Strafrecht Blog

  • Das Bundesarbeitsgericht hat seine jahrzehntealte Rechtsprechung zum Grundsatz der Tariffreiheit in Unternehmen aufgehoben. Dieser Grundsatz besagte, dass in jedem Betrieb grundsätzlich nur ein Tarifvertrag gelten durfte.
    Arbeitgeber befürchten aufgrund dieser Änderung nun eine größere Anzahl von Streiks in ihren Unternehmen. Aber auch die Gewerkschafter sehen die Aufgabe der Rechtsprechung kritisch. Sie fordern nun eine gesetzliche Verankerung der Tarifeinheit, um Ordnung zu schaffen.
    ( Beschluss vom 23.06.2010 – 10 AS 3/10 )

  • Datenschutz und allgemeines Persönlichkeitsrecht werden von Google Streetview berührt.
    Der Internetkonzern Google gerät nun auch in Amerika wegen seines Projekts „Street View“ und der damit einhergehenden Datenpanne (siehe Beitrag unter „aktuelles“ vom 18.05 2010) ins Blickfeld der Justiz. Die Generalstaatsanwaltschaft Connecticut kündigte Ermittlungen an. Es ist wahrscheinlich, dass sich noch andere Bundessstaaten anschließen werden.
    ( FAZ vom 23.06.2010 Nr. 142, S. 13 )

  • Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat das geplante saarländische Nichtraucherschutzgesetz, welches am 01. Juli in Kraft treten sollte zunächst gestoppt. Das im Februar dieses Jahres verabschiedete Nichtrauscherschutzgesetz sieht ein generelles Rauchverbot in Gaststätten vor. Acht Gastronomen reichten dagegen Eilanträge beim Landesverfassungsgericht ein.
    Die Richter werteten die Begründung, dass durch das Gesetz die wirtschaftliche Existenz der Gastronomen bedroht sei, als nicht offensichtlich unzulässig. Zwar sei ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten nicht unzulässig, jedoch müsse die Frage geklärt werden, ob von Verfassungs Wegen eine Übergangsregelungen und/oder ein finanzieller Ausgleich an besonders belastete Gastronomen geboten sei.
    ( Beschluss vom 21.06.2010 – LV 3/10 4/10 6/10 )

  • Ein Rotterdamer Gericht hat fünf Seeräuber zu jeweils fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen Seeräuberei verurteilt.
    Die zwischen 25 und 45 Jahre alten Angeklagten haben a, 02.01.2009 versucht einen unter der Flagge der Niederländischen Antillen segelnden türkischen Frachter zu kapern, um im Anschluss Lösegeld zu erpressen. Dabei haben sie den Frachter mit einem Raketenwerfer und automatischen Waffen beschossen. Die Frachterbesatzung schaffte es das Boot der Seeräuber mit Leuchtmunition in Brand zu setzten, so dass es letztlich unterging. Die Angeklagten hingegen gaben an, dass sie in Seenot geratene Fischer gewesen sein, die sich Hilfe vom Frachter erhofft hatten.
    (FAZ vom 18.06.2010 Nr. 138, S. 5)

  • Die von der Bundesregierung im Rahmen des Sparpakets Anfang Juni beschlossene Brennelemente-Steuer steht auf wackligen Füßen. Die Betreiber von Kernkraftwerken prüfen die Möglichkeit einer Klage. Der Präsident des Deutschen Atomforums erklärte dazu: „Die Einführung einer Brennelementesteuer entspricht nicht der Verständigung zwischen der Bundesregierung und den Betreibern der Kernkraftwerken aus dem Jahr 2001.“ In dieser Verständigung heißt es, dass die Bundesregierung keine Initiative ergreifen wird, mit der die Nutzung der Kernenergie durch einseitige Maßnahmen diskriminiert würde. Darunter falle auch das Steuerrecht.
    ( FAZ vom 18.06.2010 Nr. 138, S. 9 )

  • Strafrecht / Aktuelle Nachrichten / sexueller Missbrauch

    Die Staatsanwaltschaft Darmstadt teilte mit, dass die Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen den früheren Schulleiter der Odenwaldschule sowie gegen fünf ehemalige Lehrer eingestellt worden seien. „Wir haben keine Sachverhalte gefunden, die bis in die Jetzt-Zeit oder in die nicht-rechtsverjährende Zeit geführt haben.“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Insgesamt wurden damit ungefähr ein Dutzend Verfahren im Zusammenhang mit der Odenwaldschule eingestellt. Lediglich ein Fall ist wahrscheinlich nicht verjährt.
    (FAZ vom 17.06.2010 Nr. 137, S. 4)

