Strafrecht Blog

  • Im Rahmen einer der bislang größten Anti-Doping-Razzia („Operation Viribus“) kam es in insgesamt 33 Ländern zu mehr als 230 Festnahmen. Die europäischen Sicherheitsbehörden konnten hierbei neun Untergrund-Laboratorien (sog. U-Labs) ausheben, 24 Tonnen Rohstoffe für die Herstellung von Steroiden und 3,8 Millionen Dopingmittel und gefälschte Medikamente wurden von der Staatanwaltschaft sichergestellt. Schwerpunkt der Anti-Doping-Razzia war offenbar die Zerschlagung von Untergrundlaboren gewesen. Es konnten bereits 17 organisierte Banden enttarnt und 839 Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

    Bei dem Einsatz gegen den Handel mit Dopingmitteln haben auch deutsche Ermittler mitgewirkt. Dies lässt vermuten, dass auch Händler und Hobby-Sportler in Deutschland von der „Operation-Viribus“ betroffen sind bzw. es noch sein werden.

  • Im Kampf gegen die Internetkriminalität hat das Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Internet-Plattform „Wall Street Market“ aufdecken und deren Betreiber in Untersuchungshaft nehmen können. Bei den Festgenommenen handelt es sich um einen 22-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen (Kleve), einen 29-Jährigen aus Baden-Württemberg (Esslingen) und einen 31-Jährigen aus Hessen (Bad-Vilbel).

    Die Betreiber werden beschuldigt, auf der illegalen Internet-Plattform „Wall Street Market“ Drogen in großer Menge verkauft zu haben. Sie befinden sich aktuell in Untersuchungshaft. Konkret wird ihnen die „gewerbsmäßige Verschaffung einer Gelegenheit zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln“ vorgeworfen. Bei den Wohnungsdurchsuchungen der Tatverdächtigen wurden Bargeld in Höhe von über 550.000 Euro, Bitcoin und Monero-Kryptowährungen in sechsstelliger Höhe, Autos und Beweismittel wie Computer und Datenträger beschlagnahmt.

  • Die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main wurde über mehrere Tage durchsucht, da sie mit dem Vorwurf der Geldwäsche im Zusammenhang mit den „Panama Papers“ konfrontiert wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft der Deutschen Bank vor, Kunden bei der Gründung von „Offshore-Gesellschaften“ in Steuerparadiesen geholfen zu haben und ermittelt wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Beihilfe dazu.

    Diese Durchsuchung kann nicht nur Auswirkungen auf die Deutsche Bank haben, sondern auch auf die betroffenen Kunden. Sollten die Kunden „Panama Papers“ besessen und diese mit der Deutschen Bank verwalten haben, können sie mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung und Geldwäsche konfrontiert werden. Gerade in solchen Konstellationen ist die frühe Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger für den Ausgang des Ermittlungsverfahrens von erheblicher Bedeutung.

  • In Hamburg wurde in dieser Woche ein Polizeibeamter von seinen eigenen Kollegen festgenommen. Der Polizist soll gemeinsam mit drei Komplizen aus dem Rotlichtmilieu Hausdurchsuchungen fingiert und so Bargeld in Höhe von 12.000 Euro zu Unrecht entwendet haben.

    Das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) der Polizei Hamburg ermittelt gegen den 30-jährigen Polizeibeamten, der nun selbst einen guten Strafverteidiger benötigt. Neben seiner Wohnung wurde auch sein Büro bei der Polizei durchsucht. Ferner gab es Durchsuchungen bei drei weiteren Beschuldigten.

  • Über die Plattform Airbnb können Urlauber weltweit private Unterkünfte finden und anmieten. Umgekehrt bieten immer mehr private Vermieter auch in Deutschland ihre Wohnungen über Airbnb zur kurzzeitigen Miete an. Auch in Hamburg haben viele Vermieter erkannt, dass die Vermietung an Touristen einträglicher ist, als die übliche Vermietung an Einheimische.

    Die Städte befürchten jedoch, dass dadurch der strapazierte Wohnungsmarkt weiter belastet wird. Neben Bußgeldern wegen Zweckentfremdung der Wohnung drohen nun auch Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

  • Das Landgericht Berlin überraschte im letzten Jahr mit einer Verurteilung zweier Autoraser wegen Mordes. Dieses Urteil wurde heute vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Das Landgericht hatte zwei junge Männer wegen Mordes nach § 211 StGB verurteilt, die bei einem illegalen Autorennen in Berlin einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatten. Das Urteil war sehr umstritten und hat ein großes mediales Interesse erzeugt. Der BGH entschied nun, dass die Feststellungen des Landgerichts nicht ausreichen, um den Angeklagten eine vorsätzliche Tötung nachzuweisen.

