Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Das Landgericht München I hat entschieden, dass die vollständige Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) keinen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt. Es klagten fast 40 ehemalige Aktionäre gegen ihren Zwangsausschluss aus dem Unternehmen. Nach ihrer Ansicht war der sog. „squeeze-out“ formell und materiell fehlerhaft gewesen. Eigentlich setzt ein „squeeze-out“ voraus, dass sich 95% der Aktien in der Hand eines Anlegers befinden. In diesem Fall hielt der Bund jedoch nur etwas mehr als 90% der Aktien. Wegen des Bankenrettungsgesetzes reichten in diesem speziellen Fall der HRE aber breits 90% zum Zwangsausschluss aus.
    Aufgrund der dramatischen Lage der HRE bestand keine Alternative. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass „die Folgen einer Insolvenz desaströs gewesen wären“. Es sei zudem nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen worden. „Es kann Mittel geben, in denen jedes andere Mittel ausgeschlossen ist, um den Finanzmarkt zu stabilisieren“, so der Vorsitzende Richter. Jedoch liege keine Enteignung vor.
    (FAZ vom 11.06.2010 Nr. 132, S. 20)

  • Die Oberlandesgerichte Hamburg, Dresden, Celle und nun auch Bamberg (Az.: 4 U 241/09) haben jeweils Klagen gegen die Lehman-Bank abgewiesen. Damit scheint sich die Aussicht auf Schadensersatz für Käufer von Lehman-Zertifikaten immer mehr zu schmälern. Ein etwaiger Zusammenbruch von Lehman sei „als theoretisch zu betrachten“ gewesen. Die Bank habe sogar auf dieses „theoretische Emittentenrisiko“ hingewiesen. Aus diesen Gründen sei eine Aufklärung darüber, dass Zertifikate nicht der Einlagensicherung unterliegen bei „erwachsenen und durchschnittlich gebildeten“ Kunden nicht erforderlich gewesen.
    (FAZ vom 11.06.2010 Nr. 132, S. 23)

  • Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte bereits angekündigt, dass die derzeitige Regelung der Sicherungsverwahrung neu geordnet werden müsse (vgl. Blog-Eintrag vom 14.05.2010). Diese Neuordnung stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der das deutsche System der Sicherungsverwahrung für teilweise unrechtmäßig einstufte.
    Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung soll sich nur noch auf Sexual- und Gewalttaten beschränken. Vermögensdelikte ohne Gewaltanwendung, wie sie derzeit erfasst werden, sollen nicht mehr der Möglichkeit der Sicherungsverwahrung unterfallen. Die Bundesjustizministerin gab an, dass man sich „auf die wirklich gefährlichen Täter konzentrieren“ wolle.
    Die Änderungen sollen ausschließlich für Neufälle gelten. Das bedeutet, dass alle Altfälle weiterhin nach der derzeit geltenden Rechtlage beurteilt werden.
    (FAZ vom 10.06.2010 Nr. 131, S. 4)

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt, das eine Fusion zwischen Axel Springer und ProSieben-Sat.1 Media AG untersagte. Die Einschätzung, dass durch die Fusion eine beherrschende Stellung auf den Werbemärkten zu vermuten sei, sei nach Ansicht des BGH nicht zu beanstanden. Nach Einschätzung von Experten könne das Urteil des BGH zur Folge haben, „dass keine innerdeutschen größeren Übernehmen mehr möglich sind“.
    (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2010 – KVR 4/09)

  • Nach dem Kollaps der isländischen Bank Kaupthing. von der Gläubiger insgesamt 40 Milliarden Euro fordern, ermittelt die britische Antibetrugsbehörde Senior Fraud Office (SFO) seit Dezember 2009. Dabei geht es vornehmlich um Investmentvehikel, die von vertrauten Dritten der Kaupthing, gegründet worden sein sollen. Diesen Investmentvehikeln soll Kaupthing Kredite in Höhe von 500 Millionen Euro gewährt haben. Aufgrund dieser Summe verkauften die Verhikel Kreditausfallschutz gegen die isländische Bank. Damit sollte das Vertrauen der Investoren in die Kaupthing wiederhergestellt werden.
    Wie nun bekannt wurde, ermittelt die SFO jetzt auch gegen die Deutsche Bank wegen des Vorwurfs der Kursmanipulation. Nach Aussagen ehemaliger Kaupthing-Mitarbeiter habe die Idee das Vertrauen der Investoren durch die Kreditausfallversicherung zu beeinflussen von der Deutschen Bank gestammt. Die Deutsche Bank erklärte dazu, dass die mit der SFO zusammenarbeiten werde. Jedoch habe nach Angaben der Deutschen Bank gar kein Beratungsmandat für die Kaupthing bestanden.
    (FAZ vom 08.06.2010 Nr. 129, S. 19)

