Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hassemer bezeichnete die Untersuchungshaft bereits vor über 30 Jahren als „Freiheitsberaubung an einem Unschuldigen“. Bis zu seiner Verurteilung gilt für jeden Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Aus diesem Grund müssen Strafverfahren besonders beschleunigt behandelt werden, wenn einer der Beschuldigten in Untersuchungshaft sitzt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Überlastung der Gerichte kein Grund für eine überlange Untersuchungshaft sein kann. Im konkreten Fall befand sich der Beschuldigte seit 2016 ununterbrochen in Untersuchungshaft, weil das zuständige Gericht überlastet war.