BVerfG, Beschl. vom 15.11.2023 – 1 BvR 52/23
Ein verbeamteter Lehrer in Baden-Württemberg wurde beschuldigt, während einer Kundgebung von sog. Corona-Querdenkern zwei Polizisten als „Scheißkerle“ und „Prügelbullen“ beleidigt zu haben. Nach Akteneinsicht beantragte der Verteidiger des Beschuldigten die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. Im Rahmen seiner Stellungnahme teilte der Verteidiger mit, dass sein Mandant „Beamter im aktiven Dienst“ sei.