Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt, das eine Fusion zwischen Axel Springer und ProSieben-Sat.1 Media AG untersagte. Die Einschätzung, dass durch die Fusion eine beherrschende Stellung auf den Werbemärkten zu vermuten sei, sei nach Ansicht des BGH nicht zu beanstanden. Nach Einschätzung von Experten könne das Urteil des BGH zur Folge haben, „dass keine innerdeutschen größeren Übernehmen mehr möglich sind“.
    (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2010 – KVR 4/09)

  • Nach dem Kollaps der isländischen Bank Kaupthing. von der Gläubiger insgesamt 40 Milliarden Euro fordern, ermittelt die britische Antibetrugsbehörde Senior Fraud Office (SFO) seit Dezember 2009. Dabei geht es vornehmlich um Investmentvehikel, die von vertrauten Dritten der Kaupthing, gegründet worden sein sollen. Diesen Investmentvehikeln soll Kaupthing Kredite in Höhe von 500 Millionen Euro gewährt haben. Aufgrund dieser Summe verkauften die Verhikel Kreditausfallschutz gegen die isländische Bank. Damit sollte das Vertrauen der Investoren in die Kaupthing wiederhergestellt werden.
    Wie nun bekannt wurde, ermittelt die SFO jetzt auch gegen die Deutsche Bank wegen des Vorwurfs der Kursmanipulation. Nach Aussagen ehemaliger Kaupthing-Mitarbeiter habe die Idee das Vertrauen der Investoren durch die Kreditausfallversicherung zu beeinflussen von der Deutschen Bank gestammt. Die Deutsche Bank erklärte dazu, dass die mit der SFO zusammenarbeiten werde. Jedoch habe nach Angaben der Deutschen Bank gar kein Beratungsmandat für die Kaupthing bestanden.
    (FAZ vom 08.06.2010 Nr. 129, S. 19)

  • Strafrecht / Aktuelle Nachrichten / Bußgeld

    Der Vorsitzende des Aktionskreises gegen Produkt und Markenpiraterie (APM) fordert härtere Strafen gegen Markenpiraten. Doch damit nicht genug, er fordert ebenfalls Bußgelder für Verbraucher, die gefälschte Produkte kaufen. Dies begründet er mit den hohen Schäden, die der Wirtschaft entstünden. Die Verbrauchen hätten ein fehlendes Unrechtsbewusstsein, wenn sie Plagiaten kaufen würden. Gerade deshalb müsse es Konsequenzen haben, damit dem Verbraucher signalisiert werde, dass es nicht in Ordnung sei „fremdes geistiges Eigentum“ zu verletzen.
    (FAZ vom 07.06.2010 Nr. 128, S. 16)

  • Das Landgericht Gera hat mehrere Mitglieder der Rockerbande „Bandidos“ wegen schweren Bandendiebstahls zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte wurde zu acht Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, seine sieben weiteren Mitangeklagten wurden zu Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verurteilt.
    Nach Ansicht der zweiten Strafkammer das Landgerichts Gera, haben die Angeklagten in der Zeit von 2007 bis 2008 Einbrüche in Supermärkte und Bäckereifilialen verübt. Das Diebesgut reichte von Zigaretten über Bargeld zu ganzen Tresoren. Die Band hat in dieser Zeit Beute im Wert von mehreren zehntausend Euro erlangt.
    (LG Gera, Az 801 Js 13989/08 )

  • Ein Münsteraner Rechtsanwalt beklagt die presserechtlichen Gepflogenheiten des Hamburgischen Landgerichts. In Hamburg würde grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungs- und Pressefreiheit überwiegen und das, obwohl es dafür im Grundgesetz keine Anhaltspunkte gebe. Das Bundesverfassungsgerichtshof und der Bundesgerichtshof hätten in den letzten Monaten viele Entscheidungen der Hamburger Gerichte bemängelt.
    Trotzdem würden sich die Hamburger Gerichte immer für jene Interpretation der Meinungsäußerung entscheiden, gegen die etwaige Berichtserstattungskläger nicht vorgehen könnten oder würden.
    (FAZ vom 02.06.2010 Nr. 125, S. 21)

  • Die Verwertungsgesellschaft Gema hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Betrugs gegen zwei ihrer, inzwischen gekündigten, Mitarbeiter erhoben. Die beiden ehemaligen Gema-Mitarbeiter sollen Livemusikveranstaltungen abgerechnet haben, die nicht in diesem Umfang oder gar nicht stattgefunden haben sollen. Über einen etwaigen finanziellen Schaden kann bisher noch nichts gesagt werden. Der Gema-Vorstandsvorsitzende bezeichnete die Taten als „Angriff auf die Solidargemeinschaft“.
    (FAZ vom 29.05.2010 Nr. 122, S. 16)