  • Strafrecht / Aktuelle Nachrichten / Bußgeld

    Der Vorsitzende des Aktionskreises gegen Produkt und Markenpiraterie (APM) fordert härtere Strafen gegen Markenpiraten. Doch damit nicht genug, er fordert ebenfalls Bußgelder für Verbraucher, die gefälschte Produkte kaufen. Dies begründet er mit den hohen Schäden, die der Wirtschaft entstünden. Die Verbrauchen hätten ein fehlendes Unrechtsbewusstsein, wenn sie Plagiaten kaufen würden. Gerade deshalb müsse es Konsequenzen haben, damit dem Verbraucher signalisiert werde, dass es nicht in Ordnung sei „fremdes geistiges Eigentum“ zu verletzen.
    (FAZ vom 07.06.2010 Nr. 128, S. 16)

  • Das Landgericht Gera hat mehrere Mitglieder der Rockerbande „Bandidos“ wegen schweren Bandendiebstahls zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte wurde zu acht Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, seine sieben weiteren Mitangeklagten wurden zu Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verurteilt.
    Nach Ansicht der zweiten Strafkammer das Landgerichts Gera, haben die Angeklagten in der Zeit von 2007 bis 2008 Einbrüche in Supermärkte und Bäckereifilialen verübt. Das Diebesgut reichte von Zigaretten über Bargeld zu ganzen Tresoren. Die Band hat in dieser Zeit Beute im Wert von mehreren zehntausend Euro erlangt.
    (LG Gera, Az 801 Js 13989/08 )

  • Ein Münsteraner Rechtsanwalt beklagt die presserechtlichen Gepflogenheiten des Hamburgischen Landgerichts. In Hamburg würde grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungs- und Pressefreiheit überwiegen und das, obwohl es dafür im Grundgesetz keine Anhaltspunkte gebe. Das Bundesverfassungsgerichtshof und der Bundesgerichtshof hätten in den letzten Monaten viele Entscheidungen der Hamburger Gerichte bemängelt.
    Trotzdem würden sich die Hamburger Gerichte immer für jene Interpretation der Meinungsäußerung entscheiden, gegen die etwaige Berichtserstattungskläger nicht vorgehen könnten oder würden.
    (FAZ vom 02.06.2010 Nr. 125, S. 21)

  • Die Verwertungsgesellschaft Gema hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Betrugs gegen zwei ihrer, inzwischen gekündigten, Mitarbeiter erhoben. Die beiden ehemaligen Gema-Mitarbeiter sollen Livemusikveranstaltungen abgerechnet haben, die nicht in diesem Umfang oder gar nicht stattgefunden haben sollen. Über einen etwaigen finanziellen Schaden kann bisher noch nichts gesagt werden. Der Gema-Vorstandsvorsitzende bezeichnete die Taten als „Angriff auf die Solidargemeinschaft“.
    (FAZ vom 29.05.2010 Nr. 122, S. 16)

  • Eine Sekretärin des amerikanischen Konzerns Disney und ein mit ihr befreundeter Mann sind in den USA wegen versuchtem Insiderhandels angeklagt worden. Die beiden sollen versucht haben, nicht öffentliche Informationen an mehr als 30 Hedge-Fonds zu verkaufen. Die Sekretärin war für den Kommunikationschef von Walt Disney angestellt und hatte daher Zugriff auf die Quartalszahlen, bevor diese veröffentlicht wurden. Gemeinsam mit ihrem Freund soll sie die Informationen an Fondmanager angeboten haben. Die Fondmanager wendeten sich jedoch an die Polizei. Den beiden drohen Strafen von bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe.
    (FAZ vom 28.05.2010 Nr. 121)

    Anmerkung: Auch in Deutschland greifen die Überwachungsmaßnahmen der BaFin in verstärktem Maße und führen zu einer erheblichen Steigerung der Fallzahlen im Bereich Insiderhandelt und Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), wenn auch nicht mit der Androhung einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

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