Strafrecht Blog

  • Im Rahmen einer bundesweiten Razzia wird gegen die Klimaaktivisten der letzten Generation ermittelt. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat aufgrund eines Verdachts auf Straftaten Durchsuchungsbeschlüsse für 15 Objekte im gesamten Bundesgebiet beantragt.

    Polizeibeamte und Staatsanwälte haben seit den frühen Morgenstunden damit begonnen, die Räumlichkeiten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation zu durchsuchen. Insgesamt wurden ab etwa 7 Uhr 15 Objekte durchsucht, wie von der Generalstaatsanwaltschaft München und dem Bayerischen Landeskriminalamt mitgeteilt wurde. Vier der durchsuchten Objekte befinden sich in Berlin, jeweils drei in Hessen und Bayern. Der Verdacht besteht, dass die Aktivisten Straftaten begangen haben. In einer offiziellen Mitteilung hieß es, dass gegen sieben Beschuldigte im Alter zwischen 22 und 38 Jahren ermittelt wird. Laut einem Bericht der Bild sind die Durchsuchungen im Landkreis Fulda in Hessen, in Hamburg, in Sachsen-Anhalt (Magdeburg), in Sachsen (Dresden), in Bayern (Augsburg und München), in Berlin und in Schleswig-Holstein (Kreis Bad Segeberg) durchgeführt worden. Das Landeskriminalamt Bayern informierte über diese Maßnahme.

  • Die Corona-Pandemie sorgte für eine Vielzahl an Strafverfahren. Viele Verfahren wurden wegen angeblich zu Unrecht ausgestellter Atteste zur Maskenbefreiung durch Ärzte eingeleitet. Staatsanwaltschaften bundesweit haben Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Patienten aufgenommen, weil die Atteste angeblich nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurden. Auch unsere Kanzlei verteidigt zurzeit in einer Vielzahl solcher Verfahren in denen Ärzte oder Patienten beschuldigt werden. Nun hat das Bayerische Oberstes Landesgericht eine für viele Masken-Attest-Verfahren bedeutsame Entscheidung verkündet.

  • Um von dem Tragen einer Maske bei einer Maskenpflicht befreit zu sein, können Ärzte sogenannten „Maskenattests“ ausstellen. Zurzeit laufen bundesweit eine Vielzahl an Strafverfahren aufgrund solcher angeblich fälschlich ausgestellten „Maskenatteste. Die Ermittlungsbehörden behaupten in den meisten dieser Fälle, dass entweder gar keine Erkrankung vorliegen würde, welche von der Maskenpflicht befreien würde, oder aber es zumindest keine Untersuchung durch den ausstellenden Arzt gab. In einem aktuellen Fall, den das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden hatte, ging es um eine Person, welche ein von einem Arzt hochgeladenes vorgefertigtes Attest, das ihn von der Maskenpflicht befreite, verwendete. Im konkreten Fall ging es um ein Dokument welches die Überschrift „Ärztliches Attest“ beinhaltet. Zudem waren auf dem Attest der vollständige Name und auch die Berufsbezeichnung des Arztes vermerkt. Die Person musste lediglich noch die eigenen Personalien ergänzen. Als bei einer Veranstaltung die Polizei den Betroffenen auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte, legte er dieses Attest vor.

  • Das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben nach eigenen Angaben die Serverinfrastruktur des Darknet-Marktplatzes „Hydra Market“ beschlagnahmt. Bei „Hydra Market“ handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um den umsatzstärksten Marktplatz im Darknet.

    Nachdem vor einigen Monaten bereits die Internet-Plattform „Wall Street Market“ abgestellt wurde, folgte nun mit „Hydra Market“ der nächste große Marktplatz im Darknet bzw. Darkweb. Es sollten dort zum größten Teil Drogen, gestohlene Daten und gefälschte Dokumente gehandelt worden sein. Auch sollen sonstige illegale digitale Dienstleistungen angeboten worden sein, wie zum Beispiel das Verschleiern von Bitcoin-Zahlungsströmen. Im Jahr sollen Umsätze von mehr als einer Milliarde Euro auf der Plattform getätigt worden sein.