    Das Landgericht Berlin hatte vor gut einem Jahr die zwei damals 24 und 26 Jahre alten Fahrer wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sie sollen im Rahmen eines illegalen Autorennens im Jahr 2016 mit bis zu 160 km/h über den Kurfürstendamm gerast sein und dabei auch rote Ampeln missachtet haben. Einer der Männer soll dabei einen Geländewagen gerammt haben, dessen Fahrer noch an der Unfallstelle verstarb.

  • Diesen Februar finden die Olympischen Winterspiele in Pyeongchang (Südkorea) statt. Das offizielle Motto der olympischen Bewegung lautet citius, altius, fortius („schneller, höher, stärker“). Immer wieder kommt es bei Olympia deswegen zu unerlaubter Leistungssteigerung durch Doping. In diesem Jahr dürfen Russlands Sportler wegen des vorausgegangenen Dopingskandals nur unter neutraler Flagge teilnehmen. Aber auch andere Ländern wurde in der Vergangenheit schon beim Dopen erwischt. In Deutschland ist Doping im Profisport offiziell verboten.

    Bei einer Hausdurchsuchung in der Nähe von Lübeck haben Zollfahnder jetzt ein Untergrundlabor für Dopingmittel entdeckt. Dabei wurden verbotene Substanzen, Laborutensilien und 5000 Euro Bargeld sichergestellt. Nach Angaben der Zollfahndung Hamburg wurden 2.000 Tabletten, ein halbes Kilo Dopingwirkstoff und mehr als 100 Ampullen mit verbotenen Mitteln gefunden. Der Schwarzmarktwert der sichergestellten Dopingmittel beläuft sich auf etwa 12.000 Euro. Das Amtsgericht München hat Haftbefehl erlassen. Laut Vorwurf sollen über das Dopinglabor Dopingwirkstoffe erhalten und weiterverkauft worden sein. Die Ermittlungen dauern an.

  • Derzeit bekommen viele Baufirmen und Subunternehmer nicht nur in NRW, sondern auch in anderen Teilen Deutschlands Besuch „der unangemeldeten und unangenehmen“ Art durch Spezialeinheiten von Polizei und Zoll. Mit dem Vorwurf der organisierten Schwarzarbeit konfrontiert, haben mehrere Ermittlungsrichter Durchsuchungsbeschlüsse für Bauunternehmen und Subunternehmer erlassen.

  • Das neue Jahr naht und damit auch Silvester. Viele kaufen ihre Böller und Raketen für das Silvesterfeuerwerk auch in diesem Jahr über das Internet, zum Teil auf osteuropäischen Märkten ein. Wer dabei nichtzertifizierte Feuerwerkskörper erwirbt oder nach Deutschland einführt, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz (SprenG) strafbar. Je nach Einzelfall kann dafür eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen. Für die Einleitung solcher Verfahren reicht ein einzelner Knallkörper oftmals schon aus.

    Aus gutem Grunde rufen Zollkontrollen und Durchsuchungsbeschlüsse immer häufiger die Zunft der Strafverteidiger auf den Plan. Denn immer öfter richten sich Durchsuchungsbeschlüsse nicht mehr nur gegen die Internetanbieter, welche den Einkauf auf dem deutschen Markt verbotener Produkte und Dienstleistungen ermöglichen, sondern im Falle der Pyrotechnik zum Beispiel auch gegen die Käufer, die ihre Böller kurz zuvor über das Darknet erworben haben.

    In Folge ihrer Online-Bestellung erhielten Käufer der Webseite Pyrofans.eu in den vergangenen Tagen vermehrt Vorladungen vom Zoll. Ausgangspunkt einer solchen Vorladung ist häufig, dass Verkäufer aufgeflogen sind und Zoll und Staatsanwaltschaft anschließend Käufer aus deren Kundendatenbank ermitteln. Käufer von Pyrofans.eu erhalten so eine Zoll-Vorladung, einen Anhörungsbogen oder sogar eine Hausdurchsuchung wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt