Strafrecht Blog

  • Laut Ermittlungen der Polizei hat ein unbekannter Mann die Gäste des Berliner Weihnachtsmarktes vergiftet. Dabei soll er die Getränke zunächst auf dem Weihnachtsmarkt der Gedächtniskirche und später am Alexanderplatz verteilt haben. Dabei bot er seinen Opfern jeweils kleine Schnapsfäschchen an, denen er vermutlich eine der Polizei noch unbekannte Substanz zumischte.
    Die Menschen, die das Getränk zu sich nahmen erlitten Bewusstseinsstörungen, Übelkeit und Krampfanfälle. Zwei der Opfer mussten sogar stationär behandelt werden.
    Bisher hat die Polizei den Täter noch nicht ermitteln können. Er soll nach Aussagen der Opfer Mitte 40 sein und kurze, blonde Haare haben. Sollte der Täter gefasst werden, ist davon auszugehen, dass  von der Staatsanwaltschaft Berlin die  Anklage erhoben wird.

    ( Quelle: Welt online vom 09.12.2011 )


  • Das Landgerichts Potsdam hatte im Jahre 2009 zwei Juristen – einen Richter und einen Oberstaatsanwalt – wegen Rechtsbeugung zu Bewährungsstrafen verurteilt.

    Das Urteil wurde aber 2010 vom BGH wegen Verfahrensfehlern kassiert. Daher wurde die Prozess vor dem Landgericht Potsdam nun erneut aufgerollt. Laut Anklage haben die Juristen im Jahre 2005 bewusst Haftbefehle beantragt und erlassen, ohne dass dies erforderlich war. Damit hätten sie laut Staatsanwaltschaft ihre Kompetenzen überschritten. Anlass für die Anklage waren Anzeigen von drei Menschen, die zu Unrecht für mehrere Tage in Untersuchungshaft saßen. Diese traten vor dem Landgericht als Nebenkläger auf. Die Angeklagten haben die Vorwürfe stets bestritten.
    Die Staatsanwaltschaft forderte für die beiden Angeklagten erneut Freiheitsstrafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung.
    Auch dieses Mal stand das Landgericht vor diversen Fragen, die nicht endgültig geklärt werden konnten. Nichtsdestotrotz sei nach Aussage das Gerichts hier keine Rechtsbeugung erfolgt, auch wenn sich das Verhalten den Angeklagten in einem „Grenzbereich“ abgespielt habe. Daher endete der Prozess mit zwei Freisprüchen.

    Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

    ( Quelle: Welt online vom 08.12.2011 )


  • Im Juli wurde in Bayern eine Leiche gefunden, worauf kurz danach vier Verdächtige festgenommen worden sind. Nun hat die Staatsanwaltschaft Ansbach Anklage wegen Mordes erhoben.
    Die drei Männer und die Frau hatten nach der Tat einen Mietwagen als gestohlen gemeldet. In diesem Auto wurden dann Blutspuren des Opfers gefunden.
    Nach Aussage der Staatsanwaltschaft liegt zwar kein Geständnis der Angeschuldigten vor, allerdings sprechen deren Aussagen sowie diverse Indizien für die Täterschaft. Nur das Motiv konnte noch nicht geklärt werden.
    Das Verfahren wird im nächsten Jahr beginnen. Im Falle eine Verurteilung droht den Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe.

    ( Quelle: Main Post online vom 05.12.2011 )


  • BGH, Beschluss vom 19.10.2011, Az.: 1 StR 369/11

    Das Landgericht Ravensburg hatte den Angeklagten wegen zwei Fällen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes, jeweils in Tateinheit mit sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sowie des Besitzes kinderpornografische Schriften zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte Revision ein.

  • Das Landgericht Köln hat den Angeklagten D. wegen versuchten schweren Raubes, zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
    Die nichtrevidierenden Mitangeklagten P. und M. wurden ebenfalls wegen versuchten schweren Raubes zu zwei Jahren bzw. drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wobei M. zusätzlich wegen versuchten Betruges verurteilt wurde.

  • BGH, Beschluss vom 11.10.2011, Az.: 5 StR 374/11

    Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmittel an einen Minderjährigen in zwölf Fällen und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen die Entscheidung richtet sich die Revision des Angeklagten.
    Zunächst stellt der BGH klar, dass das Landgericht zurecht ein gewerbsmäßiges Handelns gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG bejaht hat. Dagegen spreche auch nicht, dass lediglich geringen Mengen von Betäubungsmitteln gehandelt und nur ein geringfügiger Gewinn erzielt wurde, da die Tatfrequenz sehr hoch war.

    Allerdings hat der BGH aus den folgenden Gründen den Strafausspruch aufgehoben:

    „Das Landgericht hat insoweit als Strafrahmenuntergrenze des minder schweren Falles gemäß § 30 Abs. 2 BtMG eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe angenommen; indes beträgt die Strafuntergrenze nach dieser Vorschrift drei Monate Freiheitsstrafe. Im Hinblick darauf, dass sich das Landgericht bei der Bemessung der Strafen ersichtlich an der von ihm angenommenen Mindeststrafandrohung orientiert hat, kann der Senat nicht ausschließen, dass es zu niedrigeren Einzelstrafen gelangt wäre. Die Aufhebung der Einzelstrafen zieht die Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs nach sich. Dagegen ist die für die gefährliche Körperverletzung erkannte Einsatzstrafe von dem Rechtsfehler nicht betroffen; sie kann daher bestehen bleiben.“

    Demnach ist das Landgericht Dresden bei der Verurteilung gemäß § 30 Abs. 2 BtMG zwar von einem minder schweren Fall ausgegangen, hat sich allerdings „verlesen“. Denn: Die Untergrenze liegt ausweislich des Wortlauts eindeutig nicht bei sechs, sondern bei drei Monaten Freiheitsstrafe. Zwar liegt die verhängte Strafe noch im Strafrahmen, allerdings kann nach Ansicht des BGH nicht ausgeschlossen werden, dass das Landgericht bei richtiger Wertung zu jeweils anderen Einzelstrafen gekommen wäre.


  • Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten B. wegen bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit (besonders) schwerer räuberischer Erpressung und vorsätzlichem unerlaubtem Besitz und unerlaubtem Führen einer Waffe zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

    Der Angeklagte Ba. wurde wegen Beihilfe zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zur (besonders) schweren räuberischen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Gegen diese Entscheidung richten sich die Revisionen der Angeklagten.

  • Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg Anklage gegen den Mann erhoben, der im März die Kontrolle über sein Auto verlor und einen Unfall verursachte, bei dem vier Menschen starben.
    Der Mann sei mit mindestens 100 km/h bei Rot über eine Ampel und sodann in eine Menschenmenge gerast. Laut Anklage hat sich der 39-jährige Mann damit der fahrlässige Tötung in vier Fällen, der fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen und der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung schuldig gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine fünfjährige Freiheitsstrafe.
    Laut Ermittlungen soll der Mann mehrfach epileptische Anfälle gehabt haben, woraufhin Ärzte ihm vom Autofahren abrieten. Bereits zuvor hatte der Mann zwei Unfälle verursacht, bei einem wurde er selbst lebensgefährlich verletzt. In beiden Fällen aber wurden die Ermittlungen gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt. Trotzdem hat er seinen Führerschein später zurückerhalten. Daher beruft sich der Mann auch darauf, dass er rechtmäßig am Straßenverkehr teilgenommen habe. Dies sieht die Staatsanwaltschaft anders.

    Nach der Tat wurden im Blut des Angeschuldigten sowohl Spuren eines Medikaments gegen Epilepsie als auch der Cannabis-Wirkstoff THC gefunden. Auslöser für den Unfall soll aber nicht der Drogenkonsum gewesen sein.
    Im kommenden Prozess will sich der Strafverteidiger des Mannes auf Schuldunfähigkeit berufen. Gelingt ihm der Nachweis einen Krampfes könnte dies zur Straffreiheit führen. Wann der Prozess beginnt, ist noch unklar.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 29.11.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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