Strafrecht Blog

  • Wie jetzt in den Medien berichtet wurde, konnte ein 45 Jahre alter Mann mehrfach in das private Umfeld von Bundeskanzlerin Merkel vordringen. So hatte er es geschafft, auf das stark bewachte Grundstück des Wochenendhauses von Angela Merkel an zwei Wochenenden zu gelangen. Zuvor wurde er bereits von der Polizei an der Wohnung in Berlin von der Kanzlerin abgewiesen. Allen Anschein zur Folge verfolgte der Mann die Bundeskanzlerin seit längerer Zeit.

    Weiter heißt es, habe der Mann einen Gestig verwirrten Eindruck gemacht und sei nun nach den Versuchen in eine Klinik verbracht worden. Weitere Informationen sind nicht bekannt.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 27.10.2010)

  • Drei deutsche Islamisten müssen sich nun vor dem Landgericht Stuttgart verantworten, da sie Menschen für den Heiligen Krieg angeworben haben sollen. Die drei Männer stammen aus Ulm, Bonn und Wiesbaden. Sie sollen die Radikalisierung von mehr als hundert Glaubensbrüdern in Deutschland betrieben haben. Dies geschah über eine ägyptische Koran- oder Sprachschule.
    Die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart lautet auf die Bildung einer kriminellen Vereinigung.
    (Quelle: FAZ vom 26.10.2010 Nr. 249, S. 4)

  • Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine Steuer-CD gekauft, die Kontodaten der Schweizer Privatbank Julius Bär beinhalten soll. Jedoch sollen hier auch Unschuldige erfasst werden. Die Ermittler der Staatsanwaltschaft Münster sollen demnach auch bei Bürgern, die kein Konto bei Julius Bär hatten, erschienen sein. Die Staatsanwaltschaft Münster schweigt bisher zu den Vorwürfen und verwies auf die laufenden Ermittlungen. Es ist nicht die erste CD mit Steuerdaten, die ein Bundesland in Deutschland gekauft hat, um so Steuerhinterziehung und Steuerflüchtigen auf die Schliche zu kommen.

    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 25.10.2010, S. 3)

  • Nach Aussage der Kieler Staatsanwaltschaft wurden in der letzten Woche 23 Durchsuchungsbeschlüsse in Flensburg im Zusammenhang mit Geschäften der früheren Flensburger Sparkasse vollstreckt worden. Es bestehe der Verdacht der Gewährung von Krediten ohne ausreichende Sicherheiten, so die Staatsanwaltschaft Flensburg.
    Dabei wurden wohl auch die Privatwohnung des ehemaligen Vorstandschefs sowie der Flensburger Hauptsitz der jetzigen Nord-Ostsee-Sparkasse durchsucht.

    Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass es um Kreditgeschäfte in Höhe von 23 Millionen Euro gehe, die insbesondere mutmaßliche Geschäfte mit Aktien der Beate Uhse AG beträfen. Es sollen eigens Firmen gegründet worden sein, um den Börsenkurs der Beate Uhse Aktien in die Höhe zu treiben. Die Sicherheiten für die gewährten Kredite sollen angeblich nur Beate Uhse Aktien gewesen sein.

    (Hamburger Abendblatt vom 28.10.2010, S. 27)

  • Es hat der Prozess vor dem Hamburger Landgericht gegen die zwei sog. U-Bahn-Schläger begonnen. Patrick W. und Nehad H. sollen am 29.05.2010 gegen 23.50 Uhr an der U-Bahn-Haltestelle Niendorf-Markt in Hamburg auf ihr Opfer Matthias R. und seine Freundin getroffen sein. Dabei sollen die beiden zunächst die Freundin von Matthias R. belästigt haben, so dass dieser dazwischen ging. Daraufhin sollen die beiden Angeklagten auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben. Die Staatsanwaltschaft beschreibt die Folgen der Tat so: „durch den Angriff wurde seine motorische, geistige und psychische Leistungsfähigkeit unumkehrbar eingeschränkt.“ Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung.
    (Hamburger Abendblatt vom 25.10.2010, S. 10)

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die gegen einen Mann verhängte Sicherungsverwahrung nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass gegen einen 65-Jährigen Deutschen, der 1995 wegen versuchten Bandendiebstahls zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wegen seiner zahlreichen Vorstrafen Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.

