: Die Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht Bielefeld abgelehnt und die Anklage wegen Untreue zurückgewiesen.

    Die beiden Geschäftsführer seien aus tatsächlichen Gründen nicht hinreichend verdächtig. Zwar seien die Gelder zum Teil über private Konten geflossen, jedoch sei nicht belegt, dass die Gelder vertragswidrig für private Käufe verwendet wurden.

    Aktualisierung: Das Strafverfahren wird gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

  • Die Strafverteidigung eines Vaters und seines Sohnes – angeklagt wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von knapp über 2,4 Mio. Euro – endete erfolgreich. Die Strafverteidiger der Angeklagten konnten erreichen, dass das Landgericht trotz Überschreitens der Millionengrenze – welche nach Rechtsprechung des BGH im Regelfall keine Bewährungsstrafe mehr nach sich zieht – trotzdem eine Bewährungsstrafe für ausreichend erachtet hat.

  • Der „Zeit“- Chefredakteur Giovanni di Lorenzo war so ehrlich, in der Talkshow „Günter Jauch“ zu „gestehen“, dass er im Rahmen der diesjährigen Wahl zum Europaparlament zwei Stimmen abgegeben hat. Aufgrund des Umstandes, dass er sowohl die italienische, als auch die deutsche Staatsbürgerschaft und offenbar aufgrund dessen zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten habe, sei er davon ausgegangen, sowohl in Deutschland als auch in Italien wählen und mithin zwei Stimmen abgeben zu dürfen.

  • In letzter Zeit gelang Inhaftierten immer wieder die Flucht aus Justizvollzugsanstalten. Da stellt sich natürlich die Frage: Ist der Gefängnisausbruch eigentlich strafbar? Grundsätzlich ist der Ausbruch aus einem Gefängnis in Deutschland nicht strafbar. Bereits im 19. Jahrhundert respektierte der deutsche Gesetzgeber den natürlichen Drang nach Freiheit. Aus diesem Grund sollte niemand aufgrund eines Ausbruches erneut bestraft werden.

    Es gibt jedoch einige Fallstricke, die in der Praxis doch zur Strafbarkeit führen können.

  • Käufer der Software „Blackshades“ bekommen momentan Besuch von der Polizei und werden mit einem Strafverfahren konfrontiert. Mit „Blackshades“ können fremde Rechner übernommen, ausspioniert und kontrolliert werden. Alleine der Erwerb der „Hackersoftware“ reichte dem Amtsgericht Gießen aus, um einen Anfangsverdacht für eine Straftat zu bejahen und die Hausdurchsuchung zu beschließen.
    Ähnlich wie im Fall Edathy wird hier vom legalen Erwerb der Software auf die mögliche Begehung von weiteren Straftaten geschlossen.

  • Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch wegen Totschlags (§ 212 StGB) erhoben. Kusch ist Vorsitzender des Vereins „Sterbehilfe Deutschland“ und setzt sich seit Jahren für die Sterbehilfe in Deutschland ein.

    Frauen nicht umfassend beraten?

    Die Staatsanwaltschaft wirft Kusch und einem Mediziner des Vereins vor, dass sie zwei Patientinnen nicht umfassend aufgeklärt und beraten hätten. Zwei ältere Frauen, 81 und 85 Jahre alt, sollen sich 2012 mit dem Wunsch zu sterben an den Verein gewandt haben.

  • Der Oppenheim-Prozess zählt wohl zu einem der größten Wirtschaftsstrafprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte. Angeklagt sind vier ehemalige Führungspersonen des Bankhauses Sal Oppenheim und ein Immobilienmanager. Vorgeworfen wird ihnen teilweise Untreue (§ 266 StGB) in einem besonders schwerem Fall und teilweise die Beihilfe zur Untreue.
    Der ehemalige Arcandor-Chef Thomas Middelhoff sollte nun als Zeuge in diesem Strafprozess aussagen. Zur Überraschung der Verfahrensbeteiligten machte Middelhoff jedoch von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Der Rechtsanwalt Middelhoffs begründete diesen Schritt mit einem aufgetauchten Medienbericht, nach welchem gegen Middelhoff selbst ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppungen (§ 15a InsO) laufen würde. Die Insolvenzverschleppung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

  • In den USA wurde ein 17-jähriger Austauschschüler aus Hamburg erschossen. Der Schütze beruft sich dabei auf sein Notwehrrecht. Der Jugendliche befand sich in der fraglichen Nacht in der Garage des Schützen. Wieso und warum er in die Garage des Mannes ging, ist bisher noch unklar. Medien berichten jedoch, dass der Beschuldigte gezielt seine Garage als Falle für Einbrecher hergerichtet haben soll, da er bereits zweimal Opfer von Einbrechern geworden sei. Laut einer Zeugin soll er bereits mehrere Nächte auf der Lauer gelegen haben, um „einen Einbrecher erlegen zu können“. Der Beschuldigte bestreitet dies über einen Strafverteidiger. Nachdem die Staatsanwaltschaft in den USA die Anklageschrift veröffentlicht hat, hat nun auch die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen wegen Totschlags (§ 212 StGB) aufgenommen.

  • Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den gesamten früheren Aufsichtsrat von Porsche aufgrund der gescheiterten Volkswagen-Übernahme wegen Beihilfe zur Marktmanipulation ermittelt und gegen den ehemaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking sowie ein weiteres Aufsichtsratsmitglied vor dem Landgericht Stuttgart Anklage wegen des Verdachts der Marktmanipulation erhoben.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit

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