Aufgrund verbotener Preisabsprachen verklagt die Deutsche Bahn AG mehrer Lieferanten von Zugmaterial auf Schadensersatz. Dabei geht es um einen Geldbetrag in dreistelliger Millionenhöhe.
Die Klage bezieht sich auf verschiedene in Europa führende Hersteller von elektrotechnischen und mechanischen Kohlestoff- und Granitprodukten. Diese belieferten die Deutsche Bahn AG mit Karbonbürsten, welche als Stromabnehmer bei Elektrolokomotiven benötigt werden.
Die verbotenen Preisabsprachen zwischen den Herstellern konnten für die Jahre 1988 bis 1989 nachgewiesen werden. Dies geschah 1999 durch einen Kronzeugen.
Jedoch erhebt nicht nur die Deutsche Bahn AG als Geschädigter Klage, sondern auch die niederländische Staatsbahn NS, die italienische Staatsbahn Trenitalia, die portugiesische Staatsbahn und die norwegische Staatsbahn sowie das spanische Nahverkehrsunternehmen Metro de Madrid und das Göteborger Nahverkehrsunternehmen.
Die Klage wurde in London beim Kartellgericht eingereicht. Dies wird dadurch möglich, dass auch die englische Güterbahn EWS einen großen Schaden davontrug. EWS ist heute als DB Schenker Rail UK Teil der Deutschen Bahn AG.
(FAZ vom 20.12.2010 Nr. 296, S. 11)