Das Amtsgericht Bergisch Gladbach verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis zu einer Geldbuße und ordnete an, dass der Betroffene für die Dauer von einem Monat keine Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen darf. Gegen diese Entscheidung wendet sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde.