Strafrecht Blog

  • Aufgrund aufgesetzter Phishing-Webseiten zur Corona-Soforthilfe drohen etliche Strafverfahren wegen Betruges.

    Diese Strafverfahren drohen nicht nur gegen die Betreiber dieser Seiten, sondern auch gegenüber den gutgläubigen Antragstellern, welche dort ihre Daten eingegeben haben. Erfahrungsgemäß werden solche Daten nämlich für weitere Betrugsstraftaten verwendet. Häufig erhalten die Betroffenen erst Wochen oder Monate später einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung der Polizei und realisieren erst dann, dass sie Opfer einer Straftat geworden sind und nun selbst als Beschuldigte geführt werden. In diesen Fällen sollte umgehend ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragt werden.

  • Die Corona-Pandemie hat zu einer ungeahnten Nachfrage nach Artikeln der medizinischen Versorgung geführt, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Ganz besonders beliebt sind hierbei Atem- und Mundschutzmasken, die vor einer viralen Infektion schützen sollen.

    Die hauptsächliche Übertragung des Virus erfolgt über Tröpfchen, die beim Husten und Niesen entstehen und beim Gegenüber über die Schleimhäute aufgenommen werden. Aufgrund der sprunghaften weltweiten Nachfrage sind Atemschutzmasken und Mundschutzmasken mittlerweile Mangelware. Dies führt dazu, dass vor allem Privatpersonen (ehrenamtliche Helfer) selbstgenähte Community-Masken oder Do-it-Yourself-Masken (DIY-Masken) aus Kaffeefiltern, Stoff oder Zellulose für Dritte herstellen und an diese abgeben. Die Masken sollen das Risiko reduzieren, andere Menschen anzustecken. Sie sollen vor allem Tröpfchen des Trägers auffangen und so das Risiko einer Weitergabe der Viren verringern.

    Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das MPG

    Viele ehrenamtliche Helfer wissen allerdings nicht: Die Produktion und Abgabe solcher (Corona-Schutz-) Masken kann bei Falschbezeichnung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen und sogar strafrechtliche Folgen haben. Schlimmstenfalls droht sogar eine Freiheitsstrafe.

  • Um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland einzudämmen, hat die Regierung in den vergangenen Tagen zahlreiche Schutzmaßnahmen für die einzelnen Bundesländer erlassen. Insbesondere wurde den Bürgern empfohlen, vermehrt auf die Hygiene beim Händewaschen zu achten, die Husten- und Nies-Etikette zu befolgen und die Öffentlichkeit weitestgehend zu meiden.

    Wer die Schutzmaßnahmen und Regierungsanweisungen missachtet und sich trotz Kenntnis der eigenen Infektion in der Öffentlichkeit aufhält und mit anderen Personen in Kontakt tritt, dem kann in Zeiten zu Corona ein Strafverfahren wegen der Ansteckung Dritter drohen.

    Auch wenn man selbst gar nicht mit dem Virus infiziert ist, kann das Anhusten anderer Personen zu einem Strafverfahren führen. Dies ist unabhängig davon, ob man bewusst jemanden anstecken wollte, aus „Spaß“ jemanden angehustet hat oder das Anhusten lediglich versehentlich erfolgte. In allen Fällen sollte möglichst frühzeitig Kontakt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt aufgenommen werden, um eine schnelle Einstellung des Verfahrens erreichen zu können.

  • Im Zuge der aktuellen Corona-Epidemie wurde in vielen Bundesländern, allen voran in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bayern und Berlin, die Schließung von einer Vielzahl an Geschäften angeordnet. In diesem Zusammenhang hat die Polizei bundesweit zahlreiche Strafverfahren gegen Geschäftsinhaber eingeleitet, die entgegen der Regierungsanweisung handeln und ihre Geschäfte dennoch öffnen.

    Den Inhabern ist jedoch meist gar nicht bewusst, dass sie sich mit der Öffnung ihres Geschäftes nach den aktuellen Regeln strafbar machen. Dies liegt unter anderem auch daran, dass in jedem Bundesland andere Regeln gelten und diese nahezu täglich geändert werden.