  • Eine Sekretärin des amerikanischen Konzerns Disney und ein mit ihr befreundeter Mann sind in den USA wegen versuchtem Insiderhandels angeklagt worden. Die beiden sollen versucht haben, nicht öffentliche Informationen an mehr als 30 Hedge-Fonds zu verkaufen. Die Sekretärin war für den Kommunikationschef von Walt Disney angestellt und hatte daher Zugriff auf die Quartalszahlen, bevor diese veröffentlicht wurden. Gemeinsam mit ihrem Freund soll sie die Informationen an Fondmanager angeboten haben. Die Fondmanager wendeten sich jedoch an die Polizei. Den beiden drohen Strafen von bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe.
    (FAZ vom 28.05.2010 Nr. 121)

    Anmerkung: Auch in Deutschland greifen die Überwachungsmaßnahmen der BaFin in verstärktem Maße und führen zu einer erheblichen Steigerung der Fallzahlen im Bereich Insiderhandelt und Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), wenn auch nicht mit der Androhung einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

  • Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Lästereien vor Arbeitskollegen über den Chef oder unwahre Behauptungen über die Geschäftslage nicht zur Kündigung führen können.

    „Der Arbeitnehmer darf anlässlich solcher Gespräche regelmäßig darauf vertrauen, seine Äußerungen würden nicht nach außen dringen“.

    Insofern wäre auch keine Störung des Betriebsfriedens oder des Vertrauensverhältnisses zum Chef die Folge. Die „vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre“ ist demnach ein Ausdruck der Persönlichkeit und wird durch das Grundgesetz geschützt. (FAZ vom 26.05.2010 Nr. 119, S. 19)

  • Die Londoner Finanzaufsicht, die Financical Services Authority (FAS) hat gegenüber dem ehemaligem Chef des Investmentbanking der Royal Bank of Scotland (RBS) ein umfangreiches Berufsverbot ausgesprochen. Dieser darf auf Lebenszeit keine Vollzeitbeschäftigung und keinen einflussreichen Posten in der Finanzbranche mehr ausfüllen. Dies beruht auf den dramatischen Verlusten der RBS, die der ehemalige Chef des Investmentbanking zu verantworten hat.
    (FAZ vom 19.05.2010 Nr. 114, S. 16)

    Anmerkung: Rechtliche und teilweise auch strafrechtliche Problematiken insbesonders im Zusammenhang mit Untreue § 266 StGB drohen immer noch in vielen Bereichen der Wirtschaft. Mag die Krise nach Meinung der Regierung ausgestanden sein, so gilt dies sicher nicht für Ihre Folgen.

  • Mit dem Korruptionsfall Siemens fing alles an. Während früher in solchen Fällen die Polizei und die Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen machten, wurden im Fall Siemens private Ermittler eingesetzt. Hunderte Millionen soll der Konzern einer amerikanischen Anwaltskanzlei gezählt haben, dass diese die Börsenaufsicht milde stimmte und gleichzeitig den deutschen Ermittlungsbehörden bei der Arbeit half. Inzwischen ist dies Gang und Gebe, wenn sich in einem großen Unternehmen ein Skandal anbahnt.

    Es wird befürchtet, dass eine solche Vorgehensweise die Schutzregeln der Strafprozessordnung (StPO) außer Kraft setze. Beispielsweise, da keines der Unternehmen mehr Gebrauch von seinem Schweigerecht mache. Vielmehr geloben sie öffentlich mit der Staatsanwaltschaft zusammen zu arbeiten. Die Folge sei, dass die Ermittlungsbehörden zunächst mit etwaigen Zwangsmaßnahmen abwarteten, da die Unternehmen in der Regel kooperationsbereit wären.
    Ein weiteres Problem stelle sich bei dem Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter. Dieses ist zwar in der StPO verankert, so dass sich die Mitarbeiter im Falle einer Straftat nicht selbst belasten müssten, jedoch stellt sich die Frage wie dies in arbeitsrechtlicher Hinsicht zu werten sei, wenn die Mitarbeiter zur Mitwirkung an de Aufklärung verpflichtet sind.
    (FAZ vom 18.05.2010 Nr. 113, S. 18)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

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