Strafrecht Blog

  • In Denver im Bundesstaat Colorado in den USA ist es am Freitagmorgen zu einem schrecklichen Vorfall in der Stadt Aurora gekommen. Während der Kinopremiere des neusten „Batman“-Filmes in einem Einkaufcenters stürmte ein 24-jähriger und mit Gasmaske und einem Gewehr ausgestatteter Mann den Kinosaal, zündete eine Rauchbombe mit Tränengas und begann wild um sich zu schießen. Anfangs hielten viele Teilnehmer das Geschehen für einen Werbegang oder Teil des Filmes. Kurz darauf brach jedoch Panik aus und rannten die Kinobesucher zum Notausgang und hinaus.

  • Die Differenzierung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe und dessen strafrechtlicher Konsequenzen ist seit Jahren ein großes Thema in der Rechtswissenschaft. Nun betrifft dies auch einen 17-Jährigen, der ein Praktikum in einem Pflegeheim in Bamberg absolvierte.

    Eine Seniorin soll ihm gegenüber mehrfach den Wunsch geäußert haben, dass er Sterbehilfe leisten möge. Wie nun herauskam, ist er diesem Wunsch anscheinend nachgekommen und hat wohl ihr Leben aktiv verkürzt.

  • Vor knapp drei Wochen war der frühere BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky vom landgericht München wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Kurz zuvor hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt, im Zuge des Verkaufs an Anteilen an der Formel 1 von Bernie Ecclestone rund 44 Millionen Dollar Schmiergeld erhalten zu haben. Dieses hatte Gribkowsky vorbei am Fiskus über verschiedene Umwege in einer Stiftung namens „Sonnenschein“ in Salzburg geparkt.

    Nun erklären die Anwälte von Gribkowsky, dass er um eine Wiedergutmachung bemüht sei, um im Gegenzug eine Verkürzung der Haftstrafe zu erhalten. Dies soll das Gericht in Aussicht gestellt haben.

    Unter anderem möchte der ehemalige Bankmanager das komplette Geld zurückführen und unter anderem dem Finanzamt sowie der BayernLB als Schadensersatz zufließen lassen. Er wolle am Ende mit „null“ dastehen heißt es weiter.

    ( Quelle: n-tv, 15.07.2012 )


  • Am 1. Januar 2013 soll eigentlich ein neues Steuerabkommen zwischen Deutschland der Schweiz in Kraft treten. Das Ziel dieser Übereinkunft ist es, weitere Fälle der Steuerhinterziehung zu verhindern und die Versteuerung von deutschen Konten in der Schweiz zu regeln sowie an das deutsche Steuersystem quasi anzupassen.  Dieser Plan wurde nach dem Ankauf von so genannten „Steuersünder-CDs“ aus der Schweiz und etwaigen strafrechtlichen Konsequenzen sowohl der Bankkunden als auch der involvierten Mitarbeiter der Bank angegangen, die diese Daten beschafft und später nach Deutschland verkauft haben.

  • Bereits SONY konnte mehrfach negative Schlagzeilen machen, als Hacker erfolgreiche einen riesigen Kundenstamm an Daten knacken und an sich nehmen konnten. In der Vergangenheit ist es öfters zu großen Hackerangriffen gekommen. In einigen Fällen wollen die Hacker jedoch nur auf Sicherheitslücken aufmerksam machen und sich nicht bereichern an den Daten.

    So verhält es sich anscheinend auch in dem neusten Fall. Jetzt sollen sich Hacker der Hackergruppe D33Ds Company den Zugang zu den Kundendaten von Yahoo verschafft und dadurch die Zugangsdaten von 450.000 Nutzern erhalten haben. Hierbei sollen sie eine Sicherheitslücke ausgenutzt haben.

    Unklar ist, welche Dienste von Yahoo betroffen sind. Einige Medien sprechen von dem Voice Angebot, aber auch der E-Mail Dienst könnte hiervon betroffen sein. Yahoo bestätigte die Panne und erklärte, die Sicherheitsvorkehrungen umgehend zu verbessern.

    Laut Angaben der Hacker wollen sie vor gravierenden Sicherheitslücken des Internetanbieters warnen und dies als ein „Weckruf“ in Richtung der Verantwortlichen von Yahoo sehen. Demnach war einerseits die Datenbank vor Zugriffen nicht genügend gesichert und anderseits waren die Daten der Kunden unverschlüsselt.

