Bereits nach vier Verhandlungstagen folgte das Urteil im Fall Hoeneß. Der Präsident des FC Bayern wurde wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Hoeneß räumte zum Prozessauftakt sein Fehlverhalten ein und gestand im Laufe des Prozesses weitere bis dato unbekannte Steuerschulden. Insgesamt war die hinterzogene Summe jedoch so hoch, dass selbst diese strafmildernde Umstände, wie das Geständnis und die Selbstanzeige, eine Freiheitsstrafe nicht mehr verhindern konnten.
Heute Vormittag wurden die Plädoyers gehalten: Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten gefordert, die Strafverteidiger von Hoeneß eine Einstellung des Verfahrens aufgrund der Selbstanzeige.