  • Strafrecht / Aktuelle Nachrichten / Sicherungsverwahrung

    Nach einem in Mai ergangenen und jetzt erst veröffentlichten Beschluss, erklärt der Bundesgerichtshof (BGH) die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung in einem Fall für unzulässig und hob sie auf. Dabei handelte es sich um den Fall eines Mannes, der 1989 wegen Vollrausches gem. § 323a StGB zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde und bereits unter anderem wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung vorbestraft war. Er wurde in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, da er zur Begehung von schwerster, sexuell motivierter Straftaten neige. 1991 wurde die Unterbringung vom Landgericht Trier bestätigt. im Jahre 2007 wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde jedoch erst im Jahr 2004 eingeführt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied im Dezember 2009 (Az: 4 StR 577/09), dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht auf solche „Altfälle“ anwendbar sei. Aus diesem Grund hob der BGH die verhängte nachträgliche Sicherungsverwahrung auf.
    (FAZ vom 11.06.2010 Nr. 132, S. 14)

  • Strafrecht / Aktuelle Nachrichten / Kündigung

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat für „Emmely“ entschieden (Az.: 2 AZR 541/08). Die Erfurter Richter mussten über den Fall der Kassiererin Barbara Emme, bekannt unter dem Namen „Emmely“, entscheiden, welche Pfandbons im Wert von 1,30€ unterschlagen hatte und daraufhin gekündigt wurde.
    Das BAG hat in diesem konkreten Fall entschieden, dass der Arbeitgeber zunächst eine Warnung, sog. Abmahnung, hätte aussprechen müssen, bevor er zum Mittel der Kündigung hätte greifen dürfen. Und das obwohl „Emmely“ die Tat mehrfach bestritten und sogar andere Kollegen bezichtigt hatte. Das Gericht stand zwar zu, dass die Pflichtverletzung „erhebliche Irritationen beim Arbeitgeber hervorgerufen habe“, aber die lange Betriebszugehörigkeit von 31 Jahren bedinge, dass ein „großer Vorrat an Vertrauen“ bestehe. Um diesen aufzubrauchen bedürfe es mehr, als diese Tat.
    Durch diese Entscheidung wird es den Arbeitgebern deutlich erschwert bei Bagatellstraftaten ihre Mitarbeiter fristlos zu entlassen. Der Vorsitzende Richter des BAG betonte jedoch, dass der Diebstahl im Bagatellbereich nach wie vor noch Grund für eine Entlassung sei, dies sei allerdings nach dem Einzelfall zu unterscheiden.
    (FAZ vom 11.06.2010 Nr. 132, S. 13)

  • Das Landgericht München I hat entschieden, dass die vollständige Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) keinen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt. Es klagten fast 40 ehemalige Aktionäre gegen ihren Zwangsausschluss aus dem Unternehmen. Nach ihrer Ansicht war der sog. „squeeze-out“ formell und materiell fehlerhaft gewesen. Eigentlich setzt ein „squeeze-out“ voraus, dass sich 95% der Aktien in der Hand eines Anlegers befinden. In diesem Fall hielt der Bund jedoch nur etwas mehr als 90% der Aktien. Wegen des Bankenrettungsgesetzes reichten in diesem speziellen Fall der HRE aber breits 90% zum Zwangsausschluss aus.
    Aufgrund der dramatischen Lage der HRE bestand keine Alternative. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass „die Folgen einer Insolvenz desaströs gewesen wären“. Es sei zudem nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen worden. „Es kann Mittel geben, in denen jedes andere Mittel ausgeschlossen ist, um den Finanzmarkt zu stabilisieren“, so der Vorsitzende Richter. Jedoch liege keine Enteignung vor.
    (FAZ vom 11.06.2010 Nr. 132, S. 20)

  • Der Angeklagte ist vom Landgericht Dresden wegen Urkundenfälschung in insgesamt acht Fällen und versuchter Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Mit der hiergegen gerichteten Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erzielt der Angeklagte einen Erfolg.

    Der Angeklagte hatte durch Offenbarung seines Wissens über den an ihm selbst verübten erpresserischen Menschenraub nach § 239a StGB in Tateinheit mit der räuberischen Erpressung nach § 255 StGB wesentlich bei der Aufklärung dieser Straftat mitgewirkt. Die Strafkammer des Landgerichts Dresden hatte jedoch die Regelung des § 46 StGB nicht angewendet, da es sich beim Angeklagten ihrerseits nach nicht um einen Tatbeteiligten, sondern um das Tatopfer handele. Außerdem seien die Aussagen des Angeklagten als Zeuge nicht freiwillig erfolgt.

    Diese Erwägungen halten nach Ansicht des Strafsenats des BGH der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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