„Paradise Papers“ – Es drohen Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung

Nach den „Panama Papers“ wurden den Medien mit den „Paradise Papers“ erneut vertrauliche Dokumente zweier Firmen zugespielt, die sich auf Dienstleitungen rund um Briefkastenfirmen spezialisiert haben sollen. Bereits letztes Jahr hatten die sogenannten „Panama Papers“ Schlagzeilen gemacht und für weltweite Strafverfahren gesorgt.

Die jetzigen „Paradise Papers“ betreffen die auf den Bermudas gegründete Anwaltskanzlei „Appleby“ und die Treuhandfirma „Asiaciti Trust“ in Singapur. Das Datenleak enthält außerdem Daten von Firmenregistern aus weiteren 19 Ländern, die als Steueroasen bekannt sind. Aus den vorliegenden Dokumenten lassen sich unsaubere Geschäfte – beispielsweise Steuerhinterziehungen – entnehmen. Zu den Betroffenen gehören auch Politiker, Großkonzerne, Banken und Familienunternehmen.

Insgesamt liegen den Medien 14,4 Millionen Dokumente aus 21 verschiedenen Quellen vor. Insbesondere die Verstrickungen einiger Politiker hat für eine große Medienaufmerksamkeit gesorgt. Summa summarum sind mehr als 120 Politiker aus über 50 Ländern betroffen. Die Papiere zeigen auch, wie große Unternehmen wie Facebook, Apple, Uber & Co ihre Steuern auf wenige Prozent schrumpfen lassen. Auch deutsche Unternehmensfamilien und Prominente sind betroffen. Es muss diesbezüglich mit weltweiten Ermittlungsverfahren gerechnet werden

Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung

Die deutschen Behörden haben bereits Interesse an den Daten bekundet. Hier drohen vor allem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Wer seine Steuern auf das Einkommen oder sonstige geldwerte Vorteile nicht in voller Höhe und rechtzeitig an das Finanzamt abführt oder Einkommen und geldwerte Vorteile nicht in voller Höhe aufführt, macht sich wegen der Steuerhinterziehung strafbar.

Unternehmen wie Appleby und Asiaciti Trust versprechen ihren Kunden allerhöchste Geheimhaltung. Briefkastenfirmen in Steueroasen sollen dafür sorgen, dass die Spuren des Geldes nicht nachvollzogen werden können. Grundsätzlich ist es nicht von vorneherein illegal solche Briefkastenfirmen zu nutzen. Erst wenn dadurch Steuerhinterziehungen begangen oder andere illegale Geschäfte abgewickelt werden, wird daraus ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Es arbeiten aktuell 380 Journalisten von 96 Medien aus 67 Ländern daran, die Panama Papers auszuwerten und journalistisch darzustellen. Im vergangenen Jahr führte dies bei den Panama Papers unter anderem dazu, dass die Erben eines großen deutschen Pharma-Unternehmens 145 Millionen Euro Steuern nachzahlen mussten. Solche Vorgänge zeigen, dass auch Offshore-Steueroasen inzwischen nicht mehr so anonym sind, wie man allgemein annimmt. Kunden von Appleby und Asiaciti Trust müssen damit rechnen, dass ihre Namen in den geleakten Dokumenten auftauchen werden. Dies wird auch in Deutschland zu entsprechenden Steuerstrafverfahren führen.

Selbstanzeige bei der Steuerhinterziehung

Solche Nachrichten führen regelmäßig zu einer Steigerung der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung. Wichtig ist dabei, dass keine Zeit verloren wird. Wer sich nämlich rechtzeitig bei den Steuerbehörden selbst anzeigt und die entsprechenden Steuern (inklusive eines Strafaufschlags) nachzahlt, kommt gemäß § 371 AO ohne Strafe davon.

Wichtig dabei ist jedoch, dass diese Vergünstigung nur eintritt, wenn die Beamten von der Tat noch nichts wissen. Ferner muss eine vollständige Offenbarung erfolgen und gegebenenfalls Nacherklärungen für die vergangenen 10 Jahre gemacht werden. Nur wenn diese Bedingungen gegeben sind, führt die Selbstanzeige zu einer Straffreiheit. In allen anderen Fällen kann die Selbstoffenbarung aber zumindest strafmildernd wirken.

Wichtig bei der strafbefreienden Selbstanzeige ist neben der Rechtzeitigkeit, auch die Vollständigkeit der Anzeige. Dabei dürfen keine Posten übersehen werden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dadurch ohne fachliche Hilfe fast nicht rechtssicher durchzuführen.

Ob wegen der Panama oder Paradise Papers oder aus anderem Anlass: Gerne beraten wir Sie im Falle einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und besprechen mit Ihnen in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch die Risiken und Optionen in Ihrem speziellen Fall.

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