  • Im Rahmen einer der bislang größten Anti-Doping-Razzia („Operation Viribus“) kam es in insgesamt 33 Ländern zu mehr als 230 Festnahmen. Die europäischen Sicherheitsbehörden konnten hierbei neun Untergrund-Laboratorien (sog. U-Labs) ausheben, 24 Tonnen Rohstoffe für die Herstellung von Steroiden und 3,8 Millionen Dopingmittel und gefälschte Medikamente wurden von der Staatanwaltschaft sichergestellt. Schwerpunkt der Anti-Doping-Razzia war offenbar die Zerschlagung von Untergrundlaboren gewesen. Es konnten bereits 17 organisierte Banden enttarnt und 839 Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

    Bei dem Einsatz gegen den Handel mit Dopingmitteln haben auch deutsche Ermittler mitgewirkt. Dies lässt vermuten, dass auch Händler und Hobby-Sportler in Deutschland von der „Operation-Viribus“ betroffen sind bzw. es noch sein werden.

  • Im Kampf gegen die Internetkriminalität hat das Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Internet-Plattform „Wall Street Market“ aufdecken und deren Betreiber in Untersuchungshaft nehmen können. Bei den Festgenommenen handelt es sich um einen 22-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen (Kleve), einen 29-Jährigen aus Baden-Württemberg (Esslingen) und einen 31-Jährigen aus Hessen (Bad-Vilbel).

    Die Betreiber werden beschuldigt, auf der illegalen Internet-Plattform „Wall Street Market“ Drogen in großer Menge verkauft zu haben. Sie befinden sich aktuell in Untersuchungshaft. Konkret wird ihnen die „gewerbsmäßige Verschaffung einer Gelegenheit zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln“ vorgeworfen. Bei den Wohnungsdurchsuchungen der Tatverdächtigen wurden Bargeld in Höhe von über 550.000 Euro, Bitcoin und Monero-Kryptowährungen in sechsstelliger Höhe, Autos und Beweismittel wie Computer und Datenträger beschlagnahmt.

  • Die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main wurde über mehrere Tage durchsucht, da sie mit dem Vorwurf der Geldwäsche im Zusammenhang mit den „Panama Papers“ konfrontiert wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft der Deutschen Bank vor, Kunden bei der Gründung von „Offshore-Gesellschaften“ in Steuerparadiesen geholfen zu haben und ermittelt wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Beihilfe dazu.

    Diese Durchsuchung kann nicht nur Auswirkungen auf die Deutsche Bank haben, sondern auch auf die betroffenen Kunden. Sollten die Kunden „Panama Papers“ besessen und diese mit der Deutschen Bank verwalten haben, können sie mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung und Geldwäsche konfrontiert werden. Gerade in solchen Konstellationen ist die frühe Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger für den Ausgang des Ermittlungsverfahrens von erheblicher Bedeutung.

  • In Hamburg wurde in dieser Woche ein Polizeibeamter von seinen eigenen Kollegen festgenommen. Der Polizist soll gemeinsam mit drei Komplizen aus dem Rotlichtmilieu Hausdurchsuchungen fingiert und so Bargeld in Höhe von 12.000 Euro zu Unrecht entwendet haben.

    Das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) der Polizei Hamburg ermittelt gegen den 30-jährigen Polizeibeamten, der nun selbst einen guten Strafverteidiger benötigt. Neben seiner Wohnung wurde auch sein Büro bei der Polizei durchsucht. Ferner gab es Durchsuchungen bei drei weiteren Beschuldigten.

  • Über die Plattform Airbnb können Urlauber weltweit private Unterkünfte finden und anmieten. Umgekehrt bieten immer mehr private Vermieter auch in Deutschland ihre Wohnungen über Airbnb zur kurzzeitigen Miete an. Auch in Hamburg haben viele Vermieter erkannt, dass die Vermietung an Touristen einträglicher ist, als die übliche Vermietung an Einheimische.

    Die Städte befürchten jedoch, dass dadurch der strapazierte Wohnungsmarkt weiter belastet wird. Neben Bußgeldern wegen Zweckentfremdung der Wohnung drohen nun auch Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt