Strafrecht Blog

  • Am Rande der angemeldeten Demonstration der Neonazis im Hamburger Stadtteil Wandsbek und den zumeist friedlichen Gegen-Demos ist es zu heftigen Ausschreitungen am Samstag gekommen. Während die mehreren Hundert Anhänger des rechten Spektrums gegen Mittag die geplante Strecke in Wandsbek zu marschieren versuchten, konnten linksradikale Autonome durch Übergriffe auf die Polizei sowie durch Sitzblockaden den Marsch der Rechten aufhalten. Es kam zu brennenden Autos, es wurden Steine und Böller geworfen und es herrschten teilweise Zustände wie im „Katastrophengebiet“. Bis zum späten Abend wurden 38 Polizeibeamte verletzt und mehrere Polizeifahrzeuge zerstört. Eine kleinere Baustelle sowie einige Teile einer S-Bahn Stadion sind laut Medienberichten angezündet worden.

    Die Polizei musste mit Wasserwerfern anrücken und durch gewaltvolles Einschreiten die Demonstranten wegtragen bzw. sich den Weg frei machen. Zudem riegelte sie weitläufig das Gelände im Osten Hamburgs ab und stand schon einige Kilometer vor den Brennpunkten mit Straßensperren und Hundertschaften bereit. Über 4000 Polizeibeamte waren im Einsatz. Es kam zu leichten Verletzungen unter den Teilnehmern und einigen Festnahmen. Genaue Zahlen sind bislang nicht bekannt.

    Später sind die meisten Teilnehmer der Neonazi-Demo mit Sonderzügen über dem Hauptbahnhof nach Hause gefahren. Auch herrschte streckenweise Chaos, weil sich mehrere Tausend Gegendemonstranten dort versammelten. In den späten Abendstunden kam es zu weiteren Auseinandersetzungen und kleichen Brandstiftungen in Hamburger Schanzenviertel.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt, 02.06.2012 )


  • Kaum ein Thema ist in den Medien derzeit präsent wie die Gewalt in den Fußballstadien. Nach zahlreichen Ausschreitungen in der Fußball Bundesliga wurden strengere Regelungen und schärfere Gesetze gefordert.

    Im Rahmen der dreitägigen Innenministerkonferenz im Land Fleesensee, auf welcher unter anderem das Thema „Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen“ zur Diskussion stand, äußerte sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kritisch und erhöhte den Druck auf Fans und Vereine. Sogar der Einsatz von Fußfesseln sei denkbar.

    Einerseits wurde gefordert, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) noch mehr den Anforderungen der „Task Force Sicherheit“ gerecht wird. Dazu zählen schärfere Eingangskontrollen, qualifiziertere Ordnungskräfte sowie eine verbesserte Videoüberwachung. Des Weiteren sollen auch Pyrotechniken stärkere sanktioniert werden.

    Vertreter der Bundesligavereine und der Fanbeauftragen waren hingegen der Auffassung, dass die Stadien allen Sicherheitsanforderungen gerecht kommen würden. Ein überstürztes Handeln und eine von Populismus getragene Diskussion wären ihrer Meinung nach falsch.

    ( Hamburger Abendblatt, 01.06.2012 )


  • Im Prozess vor dem Landgericht Hamburg gegen den Unfallfahrer von Eppendorf wurden am vorletzten Verhandlungstag die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Nebenklage vorgetragen. Bevor sich der unter anderem wegen vierfacher fahrlässiger Tötung und dreifacher fahrlässiger Körperverletzung angeklagte Mann sich zu dem Tathergang äußern kann und am kommenden Dienstag aller Voraussicht nach das Urteil gesprochen wird, wurde Angehörigen der Opfer die Möglichkeit der Stellungnahme als Nebenkläger gegeben.

    Die Nebenklage äußerte sich sehr bewegt und auch wütend. Die beiden Söhne Mues, die Mutter und Vater bei dem Unfall verloren haben, erhofften sich eine Entschuldigung vom Angeklagten und hatten versucht, diesen zu verstehen. Jedoch seien sie bitter enttäuscht. „Das war keine Entschuldigung, sondern eine Beleidigung“ erklärte Woody Muse gegenüber dem hamburger Abendblatt.

    Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre und neun Monate Haft von dem Angeklagten und begründet diese damit, dass er sich seiner Krankheit bewusst sei und bereits mehrmals als Epileptiker derartige Anfälle erlitt.

    Das Urteil wird am Dienstag erwartet.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt, 1.06.2012 )


  • Das Landgericht Berlin hatte den Angeklagten nach § 29a BtMG verurteilt. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Revision des Angeklagten.
    Die Entscheidung bezieht sich auf die Partydroge „Liquid Ecstasy“. Das Landgericht hatte bei der Verurteilung eine durchschnittliche Kunsumeinheit von 1g NaGHB zugrunde gelegt, da die Dosis nicht mehr festgestellt werden konnte.

  • Das Landgericht Hamburg hat den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen Hehlerei zu einer zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
    Nach den Feststellungen des Landgerichts traf der Angeklagte mit dem Zeugen zusammen, wobei dieser ihm zwei Markenuhren ohne Zertifikate oder andere Eigentumsnachweise übergab. Der Angeklagte sollte die Uhren für den Zeugen in Kommission verkaufen. Er hielt es nach Auffassung des Landgerichts zumindest für möglich, dass die Uhren deliktischer Herkunft sein könnten.

  • Aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Stade vom 22.08.2011 befindet sich der Angeklagte seit dem 23.08.2011 ohne Unterbrechung in Untersuchungshaft.
    Die Staatsanwaltschaft Stade erhob am 21.12.2011 (unter anderem) gegen ihn Anklage beim Landgericht Stade.

    Am 12.01.2012 erließ das Landgericht Stade daraufhin einen neuen Haftbefehl gegen den Angeklagten, wobei die bisher in dem Haftbefehl des Amtsgerichts Stade nicht berücksichtigten, aber in der Anklageschrift enthaltenen Taten mit aufgenommen wurden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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