Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Das neue Anti-Doping-Gesetz sieht sogar eine empfindliche Strafe für das Doping  im privaten Bereich vor. Auch Käufern von Anabolika können Strafverfahren drohen.

    In Hamburg führte der Zoll in mehreren Stadtteilen großangelegte Razzien gegen Doping-Labore durch. Insgesamt waren 67 Zollfahnder und Spezialkräfte am Einsatz beteiligt. Es wurden im gesamten Stadtgebiet insgesamt sieben Wohnungen durchsucht. Neben zwei Cannabis-Indoorplantagen wurden auch zwei Doping-Labore gefunden.

  • Zukünftig soll bereits ein entgegenstehender Wille für eine Vergewaltigung ausreichen. In vielen Fällen werden Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs zu Beweisschwierigkeiten führen.

    Seit Jahren wird über eine erneute Verschärfung des Sexualstrafrechts beraten. Nun hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Im Mittelpunkt steht vor allem eine Ausweitung des Straftatbestandes der sexuellen Nötigung gemäß § 177 StGB. Dieser Straftatbestand beinhaltet auch die Vergewaltigung.

    Während bisher Gewalt, Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder die Ausnutzung einer schutzlosen Lage notwendig war, sollen zukünftig auch Fälle erfasst werden, in denen Opfer einer sexuellen Handlung aus Angst zustimmen oder sich wegen eines unerwarteten Übergriffs nicht widersetzen. Damit sollen angebliche Strafbarkeitslücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden.

  • Drogen, Waffen, Kinderpornografie können im so genannten Darknet gekauft werden. Die Strafverfolgungen nehmen mittlerweile auch gegen mutmaßliche Käufer aus dieser Szene zu.

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat gemeinsam mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität mehrere Wohnungen und Firmenräume in Norddeutschland durchsucht. Dabei wurden neun Verdächtige festgenommen. Diese Festnahmen und Hausdurchsuchungen stehen im Zusammenhang mit einer internationalen Großrazzia gegen Betreiber von Darknet-Plattformen.

  • Käufern von Falschgeld im vermeintlich sicheren Bereich des Internets, dem Darknet, drohen Hausdurchsuchungen und hohe Strafen. Welche Möglichkeiten haben sie, sich gegen den Vorwurf des Erwerbs von Falschgeld zu verteidigen?

    Das Internet bietet nicht nur Informationen. Im sog. Darknet, auf speziellen Internetseiten und Foren, die von Suchmaschinen nicht gefunden werden, können seit geraumer Zeit auch Drogen, illegale Waffen oder Falschgeld gekauft werden. Trotz Anonymität und vermeintlich „sicheren“ Bezahlungswegen müssen die potenziellen Käufer mit Durchsuchungen und strafrechtlichen Ermittlungen rechnen.

    Immer mehr Menschen kaufen Falschgeld über das Internet ein und wiegen sich dabei wegen einer speziellen Anonymisierung und Verwendung geschützter Server in Sicherheit vor der Polizei. Über das sog. „Darknet“ erwerben hauptsächlich junge Menschen wie Schüler oder Azubis die unechten Geldscheine.

  • Der bloße Kauf von Programmen wie „Droidjack“ stellt (noch) keine Straftat dar. Dabei erfolgten bereits Wohnungsdurchsuchungen. Rechtsanwalt Dr. Böttner stellt für Sie die Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss dar und warum eine frühe Verteidigung trotz möglicher Rechtswidrigkeit der Durchsuchung notwendig ist. Denn auch bei „Blackshades“ wurden bereits Wohnungen durchsucht.

    Die meisten Benutzer von Computern, Smartphones oder anderen mit dem Internet verbundenen Geräten, beschleicht von Zeit zu Zeit das ungute Gefühl, dass die persönlichen Daten auf den Geräten nicht so sicher sind, wie man es gerne hätte. Es ist kein Geheimnis, dass es mit der entsprechenden Software problemlos möglich ist, fremde Computer und Mobiltelefone auszulesen und den Nutzer zu „überwachen“. Möglich ist dies auch mit der Software „DroidJack“. Für die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main war das Anlass genug, in der vergangenen Woche mit einer groß angelegten Razzia gegen Käufer des Programms vorzugehen. Angeblich bestehe der Tatverdacht des Computerbetruges gem. § 263a StGB.

  • Die deutsche Automobilindustrie genießt weltweit hohes Ansehen. Dementsprechend groß war die Empörung, als bekannt wurde, dass dort nicht alles so verlässlich ist, wie es der Ruf deutscher Autos suggeriert. Die rufschädigende Empörung ist aber nicht das einzige, was der VW-Führungsetage derzeit Kopfzerbrechen bereiten dürfte. In der VW-Affäre hat nämlich mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen und Durchsuchungen in der Firma durchgeführt. Neben den finanziellen Folgen, die auf VW unter anderem durch Ersatzforderungen geschädigter Kunden, Autohändler und Aktionäre zukommen werden, verdient aus rechtlicher Perspektive insbesondere die strafrechtliche Beurteilung des Skandals Aufmerksamkeit.

  • Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den langjährigen Vorsitzenden der Türkischen Gemeinde (TGD) in Deutschland, Kenan Kolat, wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB). Zuvor hatte sich Kolat selbst angezeigt. Nun wurde das Strafverfahren gegen ihn folgenlos und ohne Auflagen eingestellt.
    Der frühere Vorsitzende hatte in seiner Selbstanzeige gestanden, Gelder vom Vereinskonto für private Zwecke abgehoben zu haben. Später zahlte er die Gelder jedoch vollständig wieder zurück. Bereits durch dieses unrechtmäßige Privatdarlehn könnte der Straftatbestand der Untreue erfüllt sein.

  • Die Leipziger Polizei vermeldet einen der größten Drogenfunde Deutschlands. In Leipzig soll ein 20-Jähriger mittels der Webseite „Shiny Flakes“ Drogen über das Internet verkauft haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung der elterlichen Wohnung fanden die Fahnder Drogen im Werte von rund 4 Millionen Euro.

    Der 20-Jährige und sein 51-Jähriger mutmaßlicher Komplize wurden während der Razzia festgenommen. An 38 weiteren Standorten in Deutschland hat die Polizei Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden laut Polizeiangaben fünf weitere Personen festgenommen.

    In immer mehr Fällen werden nicht nur Cannabis, Ecstasy und Amphetamine wie Chrystel Meth über das Internet verkauft, sondern auch Kokain und Heroin.

  • Update zum Mordfall Diren Dede: Hohe Freiheitsstrafe von 70 Jahren erscheint in Deutschland diskussionswürdig

    Im Strafverfahren gegen den Todesschützen Markus K. hat das amerikanische Gericht nunmehr das Strafmaß verkündet: 70 Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung.

    Anders als im deutschen Strafrecht gibt es im amerikanischen Strafverfahren erheblich höhere Haftstrafen, die allerdings wesentlich früher zur Bewährung ausgesetzt werden können.

  • Was ist ein Umsatzsteuerkarussell und wie kann ein Strafverteidiger für Wirtschaftsstrafrecht beim Vorwurf der Steuerhinterziehung helfen?

    Unter der Bezeichnung „Umsatzsteuerkarussell“ wird eine in der EU weit verbreitete Form des Steuerbetrugs bezeichnet. Finanzämter schätzen den jährlichen Schaden auf rund 10 Milliarden Euro. Durch das grenzüberschreitende Handeln und Einschalten möglichst vieler Zwischenunternehmen ist die Aufklärung dieser Art der Steuerhinterziehung in vielen Fällen nur schwer möglich.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit

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