    Der Mann wurde als Rückfallgefährdet eingestuft und lehnte jegliche Therapie ab. Zwar bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nochmals seine Bedenken, gegen die derzeitige Regelung der Sicherungsverwahrung in Deutschland, machte jedoch auch deutlich, dass sie für gefährliche Straftäter als solche menschenrechtskonform sei.

    (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde Nr. 24478/03)

  • Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine „Tötung auf Verlangen“ gem. § 216 StGB nur besteht, wenn der Wunsch zu sterben erkennbar nicht nur einer Augenblicksstimmung entspringt.

    Dem Urteil lag der Fall zugrunde, dass ein Mann seine Ehefrau erschossen hatte, nachdem diese den Wunsch zu sterben geäußert hatte. Der Mann erklärte, dass seine Frau an einem bösartigen Unterleibstumor gelitten habe und ihre Schmerzen derart stark gewesen seien, dass sie sie nicht mehr ertragen konnte. Nachdem er seine Ehefrau erschossen hatte, versuchte der Mann sich darauf selbst das Leben zu nehmen, was jedoch misslang. Das Landgericht Verden verurteilte denn Mann wegen Tötung auf Verlangen zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Die Tochter des Opfers hatte sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen und Revision zum BGH eingelegt.

    Der Bundesgerichtshof gab der Revision statt und begründete dies damit, dass das Landgericht Verden die Einlassungen des Täters genauer hätte prüfen müssen. Der Bundesgerichtshof sieht in diesem Fall bereits die Schwierigkeit zu prüfen, ob das geäußerte Verlangen der Frau überhaupt ein ernstliches Tötungsverlangen darstelle. Ernstlich sei ein solches Verlangen dann nicht, wenn es erkennbar nur einer Augenblicksstimmung entspringe und ihm daher keine tiefere Reflexion des Tatopfers über seinen Todeswunsch zugrunde liege.

    Nun muss das Landgericht Verden nochmals über die Sache entscheiden.
    (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 3 StR 168/10)

  • Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entscheiden, dass nicht bei jedem Schwarzfahren eine strafbare Beförderungserschleichung vorliegt.
    Der Entscheidung lag der Fall eines Hartz-IV-Empfängers zugrunde, der ohne Fahrschein ein öffentliches Verkehrsmittel benutzte. Nach Ansicht des Gerichts liege nur dann eine strafbare Handlung vor, wenn sich einem objektiven Dritten der Anschein einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Vertragsbedingungen aufdränge. Das Nutzen eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne Fahrschein reiche dafür nicht aus.

    Dies bedinge, dass die Gerichte die genaueren Umstände der Fahrt ermitteln und nachweisen müssten, dass sich der Vorsatz auf alle objektiven Bedingungen des § 265a StGB erstrecke.
    (Az.: Oberlandesgericht Frankfurt 1 Ss 336/08)

  • Die Koalition hat sich über die Reform der Sicherungsverwahrung geeinigt. Die Neuordnung soll beinhalten, dass für als gefährlich eingestufte Straftäter das „Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter“ geschaffen wird. Diese Tätergruppe muss oder musste aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Das Bundesjustizministerium rechnet mit einer eher kleinen Zahl von derart einzustufenden Tätern.

    Mit dieser Reform soll die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern geschützt werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Sicherungsverwahrung die ultima ratio bleiben soll. Die Sicherungsverwahrung soll in Zukunft nur noch auf die wirklich gefährlichen (Sexual- und Gewalt-) Verbrecher begrenzt sein. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll abgeschafft werden. Hingegen wird die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausgebaut werden.

    ( Quelle: FAZ vom 20.10.2010 Nr. 244, S. 5 )

  • Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Unterstützer der „Sauerland-Gruppe“ wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
    Nach Ansicht des Gerichtes sei es als erwiesen anzusehen, dass der Angeklagte für ein Mitglied der „Sauerland-Gruppe“ Ortungs- und Nachrichtengeräte sowie Kleidung für Kämpfe besorgt habe.

    Bei seinem „letzten Wort“ erklärte der Angeklagte nochmals, dass es sich endgültig von der „irrsinnigen Ideologie“ der Dschihadisten abgewandt habe.

    ( FAZ vom 16.10.2010 Nr. 241, S. 4 )

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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