Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Die Polizei geht aktuell mit internationalen Razzien gegen mutmaßliche Betreiber von mehreren Usenet-Boards vor. Den Betroffenen wird vorgeworfen, Abos für den Zugang zu illegalen Kopien von Filmen, Musik und Computerspielen angeboten zu haben. Ein Millionen-Geschäft, welches sich auch an deutsche Nutzer richtete.

    Bundesweit hat die Polizei Hausdurchsuchungen gegen die Betreiber durchgeführt. Im Rahmen der Hausdurchsuchungen wurden mehrere Personen in Deutschland festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bekannt. Die Ermittlungen richteten sich gegen die deutschen Betreiber von Boards, auf denen Verlinkungen für illegal im Usenet herunterzuladende Dateien ausgetauscht wurden. Meistens ging es dabei um bekannte Filme, Serien, Computerspiele und Musik-Dateien.

    Unter anderem wurden die Seiten town.ag, usenetrevolution, nfo-underground.xxx und usenet-town.com sowie die Usenet-Provider speeduse.net und ssl-news.info stillgelegt. Andere Boards seien auf Grund der Ermittlungen freiwillig offline gegangen. Darunter Ghost of Usenet, Usenet Space Cowboys, Wolfsteamers und Lords of Usenet. Neben deutschen Räumlichkeiten sind auch Geschäftsräume in den Niederlanden, Frankreich, Kanada, der Schweiz und San Marino durchsucht worden.

  • Nach den „Panama Papers“ wurden den Medien mit den „Paradise Papers“ erneut vertrauliche Dokumente zweier Firmen zugespielt, die sich auf Dienstleitungen rund um Briefkastenfirmen spezialisiert haben sollen. Bereits letztes Jahr hatten die sogenannten „Panama Papers“ Schlagzeilen gemacht und für weltweite Strafverfahren gesorgt.

    Die jetzigen „Paradise Papers“ betreffen die auf den Bermudas gegründete Anwaltskanzlei „Appleby“ und die Treuhandfirma „Asiaciti Trust“ in Singapur. Das Datenleak enthält außerdem Daten von Firmenregistern aus weiteren 19 Ländern, die als Steueroasen bekannt sind. Aus den vorliegenden Dokumenten lassen sich unsaubere Geschäfte – beispielsweise Steuerhinterziehungen – entnehmen. Zu den Betroffenen gehören auch Politiker, Großkonzerne, Banken und Familienunternehmen.

    Insgesamt liegen den Medien 14,4 Millionen Dokumente aus 21 verschiedenen Quellen vor. Insbesondere die Verstrickungen einiger Politiker hat für eine große Medienaufmerksamkeit gesorgt. Summa summarum sind mehr als 120 Politiker aus über 50 Ländern betroffen. Die Papiere zeigen auch, wie große Unternehmen wie Facebook, Apple, Uber & Co ihre Steuern auf wenige Prozent schrumpfen lassen. Auch deutsche Unternehmensfamilien und Prominente sind betroffen. Es muss diesbezüglich mit weltweiten Ermittlungsverfahren gerechnet werden

  • Immer mehr Menschen lassen sich für das Einkaufen im Internet dank Cashback-Anbietern mit barer Münze belohnen. Für jeden Einkauf im Web erhalten sie dadurch ein paar Euro auf ihr Konto gutgeschrieben. Dieses System bietet aber auch Gelegenheit zum Missbrauch. Nun ist die Staatsanwaltschaft auf eine besondere Masche in Bezug auf Cashback-Systeme aufmerksam geworden und hat bundesweit etliche Strafverfahren eingeleitet. Ausgangspunkt war wohl vor allem eine Geldwäscheverdachtsanzeige der Rabobank.

  • Vor dem Düsseldorfer Landgericht musste sich der ehemalige Vorstand der DM Beteiligungen AG wegen Anlagebetrugs verantworten. Die AG soll mit Hilfe eines Schneeballsystems 9000 Anleger hinters Licht geführt haben. Ihnen soll ein Schaden in Höhe von 90 Millionen Euro zugefügt worden sein. Das Verfahren endete dank einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie mit einer Bewährungsstrafe für den Hauptangeklagten. Der mitangeklagte Steuerberater wurde freigesprochen.

  • Das Amtsgericht Dresden musste sich jüngst mit der Frage beschäftigen, wann man sich gegen das Festhalten durch Fahrkartenkontrolleure wehren darf.

    Eine Frau war wegen versuchter räuberischer Erpressung, Schwarzfahrens und Körperverletzung angeklagt. Ihr wurde vorgeworfen, ohne Ticket mit der S-Bahn gefahren zu sein und einen Kontrolleur in den Oberarm gebissen zu haben, als dieser sie deswegen festhalten wollte.

    Die Verteidigungsstrategie sich auf Notwehr zu berufen ging auf: Das Amtsgericht Dresden musste die Angeklagte freisprechen, da eine Notwehrlage im Sinne des § 32 StGB nicht ausgeschlossen werden konnte.
  • AlphaBay“ und „Hansa“, zwei der größten Umschlagplätze für Waffen, Drogen und Kinderpornografie im Darknet, wurden von Ermittlungsbehörden seit mehreren Wochen heimlich überwacht. Wie Europol berichtet, waren an der Aktion Ermittler aus verschiedenen europäischen Ländern sowie das FBI beteiligt. Den Betreibern sowie den Benutzern der Plattformen AlphaBay und Hansa drohen nun in ihren Heimatländern strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Dies betrifft auch die deutschen Benutzer.

  • Das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) tritt zum 01.07.2017 in Kraft und soll die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten weiter verbessern. Erstmalig wurde die Stellung der Prostituierten im Jahr 2002 durch das Prostitutionsgesetz (ProstG) geregelt. Insbesondere wurde damals normiert, dass die Vereinbarung sexueller Handlungen gegen Entgelt einen zivilrechtlich verbindlichen Prostitutionsvertrag begründet, der eine einklagbare Entgeltforderung beinhaltet. Auch auf das Strafrecht hatte diese Klarstellung erheblichen Einfluss, da seit diesem Zeitpunkt die Entgeltforderung als geschütztes Vermögen angesehen wird und ein Freier bei Vortäuschung der Zahlungsbereitschaft einen Betrug begeht. Dies war vor 2002 noch nicht strafbar.

    Das jetzt in Kraft tretende und bereits im Jahr 2016 beschlossene Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gilt bundesweit für alle Prostituierten und Freier. Kernelement ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe sowie eine Kondompflicht.

  • Der Bundestag hat in der letzten Woche weitgreifende Änderungen der Strafprozessordnung verabschiedet. Die Freigabe von Online-Durchsuchung und Staatstrojaner führte verständlicherweise bereits zu einem breiten Medienecho, weniger bekannt dürfte bis dato die erhebliche Ausweitung polizeilicher Befugnisse gegenüber dem unbescholtenen Normalbürger geworden sein, speziell die Beschneidung seiner bisherigen Rechte in Bezug auf die Zeugenvernehmung:

    Bisher musste eine Person einer Vorladung der Polizei weder als Zeuge noch als Beschuldigter folgen. Es stand jedem frei, ob er bei der Polizei erscheinen und mit den Beamten sprechen oder gegebenenfalls erst einen Anwalt kontaktieren wollte. Die Handlungsempfehlung ist dabei eindeutig –
    Beschuldigte sollten einer Vorladung der Polizei grundsätzlich nie folgen, sondern sich stattdessen den Rat eines Anwalts einholen. Bei Zeugen gibt es ebenfalls etliche Konstellationen, bei denen von einer Aussage ohne Beistand durch einen Anwalt dringend abzuraten ist. Denn in vielen Fällen wurden durch unbedachte Äußerungen aus Zeugen schnell Beschuldigte.

  • Rechtsanwalt Dr. Böttner erwirkte für seine Mandantin einen Freispruch in der Berufung vor dem Landgericht Stade, welches schließlich einsehen musste, dass nicht jeder Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit auch automatisch eine Straftat sein muss.

    Auch wenn der Tatbestand einer Exhibitionistischen Handlung (§ 183 StGB) in manchen Fällen nicht vorliegt, kommt beim Sex in der Öffentlichkeit subsidiär auch die Erregung eines öffentlichen Ärgernisses in Betracht (§ 183a StGB).

    Beide Straftatbestände haben jedoch sowohl objektiv wie subjektiv mehr Tatbestandsvoraussetzungen, als das bloße „Nacktsein“ bzw. „Sex in der Öffentlichkeit haben“.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit

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