Strafrecht Blog

  • Auf der Internetseite anom.io erscheint aktuell nur noch folgende Mitteilung:

    „Die Strafverfolgungsbehörden haben Nachrichten und Anhänge von der ANØM-Plattform überwacht. Eine Reihe von Ermittlungen wurden eingeleitet und dauern an.“

    In einer am 08. Juni 2021 veröffentlichten Pressemitteilung von Europol offenbart sich erst das tatsächliche Ausmaß dieser Meldung:

    Das FBI (Federal Bureau of Investigation), die niederländische Polizei und die schwedischen Polizeibehörden haben in enger Zusammenarbeit mit der US-Drogenbehörde DEA (Drug Enforcement Administration) und 16 weiteren Ländern mit Unterstützung von Europol eine der bislang größten Operationen im Rahmen der organisierten Kriminalität überhaupt durchgeführt.

  • In jüngster Zeit mehren sich die Berichte über Hausdurchsuchungen von Geschäftsräumen und Privatwohnungen im Zusammenhang mit möglichem Abrechnungsbetrug bei Corona-Testzentren. Entsprechende Ermittlungen sind bereits aus Bochum, Berlin, München, Gießen und Lübeck bekannt. Aber auch andere Bundesländer wie Hamburg und Niedersachsen haben bereits angekündigt, die Abrechnungen der privaten Corona-Testzentren stärker zu überprüfen.

  • In dem Beschluss vom 02.03.2022 (Az.: 5 StR 457/21) hat nun auch der 5. Strafsenat entschieden, dass die EncroChat-Daten in deutschen Strafverfahren verwertbar sind. Kurz zuvor hatte sich bereits der 6. Strafsenat (Az.: 6 StR 639/21) am 08.02.2022 im Rahmen einer ergänzenden Bemerkung für die Verwertbarkeit ausgesprochen. Damit schließt sich nun auch der 5. Strafsenat der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung an.

  • Nach der Infiltration von „EncroChat“ hat es innerhalb kürzester Zeit einen weiteren schweren Schlag gegen einen Krypto-Telefonanbieter gegeben. Dieser war ebenfalls in kriminellen Kreisen beliebt und galt als einer der sichersten Telekommunikationsunternehmen.

    Am 09. März 2021 haben belgische Medien erstmals darüber berichtet, dass der Anbieter Sky ECC Global von den Strafverfolgungsbehörden gehackt wurde und es zu zahlreichen Durchsuchungen und Festnahmen gekommen ist.

  • Staatsanwaltschaft und Polizei haben bundesweit zahlreiche Strafverfahren gegen Ärzte wegen des Verdachts der unrichtigen Ausstellung von Gesundheitszeugnissen gemäß § 278 StGB eingeleitet und vielerorts Hausdurchsuchungen durchgeführt. Grund für die strafrechtlichen Verfahren sind angeblich falsche Corona-Atteste zur Maskenbefreiung.

    Es ist damit zu rechnen, dass auch gegen weitere Ärzte Ermittlungen eingeleitet werden und es zu zahlreichen Durchsuchungen von Arztpraxen sowie der Beschlagnahmung von Server-Daten kommen wird. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

    Sollten auch Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben oder sollte bei Ihnen sogar die Praxis durchsucht worden sein, können Sie sich gerne jederzeit vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden. Durch eine frühzeitige professionelle Beratung kann erheblich Einfluss auf das Strafverfahren genommen werden und so die bestmögliche Verteidigung sichergestellt werden.

  • Werte bestehende und zukünftige Mandanten,

    die Maßnahmen rund um die Corona-Pandemie überschlagen sich in den letzten Tagen erneut. Selbstverständlich fragen Sie sich, welche Auswirkungen dies auf unsere Mandatsbearbeitung hat.

    Unsere Kanzlei ist seit Anbeginn des Bestehens umfassend digital aufgestellt, sodass wir örtlich und zeitlich flexible an Ihrem Mandat arbeiten können. Aus diesem Grund wird sich für Sie bei der Mandatsbearbeitung weder in zeitlicher noch in qualitativer Hinsicht etwas ändern. Auch sind all unsere Standorte weiterhin wie gewohnt besetzt und Sie können uns zu den gewohnten Zeiten jederzeit gerne über die bekannten Kommunikationswege kontaktieren.

  • Die Staatsanwaltschaft Berlin hat vor kurzem Ermittlungen gegen Verantwortliche der Investitionsbank Berlin (IBB) wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue aufgenommen. Konkret soll die Berliner Bank Corona-Soforthilfen ohne ausreichende vorherige Überprüfung vergeben haben. Es sollen auch Verfahren gegen den Vorstand eingeleitet worden sein.

    Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Corona-Soforthilfen beantragt und genehmigt bekommen. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgte zumeist über die Landesbanken. In Berlin war die Investitionsbank Berlin für die Anträge und Überprüfung zuständig. In vielen Fällen sollen die Antragsteller aber versucht haben, mittels falscher Anträge zu Unrecht die Soforthilfe zu erhalten. Den Verantwortlichen der Bank wird nun vorgeworfen, die Anträge nicht ausreichend geprüft zu haben.

  • Erneut gelang es den Ermittlungsbehörden einen als sicher geglaubten Kommunikationsweg zu infiltrieren. Nachdem es bereits den niederländischen Strafverfolgungsbehörden im Jahr 2018 gelungen ist, die Nachrichten des Programms „IronChat“ mitzulesen, gelang nun den europäischen Strafverfolgungsbehörden ein ähnlicher Schlag gegen die organisierte Kriminalität.

    Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Europol und Eurojust am 02. Juli 2020 mitgeteilt, dass es ihnen gelungen sei, in das „EncroChat-Netzwerk“ einzudringen und über Monate hinweg verschlüsselte Nachrichten in Echtzeit mitzulesen. „EncroChat“, ein Anbieter, der den Nutzern speziell präparierte abhörsichere Mobiltelefone zur Verfügung stellt und eine verschlüsselte Kommunikation verspricht, wurde vorwiegend von Mitgliedern der organisierten Kriminalität genutzt, so Europol und Eurojust.

  • Einige Bundesländer haben bereits erste Strafverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB im Rahmen der Corona-Soforthilfe eingeleitet. Sollten auch Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, ist eine frühzeitige professionelle Beratung und Verteidigung durch einen Rechtsanwalt notwendig. Gerade im Bereich der Subventionshilfen gibt es eine Vielzahl an unscheinbaren Fallstricken, welche schnell zu einer Strafbarkeit führen können. So können bereits leichtfertig falsch angegebene Umstände zu einer Strafbarkeit führen.

  • Aufgrund aufgesetzter Phishing-Webseiten zur Corona-Soforthilfe drohen etliche Strafverfahren wegen Betruges.

    Diese Strafverfahren drohen nicht nur gegen die Betreiber dieser Seiten, sondern auch gegenüber den gutgläubigen Antragstellern, welche dort ihre Daten eingegeben haben. Erfahrungsgemäß werden solche Daten nämlich für weitere Betrugsstraftaten verwendet. Häufig erhalten die Betroffenen erst Wochen oder Monate später einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung der Polizei und realisieren erst dann, dass sie Opfer einer Straftat geworden sind und nun selbst als Beschuldigte geführt werden. In diesen Fällen sollte umgehend ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragt werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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