Ein Angeklagter wurde vom Landgericht Hildesheim unter anderem wegen versuchtem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Beschuldigte soll laut Anklage bei einem Einbruch vom Eigentümer überrascht worden sein. Daraufhin versteckte sich der Angeklagte hinter einem Gebüsch. Als der Hauseigentümer sich dem Gebüsch näherte, griff der Angeklagte den Eigentümer von hinten an und schlug auf ihn ein.
Gegen die gefährliche Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls gemäß § 224 I Nr. 3 StGB wehrte sich die Verteidigung erfolgreich mit der Revision. So führt der BGH aus: