Die Staatsanwaltschaft München will laut Medienberichten noch in diesem August Anklage gegen den Präsidenten des FC Bayern wegen Steuerhinterziehung erheben. Dabei soll Uli Hoeneß bei der vermeintlichen Steuerhinterziehung aber noch Glück haben, denn Taten in Bezug zu 2,3 Millionen Euro der rund 3,2 Millionen Euro Steuern, die er hinterzogen haben soll, sind anscheinend bereits verjährt.
Damit bleiben lediglich 900.000 Euro an Steuern übrig. Der Betrag bleibt damit unter der Grenze von 1 Million Euro, ab der es in der Regel in der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Bewährungsstrafe mehr gibt. Der Spiegel berichtet weiter, dass die Staatsanwaltschaft wohl eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung fordern wird. Zusätzlich soll eine Geldstrafe in Höhe von 720 Tagessätzen angeregt werden. Damit würde ihm das Gefängnis erspart bleiben.
Mit dem Rückgriff auf den § 41 StGB, der eine Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe vorsieht, kann die Staatsanwaltschaft somit bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bleiben. Wäre die Freiheitsstrafe höher, würde eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr in Frage kommen.
Damit geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht von Hoeneß beim Finanzamt unzureichend war. Was für eine Strafe letztendlich aber rauskommen wird, wird man erst am Ende des Strafprozesses erfahren. Denn über die endgültige Strafe wird das Gericht entscheiden und davor wird auch noch die Strafverteidigung ein Wörtchen mitzureden haben.