Erfolg der Verteidigung bei Crypto-Handys
Das Landgericht Memmingen hat sich im Rahmen eines Strafverfahrens mit der Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus der Auswertung gesicherter Chatverläufe des Krypto-Messengerdienstes „ANOM“ auseinandergesetzt, ein Beweisverwertungsverbot angenommen und den Angeklagten mangels weiterer Beweismittel freigesprochen (LG Memmingen, Urt. v. 21.08.2023 – 1 Kls 401 Js 10121/22).