  • In den letzten Wochen nehmen die Strafverfahren wegen gefälschter Impfausweise bundesweit zu. Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger verteidigen bereits in einer Vielzahl von Verfahren die aufgrund von angeblich gefälschten Impfpässen eingeleitet wurden.

    Gerade aufgrund der Verschärfung durch die Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der für einige Berufe eingeführte Impfplicht nehmen die Verfahren zu. Bei vielen Arbeitgebern, gerade im gesundheitlichen Bereich, wird bereits vorgeschrieben, dass Ärztinnen und Ärzte ebenso wie Krankenschwestern und Pfleger geimpft oder zumindest getestet sein müssen. De Impfung wird mittels Impfpass, Impfausweis oder Impfzertifikat überprüft.

  • Parteispenden zur Unterstützung politischer Parteien gehören schon lange zu unserer demokratischen Tradition. Trotzdem kommt es gerade im Zusammenhang mit Parteispenden immer wieder zum Vorwurf, dass sich dadurch möglicher Einfluss in der Politik gesichert werden soll. So auch in Strafverfahren bezüglich der Kommunalwahl 2014 in Regensburg.

  • Beim Handel mit Cannabidiol (CBD), ein Produkt aus der Cannabispflanze, gibt es viele Unsicherheit, was erlaubt ist oder nicht. Der Bundesgerichthof (BGH) stellte in einer aktuellen Entscheidung nunmehr klar, dass ein legaler Handel mit Hanftee (auch „CBD Gras“, „CBD Tee“, „CBD Blüten“) nur in Frage kommt, wenn ausgeschlossen ist, dass man sich damit berauschen kann. Kann sich mit dem Produkt nicht berauscht werden, dann dürften zu gewerblichen Zwecken Cannabisprodukte aus EU zertifiziertem Cannabis verkauft werden. In allen anderen Fällen droht dagegen ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

  • Auf der Internetseite anom.io erscheint aktuell nur noch folgende Mitteilung:

    „Die Strafverfolgungsbehörden haben Nachrichten und Anhänge von der ANØM-Plattform überwacht. Eine Reihe von Ermittlungen wurden eingeleitet und dauern an.“

    In einer am 08. Juni 2021 veröffentlichten Pressemitteilung von Europol offenbart sich erst das tatsächliche Ausmaß dieser Meldung:

    Das FBI (Federal Bureau of Investigation), die niederländische Polizei und die schwedischen Polizeibehörden haben in enger Zusammenarbeit mit der US-Drogenbehörde DEA (Drug Enforcement Administration) und 16 weiteren Ländern mit Unterstützung von Europol eine der bislang größten Operationen im Rahmen der organisierten Kriminalität überhaupt durchgeführt.

  • In jüngster Zeit mehren sich die Berichte über Hausdurchsuchungen von Geschäftsräumen und Privatwohnungen im Zusammenhang mit möglichem Abrechnungsbetrug bei Corona-Testzentren. Entsprechende Ermittlungen sind bereits aus Bochum, Berlin, München, Gießen und Lübeck bekannt. Aber auch andere Bundesländer wie Hamburg und Niedersachsen haben bereits angekündigt, die Abrechnungen der privaten Corona-Testzentren stärker zu überprüfen.

  • In dem Beschluss vom 02.03.2022 (Az.: 5 StR 457/21) hat nun auch der 5. Strafsenat entschieden, dass die EncroChat-Daten in deutschen Strafverfahren verwertbar sind. Kurz zuvor hatte sich bereits der 6. Strafsenat (Az.: 6 StR 639/21) am 08.02.2022 im Rahmen einer ergänzenden Bemerkung für die Verwertbarkeit ausgesprochen. Damit schließt sich nun auch der 5. Strafsenat der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung an.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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