    ( Quelle: n-tv, 12.07.2012 )


  • Gegen den früheren Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus wurde nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue oder Beihilfe zur Untreue eingeleitet. Ebenso wird in derselben Sachen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue gegen den Investmentbanker Dirk Notheis von der US-Bank Morgan Stanley ermittelt. Dies erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft.

    Bereits am Dienstag ist es zu Durchsuchungen bei Mappus und der Bank gekommen, bei welcher umfangreiche Unterlagen beschlagnahmt wurden. Insgesamt wurden fünf Wohnungen und fünf Büros durchsucht.

    Der Ermittlungsbehörde nach bestehen zureichende Anhaltspunkte dafür, dass der CDU-Politiker beim Kauf von knapp 45 Prozent der Anteile an der EnBW durch das Land sich der Untreue strafbar gemacht haben könnte, indem ein deutlich zu hoher Preis bezahlt wurde. Insgesamt bezahlte das Bundesland knapp 4,7 Milliarden Euro für die Anteile an dem Energiekonzern. Nach Einschätzung von Analysten und Gutachten lag der tatsächliche Wert jedoch deutlich unter dem Kaufpreis. Offenbar einigte man sich zwischen dem französischen Unternehmen, dem Bundesland und als Vermittler die Bank Morgen Stanley über einen zu hohen Preis. So wurde unter anderem der Kaufpreis um 10 cent nach oben korrigiert, was den gesamten Deal allein um mehr als 11 Millionen Euro teuer werden ließ.

    Dadurch entstand dem Land ein Schaden von 840 Millionen Euro, der letztlich einen Schaden für den Steuerzahler darstellt. Und die Ermittlungen sind erst am Anfang.

    Für Mappus ist damit wohl das Karriereende nahe.

    ( Quelle: stern online, 11.07.2012 )


  • Das so genannte Schanzenviertel in Hamburg  zählt aufgrund vieler Bars und Restaurants zu einem begehrten Treff für Jugendliche und Partygänger. Besonders am Wochenende sind die Straßen überfüllt von Jugendlichen und Gästen. Allerdings treffen sich auch viele Jugendliche zum öffentlichen Konsum von Alkohol, welchen sie sich vorher an Kiosken beschaffen. Darunter leiden einerseits die Betreiber der Gastronomie, anderseits aber auch die Anwohner der Schanze, die sich durch nächtliche Streitereien, beschädigten oder beschmutzten Hauseingängen und sonstige Ruhestörungen genervt fühlen.

    Nun erwägt die SPD, einen nächtlichen Verkauf von alkoholischen Getränken für die Kioskbesitzer einzuführen. Auch ein komplettes Trinkverbot könnte eingeführt werden. So könnte der übertriebene Konsum von Alkohol eingegrenzt werden.

    Dadurch sollen das nächtliche Trinkgelagere auf den Straßen verhindert werden. Des Weiteren ist ein Glasflaschenverbot möglich, wie es bereits in anderen Städten z.B. beim Kölner Karneval  erfolgreich umgesetzt worden ist.

    Ob die Pläne umgesetzt werden können, steht derzeit jedoch noch in den Sternen.

    ( Quelle: Mopo, 12.07.2012 )


  • Bei einer Schiesserei in einer Familienwohnung im Ort Lehrensteinsfeld bei Heilbronn ist es am Wochenende zu einem schrecklichen Vorfall gekommen. Das Ehepaar fand am Samstagabend beide Ehepartner in ihrer Wohnung tot auf. Offenbar hatte der 46-jährige Ehemann zu erst mit mehreren Schüssen auf seine drei Jahre jüngere Frau geschossen und diese getötet und anschließend sich selbst mit einem Kopfschuss das Leben genommen.

  • Die Staatsanwaltschaft Freiburg legte dem Angeklagten ein Vergehen der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens nach § 310 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 308 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Tateinheit mit einem Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über ein halbautomatisches Gewehr, § 22a Abs. 1 Nr. 6a KWKG) sowie eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz zur Last.

    Dabei soll sich der Angeklagte Chemikalien, Vorrichtungen und Anleitungen zum Bau von Bomben besorgt und diese in seiner Wohnung aufbewahrt haben, in der Absicht, einen Sprengstoffanschlag gegen politische Gegner zu verüben. Ein konkretes Anschlagsziel sei noch nicht bestimmt worden. Die Materialien wurden in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt.

    Die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen des Vorwurfs der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens ab, da kein hinreichender Tatverdacht vorliege. Im Übrigen eröffnete sie das Hauptverfahren und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht zu.

    Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft nach § 210 Abs. 2 StPO richtet sich gegen den Nichteröffnungsbeschluss.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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